Frage: Überfüllte ICE dürfen nicht fahren (Allgemeines Forum)

Maxi, Donnerstag, 26.07.2012, 09:21 (vor 4307 Tagen)

Gestern kam es infolge des Ausfalls des ICE 10 in Frankfurt a.M. wieder dazu, dass der ICE 812 am Frankfurter Hbf nicht pünktlich abfahren konnte, weil es hieß, er sei überfüllt und dürfe nicht fahren. Die Zugchefin machte mehrmals derartige Durchsagen. Es waren zwar alle Sitzplätze belegt, und auch an den Türen standen recht viele Leute, aber insgesamt bin ich schon häufiger in deutlich volleren ICE gefahren.
Nach einiger Zeit sind dann tatsächlich einige Leute ausgetiegen, und der Zug konnte abfahren. Am Flughafen wurde er dann aber eher wieder voller - dieses Mal fuhr er aber ohne weitere Verzögerungen ab.
Gibt es eigentlich Regelungen, wann ein ICE nicht fahren darf, weil er zu voll ist? Gibt es einen Ermessensspielraum für den Zugchef? Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für "volle" Züge (habe ich auch schon erlebt)?

Entscheidung liegt beim Zugchef

DavidFrankfurt, FFS, Donnerstag, 26.07.2012, 09:39 (vor 4307 Tagen) @ Maxi

Guten Morgen,

Wenn der/die Zugchef/in entscheiden das der Zug wegen Überfüllung nicht abfährt, dann wird er auch nicht abfahren bis einige Fahrgäste ausgestiegen sind.

Es gibt auch Steuerungswerte die man beachten muss und das wird die Zugchefin wohl getan haben.

Wie du wahrscheinlich auch selber merkst ist in den Übergängen/Türeinstiegen keine Klimaanlage und bei den Temperaturen sich dort über eine längere Zeit aufzuhalten und eventuell gesundheitliche Probleme auf mich zukommen lassen, dieses Risiko würde ich nicht eingehen.

Die Zugchefin steht am Ende dafür gerade sie ist zuständig für die Sicherheit während der Zugfahrt.

Mit grüßen David.

Entscheidung liegt beim Zugchef

fabs, Braunschweig, Donnerstag, 26.07.2012, 17:20 (vor 4307 Tagen) @ DavidFrankfurt

Wie du wahrscheinlich auch selber merkst ist in den Übergängen/Türeinstiegen keine Klimaanlage und bei den Temperaturen sich dort über eine längere Zeit aufzuhalten und eventuell gesundheitliche Probleme auf mich zukommen lassen, dieses Risiko würde ich nicht eingehen.

Moin!
Gesundheitliche Probleme bekomme ich (wie viele andere auch) nur in Wagen MIT Klimaanlage. Es ist ja ein bekanntes und relativ weit verbreitetes Problem, daß die extrem trockene Luft, die Klimaanlagen abgeben die Schleimäute "angreift". Bei mir persönlich ist es so, daß die Nase nach ca. 2 1/2 Stunden im Zug die Nase zu ist; nach fünf Yminuten im Freien ist wieder alles gut.
Weiterhin hatte ich schon Fahrgäste, die beim Aussteigen Kreislaufprobleme bekommen haben, nachdem sie aus dem durch Klimaanlagen heunter gekühltem Zug ausgestiegen sind und durch den Temperaturunterschied quasi ein Schlag vors Gesicht bekamen.

Ich bin kein Nostalgiker - um Gottes willen will ich die n-Wagen nicht zurück. Aber es fehlen Neubaufahrzeuge ohne Klimaanlage mit Fenster zum öffnen, die man - neben Fahrzeugen mit Klimaanlage - in Züge, die nicht gerade aus einem eintelnen Triebwagen gebildet sind, einstellen kann.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Regelungen 2011

Eingleisigkeit, Donnerstag, 26.07.2012, 11:01 (vor 4307 Tagen) @ Maxi

Gibt es eigentlich Regelungen, wann ein ICE nicht fahren darf, weil er zu voll ist? Gibt es einen Ermessensspielraum für den Zugchef? Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für "volle" Züge (habe ich auch schon erlebt)?

