Fahrradkarte bei gestückelten Verbundkarten (Fahrkarten und Angebote)
(Wobei, ehrlich gesagt, das kein Schwein mehr durchblickt und haarklein kontrollieren würde wollen...)
Genau!
Folgendes habe ich neulich selbst erlebt:
Ich besitze eine Verbundabokarte vom Verbundtarif Region Braunschweig (VRB) für den gesamten Verbundraum, sowie eine Verbundabokarte vom Großraum-Verkehr Hannover (GVH) für Hannover 1 bis Region.
Damit kann ich (unter anderem) die Regionalzüge von Braunschweig nach Hannover für meine tägliche Pendelei nutzen, denn der VRB gilt bis Hämelerwald und der GVH beginnt eben dort.
Diese Kombination wurde mir auch am Schalter so empfohlen und wenn ich zum Berufsverkehr unterwegs bin, bin ich bei leibe nicht der einzige, der diese Kombination nutzt. Ich halte es demnach für völlig legal und nicht irgend eine Grauzone.
Nun wollte ich vor einigen Tagen mein Fahrrad mit nach Hannover nehmen. Was also tun? Eine Fahrradkarte muss her! Nur welche? Der VRB verkauft Fahrradtageskarten für das gesamte Verbundgebiet zum Preis von 1,90 €. Im GVH ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Außerdem gibt es ja noch die Fahrradtageskarten nach DB-Tarif zum Preis von 5 €.
Ich entschied mich für die günstigste Methode und da meine Reise im VRB-Bereich begann, gab es auch keine Probleme, die gewünschte Fahrkarte am Automaten zu lösen.
Bei der Kontrolle passierte genau dass, was ihr jetzt denkt: Die Kombination der beiden Abokarten wurde - wie jeden Tag - anstandslos durchgewunken. Die Fahrradtageskarte für den VRB jedoch wurde - sowohl auf der Hin-, wie auch auf der Rückfahrt - beanstandet (unterschiedliches Kontrollpersonal).
Meine Argumentation, dass ich doch gar keine DB-Fahrkarte besitze und - wenn ich nun in Hämelerwald jeweils für eine Stunde ausgestiegen wäre - gar keiner hätte merken können, dass ich die ganze Strecke fahre, wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Dadurch, dass ich logisch argumentieren konnte, wurde beide Male auf eine Sanktion verzichtet. Die beiden Zugbegleiter konnten meine Vorgehens- bzw. Denkweise durchaus nachvollziehen, blieben aber auf ihrem Standpunkt, dass dies nicht zulässig sei. Warum, konnte mir jedoch nicht erklärt werden, da man es selbst nicht so richtig verstehe.
Und da soll ich als Fahrgast eigenständig den richtigen Fahrschein lösen können?!
Viele Grüße
fabs
Adminedit: Da es sehr vom Ursprungsthema >KLICK< abgleitet, habe ich mal eine eigenständige Kette daraus gemacht.
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...