BahnCard 50 nicht gekündigt - BahnCard 25 bestellt (Fahrkarten und Angebote)

IC2182, Bochum, Mittwoch, 26.06.2013, 19:24 (vor 3980 Tagen)

Moin Moin,

Ich habe vergessen meine BahnCard 50 zu kündigen, sodass sich das Abonnement um ein Jahr verlängert hat. Ärgerlich, aber ok, ich bin sowieso spontaner Vielfahrer. Ich habe aber heute (da ich nicht wusste, dass meine BC50 im Abo läuft) auch noch eine BahnCard 25 bestellt. Kann ich diese Bestellung noch widerrufen/stornieren? Ich brauche nur eine BahnCard und bin mit der 50 durchaus zufrieden.
Zwei BahnCards sind mir zu teuer (obwohl ich die Vorteile schon schätzen würde). Geltungsbeginn ist - sowohl von verlängter BC50 als auch von neuer BC25 in einem Monat.
Vielen Dank für Antworten!

BahnCard 50 nicht gekündigt - BahnCard 25 bestellt

brueggi, Mittwoch, 26.06.2013, 19:56 (vor 3980 Tagen) @ IC2182

Ob das 14tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch gilt, müsstest du irgendwo in den AGB der Bahn rausfinden können. Ansonsten einfach mal anrufen und dein Problem schildern. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man in dem Fall kulant ist.

BahnCard 50 nicht gekündigt - BahnCard 25 bestellt

sflori, Mittwoch, 26.06.2013, 21:36 (vor 3980 Tagen) @ brueggi

Ob das 14tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch gilt, müsstest du irgendwo in den AGB der Bahn rausfinden können.

Oder im Fernabsatzgesetz. ;)

Dort steht nämlich, dass Beförderungsleistungen grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.


Bye. Flo.

BahnCard 50 nicht gekündigt - BahnCard 25 bestellt

brueggi, Mittwoch, 26.06.2013, 22:09 (vor 3980 Tagen) @ sflori

Die Frage ist halt, ob eine Bahncard an sich schon eine Beförderungsleistung darstellt. Vom Gefühl her würde ich "nein" sagen...

Fernabsatzgesetz

sobinichhalt, Feldkirch, Mittwoch, 26.06.2013, 22:22 (vor 3980 Tagen) @ sflori

Oder im Fernabsatzgesetz. ;)

Dort steht nämlich, dass Beförderungsleistungen grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

Das Fernabsatzgesetz wurde zum 1. Januar 2002 (!) in das BGB integriert.
§312b(*) sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, bei denen die Fernabsatzvertragsvorschriften nicht angewendet werden können. Dazu gehört auch der "Bereich Beförderung".
Wer aber den Satz zu Ende liest, wird merken, dass ein genauer Zeitpunkt der Leistungserbringung notwendig ist, damit die Vorschriften keine Anwendung finden.

Mein Ratschlag(**) deshalb:
Anrufen und sagen, dass man widerruft, weil man sich vertan hat.

Schönen Gruß!

(*) Alle nicht näher bezeichneten Paragraphen sind solche des BGBs
(**) Ich erbringe keine Rechtsberatung, habe dies nicht vor und werde dies nie vorhaben. Außerdem hab ich davon keine Ahnung

;-)

Fernabsatzgesetz

sflori, Mittwoch, 26.06.2013, 22:37 (vor 3980 Tagen) @ sobinichhalt

Wer aber den Satz zu Ende liest, wird merken, dass ein genauer Zeitpunkt der Leistungserbringung notwendig ist, damit die Vorschriften keine Anwendung finden.

Hmmm. Da steht aber auch "Zeitraum". Ist halt die Frage, ob die Bahncard eine "Dienstleistung aus dem Bereich Beförderungsleistung in einem genau angegebenen Zeitraum" ist.

Ich hätt jetzt mal "ja" gesagt, bin aber nicht wirklich sicher, denn man kann ja mit der Bahncard 25 nicht fahren, also wäre es ja auch keine "Dienstleistung", oder?


Bye. Flo.

BahnCard 50 nicht gekündigt - BahnCard 25 bestellt

ArneW, Hamburg, Donnerstag, 27.06.2013, 18:26 (vor 3979 Tagen) @ brueggi

Hallo,

ich habe auch mal den Kauf einer BC50 widerrufen (vor 2,5 Jahren, aber egal). Erst brauchte ich sie und am nächsten Tag war mein Projekteinsatz abgesagt und ich brauchte sie nicht mehr.
Wir haben per Mail bei BC-Service widerrufen.
Dies wurde auch bestätigt, und zwar mit den Worten:
"Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich hierbei um eine einmalige, persönliche Kulanzleistung – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – handelt, die nicht auf andere Personen oder Verträge zum Erwerb der BahnCard übertragen werden kann."

Die BC wurde trotzdem erstellt und zugestellt und wir mussten sie per Einschreiben zurücksenden. Ich würde es auf alle Fälle als Einschreiben machen, denn bei uns hieß es, sie sei nicht angekommen. Wir haben dann einfach die Empfangsunterschrift gemailt und gut war´s. Wobei es kein Rückschein sein muss, eine quittierte Übergabe reicht, denn die Unterschrift etc. kannst du im Netz anzeigen.

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Ciao ARNE

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