Letztes Jahr gab es folgende Regelungen, von denen ich vermute, dass sie auch dieses Jahr greifen:

  • ab 100 Prozent Belegung (alle Sitzplätze belegt): Wenn möglich Fahrgäste innerhalb der Klasse gleichmäßiger verteilen. Auf Strecken mit Neubautunneln zusätzlich Ansage "Gänge bitte freihalten"
  • ab 120 Prozent Belegung: Freigabe der 1. Klasse für einzelne Reisende der 2. Klasse.
  • ab 140 Prozent: Sperren des Zuges für zusteigende Fahrgäste ohne Reservierung [bei hohen Temperaturen bereits ab 120 Prozent].
  • ab 200 Prozent: Teilräumung des Zuges [bei hohen Temperaturen bereits ab 130 Prozent].

Darüber hinaus ist bei jeder Stufe erneut die Transportleitung zu informieren, damit diese eventuell Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

Für eine BR 403 bspw. entsprechen 120 Prozent Belegung 10 stehenden Reisenden pro Wagen. 200 Prozent entsprechen 52 stehenden Fahrgästen je Wagen. Schwer vorstellbar, dass dieser Wert überhaupt erreicht werden kann.

Über die Betriebsanweisungen der DB Fernverkehr hinaus, gibt es auch noch sicherheitsrelevante Regelungen für den Zugbetrieb. So ist bspw. ab einem Belegungsgrad von 130 Prozent die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren (160 km/h, glaube ich).

Liebe Grüße,
Eingleisigkeit

Regelungen 2011

Maxi, Donnerstag, 26.07.2012, 11:20 (vor 4307 Tagen) @ Eingleisigkeit

Danke :-)

Regelungen 2011

Eisenacher, Donnerstag, 26.07.2012, 11:40 (vor 4307 Tagen) @ Eingleisigkeit

Vielen Dank für die Aufklärung!

Für eine BR 403 bspw. entsprechen 120 Prozent Belegung 10 stehenden Reisenden pro Wagen. 200 Prozent entsprechen 52 stehenden Fahrgästen je Wagen. Schwer vorstellbar, dass dieser Wert überhaupt erreicht werden kann.

Schon mal einen ICE in FF Flughafen zur besten Pendlerzeit gesehen? Ich kann es mir sehr gut vorstellen :)

Über die Betriebsanweisungen der DB Fernverkehr hinaus, gibt es auch noch sicherheitsrelevante Regelungen für den Zugbetrieb. So ist bspw. ab einem Belegungsgrad von 130 Prozent die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren (160 km/h, glaube ich).

Ob das wohl auch für die KRM gilt?

Regelungen 2011

Matze86, München, Donnerstag, 26.07.2012, 11:43 (vor 4307 Tagen) @ Eisenacher

Über die Betriebsanweisungen der DB Fernverkehr hinaus, gibt es auch noch sicherheitsrelevante Regelungen für den Zugbetrieb. So ist bspw. ab einem Belegungsgrad von 130 Prozent die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren (160 km/h, glaube ich).


Ob das wohl auch für die KRM gilt?

Ja.

Regelungen 2011

kalle.55, Donnerstag, 26.07.2012, 12:47 (vor 4307 Tagen) @ Matze86

Über die Betriebsanweisungen der DB Fernverkehr hinaus, gibt es auch noch sicherheitsrelevante Regelungen für den Zugbetrieb. So ist bspw. ab einem Belegungsgrad von 130 Prozent die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren (160 km/h, glaube ich).


Ob das wohl auch für die KRM gilt?


Ja.

Nein, das es keine Vmax-Reduzierung wegen Überbesetzung gibt.

Regelungen 2011

kalle.55, Donnerstag, 26.07.2012, 12:47 (vor 4307 Tagen) @ Eingleisigkeit

Hallo,

Über die Betriebsanweisungen der DB Fernverkehr hinaus, gibt es auch noch sicherheitsrelevante Regelungen für den Zugbetrieb. So ist bspw. ab einem Belegungsgrad von 130 Prozent die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren (160 km/h, glaube ich).


Eine Geschwindigkeitsreduzierung bei ÜBerbesetzung gibt es bei der DB Fernverkehr nicht (TGV mal ausgenommen, da könnte es Ausnahmen geben).

