Bahn.Bonus-Gutschein Befristung rechtens? (Fahrkarten und Angebote)

atzkowski, Berlin, Dienstag, 09.07.2013, 22:02 (vor 3967 Tagen)

Hallo allerseits,

ich habe mir im Dezember letzten Jahres die Prämie "Freifahrt international 1.Klasse" für 4000 Bahn-Bonuspunkte bestellt. Ich wollte den Gutschein für eine Fahrt nach London nutzen, im April ging ich ins Reisezentrum Berlin-Zoo und ging nach einer Stunde frustriert wieder raus, da keiner der von mir gewollten Termine möglich war.
Nun ist Anfang Juni und der Gutschein ist abelaufen. Ich habe eine Email an den Comfortservice geschickt und den Fall geschildert, die Antwort war ernüchternd, der Gutschein sei abgelaufen, ich hätte Pech gehabt.
Nun meine Frage: Ist diese Befristung überhaupt rechtens? Wenn ich mich nicht täusche, gab es doch mal ein Urteil, welches besagt, dass die Verjährung frühestens nach 3 Jahren eintreten darf.
Abgesehen davon habe ich hier schon mal gelesen, dass Leute gegen Einsendung ihres alten Gutscheins einen neuen Gutschein erhalten haben.
Ich sehe nicht ein, dass ich jetzt 4000 BahnBonusPunkte verschenkt haben soll.
Tips oder Erfahrungen?

Ja, ausser bei gekauften Gutscheinen, da 3 Jahre.

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 09.07.2013, 22:19 (vor 3967 Tagen) @ atzkowski

- kein Text -

Ja, ausser bei gekauften Gutscheinen, da 3 Jahre.

atzkowski, Berlin, Dienstag, 09.07.2013, 22:21 (vor 3967 Tagen) @ kimba2k

Und ich schätze, 4000 Bonuspunkte zählen nicht als Bezahlung...?

Ja, ausser bei gekauften Gutscheinen, da 3 Jahre.

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 09.07.2013, 22:35 (vor 3967 Tagen) @ atzkowski

Nein, da Du ja jederzeit innerhalb der Bonus-Zeit, da auch diese ja nach 3 Jahren (da sind sie) verfallen, diese abrufen kannst und diese, wie bei allen Punktesystemen kein Zahlungsmittel darstellen und nicht in Geld auszahlbar sind.
Da bist du m.W.n. an den Vertrag, den Du eingegangen bist gebunden. In Ihre Prämien muss die DB die Punkte auszahlen, innerhalb der normalen Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende, das ist Vertragsbestandteil nach den Bedingungen des Vertrages mit Dir, sonst eben nicht.

Bei gekauften Gutscheinen tauscht Du Zahlungsmittel, gegen Zahlungsmittel, erst einmal ohne Gegenleistung (auch wenn es nur ein von diesem Händler akzeptiertes Zahlungsmittel ist), das ist etwas anderes. Hier tauscht du so etwas wie Rabattmarken, gegen eine Prämie, die die Gegenleistung darstellt. Die Prämie hast Du erhalten, wenn es ein Regenschirm ist, wird dir leider auch niemand die Nutzungsmöglichkeiten garantieren ;-)

Besser wäre es gewesen den Erhalt zu bemängeln, die Post ist ja auch nicht zuverlässig, was aber nach 6 Monaten auch unglaubwürdig ist. Besser aber, telefonisch noch einmal vorsprechen. Das liegt so wie ich meine auch im Ermessen des Bearbeiters. Mir hat man dafür damals schlicht aus Kulanz die Punkte gutgeschrieben.
Ob aus Kulanz, oder aus welchem Grund auch immer, ist mir ja egal, Hauptsache sie sind wieder gutgeschrieben.

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