ICE-Zuschlag und Nachlösezuschlag (Fahrkarten und Angebote)

Harald S, Samstag, 03.11.2012, 11:51 (vor 4194 Tagen)

Hallo Fans,

häufig fahre ich eine bestimmte Strecke, die von ICE und IC befahren wird. Ich kaufe eine Rückfahrkarte. Mit welchem Zug ich hinfahre, ICE oder IC, weiß ich und kaufe die Hinfahrt entsprechend. Rückfahrt weiß ich noch nicht und nehme daher nur IC.

Wenn ich dann doch ICE zurückfahre, gibt es am Automaten keine Möglichkeit, den Zuschlag nachzulösen. Im Zug hat es früher ICE-Zuschlag + 2€ Nachlösezuschlag gekostet. Das wurde vor ca einem Jahr auf 5€ erhöht. Bei einem ICE-Zuschlag von 4,50€ ganz schön happig!

Neulich am Fahrkartenschalter sagte mir die Verkäuferin, dass die Regel wie folgt sei:
- wenn man gar keine Fahrkarte hat, muss man den Nachlösezuschlag zahlen
- wenn man eine Fahrkarte hat und nur einen Zuschlag zahlen muss, kommt kein Nachlösezuschlag dazu.

Tatsächlich bekam ich dann vom Schaffner einen Zuschlag für 4,50€ ohne große Worte.

Beim nächsten Mal wollte ein anderer Schaffner nichts davon wissen und 9,50€ kassieren. Dann wollte er "ausnahmsweise", aber das gab irgendwie seine Maschine nicht her.

Wer hat nun Recht?
Bitte um Antworten! Ich habe nun eine Fahrpreis-Nacherhebung am Hals und möchte mich dagegen wehren.

Gute Fahrt
Harald

ICE-Zuschlag und Nachlösezuschlag

GibmirZucker, Samstag, 03.11.2012, 12:03 (vor 4194 Tagen) @ Harald S

Wer hat nun Recht?

Ich kann dir auch nicht weiterhelfen, nur feststellen, dass am Automaten der Kauf eines Produktübergangs nicht möglich ist. Evtl. am Schalter (?). Im Zug wurde mir in einem Fall meine IC-Fahrkarte toleriert (war aber zu Beginn des ICE-T Chaos und noch nicht alles richtig eingespielt), in einem anderen Fall bekam ich aber einen Zuschlag, der sich weder aus Übergang IC-ICE mit oder ohne Bordzuschlag, sondern aus einer Phantasiesumme zusammensetzte. Der weniger nette Zub, der mich noch verbal zusammengeputzt hat (inkl. blöder Bemerkungen, da ich nicht autochthon bin), brauchte dafür 20 Minuten bis seine Kiste was hergab. Nachfrage bei Bahn.Comfort Service ergab,dass die DB sich überhaupt nicht erklären kann wie diese Summe zusammengesetzt wurde. Die Spekulation, es wäre ein Übergang Nahverkehr-ICE war auch falsch, weil da wiederum 50 Cent nicht stimmten. Langer rede kurzer Sinn, handhabt jeder anders.

ICE-Zuschlag und Nachlösezuschlag

DavidFrankfurt, FFS, Samstag, 03.11.2012, 12:30 (vor 4194 Tagen) @ GibmirZucker

Bei Umweg und produktübergang ist generell der Bordzuschlag dabei, beim klassenwechsel entfällt dieser.

Grüße David

ICE-Zuschlag und Nachlösezuschlag

sflori, Samstag, 03.11.2012, 12:54 (vor 4194 Tagen) @ DavidFrankfurt

Bei Umweg und produktübergang ist generell der Bordzuschlag dabei, beim klassenwechsel entfällt dieser.

Genau so isses. Du musst also theoretisch 9,50 € bezahlen.

Praktisch jedoch nur, wenn auch eine Gelegenheit bestanden hätte, sich den Aufpreis am Bahnhof zu kaufen. Hatte das Reisezentrum zu, bestand die natürlich nicht. Dass es die Aufpreise am Automat nicht zu kaufen gibt, ist ja nicht Dein Problem. ;)


Bye. Flo.

ICE-Zuschlag und Nachlösezuschlag

Nordy, Samstag, 03.11.2012, 15:13 (vor 4194 Tagen) @ sflori

Bei Umweg und produktübergang ist generell der Bordzuschlag dabei, beim klassenwechsel entfällt dieser.


Genau so isses. Du musst also theoretisch 9,50 € bezahlen.

