? Rückfahrt vor Hinfahrt fahren (Fahrkarte h+r) (Fahrkarten und Angebote)

ICE_A, Berlin, Dienstag, 18.09.2012, 20:54 (vor 4260 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich möchte kommende Woche für einen Tag von Berlin nach Hamburg fahren, hin und rück am gleichen Tag, Normalpreis 2.Klasse mit BC50. Allerdings bräuchte ich das City-Ticket in Berlin ("Zielort") und nicht in Hamburg, sodass mir die Idee kam, das Ticket als Hamburg-Berlin-Hamburg ausstellen zu lassen. Es ist ja in beide Richtungen an zwei aufeinander folgenden Tagen gültig.
Der normale Menschenverstand sagt mir, dass das natürlich nicht geht. Aber gibt es (in den Beförderungsbedingungen) klare Regeln, dass man die "Hinfahrt" vor der "Rückfahrt" nutzen muss, oder ob es theoretisch auch umgekehrt geht?

Es geht mir nicht unbedingt um die Problemlösung des City-Tickets (das Geld fürs Einzelticket wäre ja da), sondern um die Frage, ob das so geht.

Was meint ihr? :)

Rückfahrt vor Hinfahrt fahren - geht nicht

Jogi, Dienstag, 18.09.2012, 21:12 (vor 4260 Tagen) @ ICE_A
bearbeitet von Jogi, Dienstag, 18.09.2012, 21:14

Es geht mir nicht unbedingt um die Problemlösung des City-Tickets (das Geld fürs Einzelticket wäre ja da), sondern um die Frage, ob das so geht.

Was meint ihr? :)

Ich mein
ein
Klar-Nein ;)

Im § 2.5.1. ("Geltungsdauer") der üblichen DB-BB heißt es: [...] Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. [...]

Für ein City-Ticket am eigentlichen Startort bleibt dann nur, Hin- und Rückfahrt getrennt zu buchen, so dass wenigstens bei einer Fahrt das Angebot greift.

Mit Antritt der Rückfahrt verfällt die Hinfahrt

Matze86, München, Dienstag, 18.09.2012, 21:13 (vor 4260 Tagen) @ ICE_A

- kein Text -

? Rückfahrt vor Hinfahrt fahren (Fahrkarte h+r)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.09.2012, 21:13 (vor 4260 Tagen) @ ICE_A
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 18.09.2012, 21:14

Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig.

Nr. 2.5.1 der Tarifbestimmungen. Damit dürfte alles geklärt sein. ;)

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