Praktisch jedoch nur, wenn auch eine Gelegenheit bestanden hätte, sich den Aufpreis am Bahnhof zu kaufen. Hatte das Reisezentrum zu, bestand die natürlich nicht. Dass es die Aufpreise am Automat nicht zu kaufen gibt, ist ja nicht Dein Problem. ;)


Bye. Flo.


Also als Zielbahnhof nen kleineren Ort ohne Fahrkartenschalter nehmen und drauf hinweisen am Automat wolltest du bei Fahrtantritt lösen, war nicht möglich, dann dürfte dir kein Nachlösezuschlag abverlangt werden, ansonsten gleich ne Beschwerde an die Kundenbetreuung oder ans EBA als Aufsichtsbehörde.

ICE-Zuschlag und Nachlösezuschlag

nillerdk, Samstag, 03.11.2012, 16:54 (vor 4194 Tagen) @ sflori

Bei Umweg und produktübergang ist generell der Bordzuschlag dabei, beim klassenwechsel entfällt dieser.


Genau so isses. Du musst also theoretisch 9,50 € bezahlen.

Praktisch jedoch nur, wenn auch eine Gelegenheit bestanden hätte, sich den Aufpreis am Bahnhof zu kaufen. Hatte das Reisezentrum zu, bestand die natürlich nicht. Dass es die Aufpreise am Automat nicht zu kaufen gibt, ist ja nicht Dein Problem. ;)

Hallo Florian,
worauf basierst du deine Aussage? Auf EVO §9 - "Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges"? (http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__9.html)?
Oder auf die Beförderungsbedingungen Abschnitt 3.9.2?
Oder?

Leider denke ich nicht, dass man den Bordpreis vermeidet, indem man sich auf §9 oder 3.9.2 beruht, wenn ein Fahrkartenautomat vorhanden und funktionstüchtig war. Man hätte ja eine ganz neue ICE-Fahrkarte kaufen können. Definitiv nicht so kundenfreundlich, aber eigentlich muss der Schaffner den Bordpreis für den Produktübergang kassieren.

Grüße

ICE-Zuschlag und Nachlösezuschlag

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 03.11.2012, 16:56 (vor 4194 Tagen) @ nillerdk

Leider denke ich nicht, dass man den Bordpreis vermeidet, indem man sich auf §9 oder 3.9.2 beruht, wenn ein Fahrkartenautomat vorhanden und funktionstüchtig war. Man hätte ja eine ganz neue ICE-Fahrkarte kaufen können. Definitiv nicht so kundenfreundlich, aber eigentlich muss der Schaffner den Bordpreis für den Produktübergang kassieren.

Es heißt ja in den Beförderungsbedingungen, dass der Bordpreis nur nicht erhoben wird, wenn kein betriebsbereiter Automat vorhanden ist. Damit ist nicht gemeint, dass auf ihn verzichtet wird, wenn die gewünschte Fahrkarte nicht am Automaten erhältlich ist, denn sonst würde es ja dort stehen.

ICE-Zuschlag und Nachlösezuschlag

sflori, Samstag, 03.11.2012, 20:36 (vor 4194 Tagen) @ Fabian318

Es heißt ja in den Beförderungsbedingungen, dass der Bordpreis nur nicht erhoben wird, wenn kein betriebsbereiter Automat vorhanden ist. Damit ist nicht gemeint, dass auf ihn verzichtet wird, wenn die gewünschte Fahrkarte nicht am Automaten erhältlich ist, denn sonst würde es ja dort stehen.

Ja, genau das hab ich gemeint. :)

Ist halt ne rechtliche Frage: Ist ein Automat betriebsbereit, sprich funktionsfähig, wenn er die benötigte Funktion gar nicht bietet?


Bye. Flo.

Auch zukünftig nicht am Automaten

john-vogel, Sonntag, 04.11.2012, 06:40 (vor 4193 Tagen) @ Harald S

Hatte auch schonmal ein ähnliches Problem... Leider ist es nicht geplant, dass man das auch bald mal Automaten kaufen kann. Hatte mal auf Facebook nachgefragt, damals hatte man mir diese Gründe für die Entscheidung genannt.

Produktübergang NRW-Tarif ("Schöne Fahrt"-Ticket"; NV) > ICE

Thalyseo, Freitag, 03.05.2013, 18:20 (vor 4013 Tagen) @ Harald S

Hallo,

ist grundsätzlich ein Produktübergang vom NRW-Tarif ("Schöne Fahrt"-Ticket"; NV) zum ICE möglich?

Ich weiß, dass es den Produktübergang IC/EC zum ICE gibt, bin mir aber nicht sicher, wie es um den Nahverkehr bestellt ist; zudem ist der NRW-Tarif (= NV-Tarif in NRW) ja auch mitunter ein bisschen "eigen". -;)

Ergänzende Frage (= sofern erstere Frage "positiv" beantwortet):

Ist der Bordzuschlag auch dann zulässig, wenn ich in Brüssel mit einem, bei der DB erworbenen, NV-Ticket Brüssel > Köln (einfache Fahrt) in den ICE steige, zulässig?

Da es sich um ein DB-Ticket handelt, ließe sich der Produktübergang wohl kaum bei SNCB Europe erworben (bzw. deren Automaten). Davon abgesehen dürfte sich, selbst im Falle des Fahrkartenkaufs, der Bordzuschlag oftmals geringer ausfallen, als die seitens der SNCB (Europe) erhobene Servicegebühr im regulären Verkauf.

Übergang PauschalpreisTicket NV > FV nicht möglich

michael_seelze, Samstag, 04.05.2013, 01:16 (vor 4012 Tagen) @ Thalyseo

Hallo,

ist grundsätzlich ein Produktübergang vom NRW-Tarif ("Schöne Fahrt"-Ticket"; NV) zum ICE möglich?

Ich weiß, dass es den Produktübergang IC/EC zum ICE gibt, bin mir aber nicht sicher, wie es um den Nahverkehr bestellt ist; zudem ist der NRW-Tarif (= NV-Tarif in NRW) ja auch mitunter ein bisschen "eigen". -;)

Zu den PauschalpreisTickets heißt es in Punkt 1.3 der Tarifbestimmungen Nahverkehr NRW

Die Tickets gelten grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs (z.B. D, EC, IC, ICE, Auto- oder Sonderzüge, Nachtreisezüge

Produktübergang NRW-Tarif ("Schöne Reise"-Ticket"; NV) > ICE

Thalyseo, Samstag, 04.05.2013, 09:28 (vor 4012 Tagen) @ michael_seelze

Hallo Michael,

vielen Dank für den Link; leider habe ich, wie mir nach Durchsicht dieses Threads aufgefallen ist, das "Schöne Fahrt Ticket" (Pauschalpreisticket) mit dem "Schöne Reise Ticket" verwechselt; sorry!

Leider konnte ich auch in dem deinerseits verlinkten Dokument keinen Hinweis zum Produktübergang, im Falle von Relationspreistickets, finden.

Sollte es generell einen Produktübergang für die Klasse C geben, sollte dieser vielleicht auch für den NRW-Tarif gelten.

Produktübergang NRW-Tarif ("Schöne Reise"-Ticket"; NV) > ICE

agw, NRW, Samstag, 04.05.2013, 11:38 (vor 4012 Tagen) @ Thalyseo

VRR-Seite

"SchöneReiseTicket NRW
Nicht gestattet:
IC/EC, ICE*, Thalys, AutoZug, Nachtzug, NachtBus/NachtExpress in Ostwestfalen-Lippe
*Entgeltlicher Übergang gemäß Beförderungsbedingungen der DB möglich"

Scheint also zu gehen.

SchöneReise ist ja im Prinzip ein DB-Nahverkehrsticket mit "NRW-Plus"-Option.

Produktübergang NRW-Tarif ("Schöne Reise"-Ticket"; NV) > ICE

michael_seelze, Sonntag, 05.05.2013, 17:49 (vor 4011 Tagen) @ Thalyseo

Hallo Michael,

vielen Dank für den Link; leider habe ich, wie mir nach Durchsicht dieses Threads aufgefallen ist, das "Schöne Fahrt Ticket" (Pauschalpreisticket) mit dem "Schöne Reise Ticket" verwechselt; sorry!

Leider konnte ich auch in dem deinerseits verlinkten Dokument keinen Hinweis zum Produktübergang, im Falle von Relationspreistickets, finden.

Bei den Relationspreistickets gibt es keine grundsätzliche Ungültigkeit in FV-Zügen wie bei den Pauschalpreistickets. Außerdem heißt es:

10. Nutzung von Fernverkehrsprodukten Soweit Übergänge mit dem NRW-Tarif in Fernverkehrsprodukte möglich sind, regeln dies die BB Personenverkehr der Deutschen Bahn AG.

Ich interpretiere das so, dass die Übergangsregelungen (wobei das dort in den Abschnit zu den Produktklassen fällt, da mit "Übergang" dort der 2.kl-->1.Kl gemeint ist) der BB Personenverkehr für diese Ticket des NRW-Tarifs gelten.

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