Gruß
Kalle

Regelungen 2011

mrhuss, FKON, Donnerstag, 26.07.2012, 12:56 (vor 4307 Tagen) @ kalle.55

Eine Geschwindigkeitsreduzierung bei ÜBerbesetzung gibt es bei der DB Fernverkehr nicht (TGV mal ausgenommen, da könnte es Ausnahmen geben).

War da nicht mal was mit Neigetechnik und Überbesetzung?

Geschwindigkeitsreduktion ist freiwillig

ICE-T-Fan, Donnerstag, 26.07.2012, 16:51 (vor 4307 Tagen) @ Eingleisigkeit

Über die Betriebsanweisungen der DB Fernverkehr hinaus, gibt es auch noch sicherheitsrelevante Regelungen für den Zugbetrieb. So ist bspw. ab einem Belegungsgrad von 130 Prozent die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren (160 km/h, glaube ich).

-> http://www.epochtimes.de/bahn-rechnet-mit-ueberbesetzten-zuegen-und-reduziert-geschwind...

Geschwindigkeitsreduktion ist freiwillig

Martin, Donnerstag, 26.07.2012, 17:31 (vor 4307 Tagen) @ ICE-T-Fan

Da geht es um eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von schlechter Witterung und nicht von Überbesetzung.

Geschwindigkeitsreduktion ist freiwillig

ICE-T-Fan, Freitag, 27.07.2012, 02:14 (vor 4307 Tagen) @ Martin

Hmm... Hätte wohl mal genauer lesen sollen.
Aber vmax-Reduktion bei Überbelegung kenn ich sonst nur vom Bus, die bei stehenden Personen nur 60 km/h fahren dürfen.

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

br752, Donnerstag, 26.07.2012, 11:34 (vor 4307 Tagen) @ Maxi

Bei einem RE in Nordrhein-Westfalen habe ich die Ansage noch nie gehoert?
Der RE1 ist auch bis auf den letzten Stehplatz voll und die Tuerraeume ist auch voll besetzt!

Gilt dort weniger Sicherheit?
Wenn es keine Frage der Sicherheit ist, dann wird es beim ICE nur wegen des Komforts gemacht?


BR752

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

Eisenacher, Donnerstag, 26.07.2012, 11:41 (vor 4307 Tagen) @ br752

Ich fürchte, man würde mehr als eine Hundertschaft brauchen, um diese Anweisung durchzusetzen.

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

Giovanni, Donnerstag, 26.07.2012, 11:49 (vor 4307 Tagen) @ Eisenacher

Ich fürchte, man würde mehr als eine Hundertschaft brauchen, um diese Anweisung durchzusetzen.

Das Problem dürfte eher die Beförderungspflicht sein, die im Wiederholungsfall die Bereitstellung entsprechender Kapazitäten - unabhängig vom Verkehrsvertrag(!) - erfordern dürfte. Aber das will kaum ein Unternehmen bezahlen...

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

liebe70, Donnerstag, 26.07.2012, 11:54 (vor 4307 Tagen) @ Giovanni

Ich fürchte, man würde mehr als eine Hundertschaft brauchen, um diese Anweisung durchzusetzen.


Das Problem dürfte eher die Beförderungspflicht sein, die im Wiederholungsfall die Bereitstellung entsprechender Kapazitäten - unabhängig vom Verkehrsvertrag(!) - erfordern dürfte. Aber das will kaum ein Unternehmen bezahlen...

Wenn ein Zug ausfällt, kann auch keiner befördert werden, egal ob der Verkehrsvertrag das festlegt oder nicht.

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 26.07.2012, 23:18 (vor 4307 Tagen) @ liebe70

Ich fürchte, man würde mehr als eine Hundertschaft brauchen, um diese Anweisung durchzusetzen.


Das Problem dürfte eher die Beförderungspflicht sein, die im Wiederholungsfall die Bereitstellung entsprechender Kapazitäten - unabhängig vom Verkehrsvertrag(!) - erfordern dürfte. Aber das will kaum ein Unternehmen bezahlen...


Wenn ein Zug ausfällt, kann auch keiner befördert werden, egal ob der Verkehrsvertrag das festlegt oder nicht.

Da stimme ich Dir zu, allerdings kann dann mit einem Verkehrsvertrag dann das Passieren: http://www.heuking.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/2010/003_JUVE_RM_1_2010...

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

liebe70, Donnerstag, 26.07.2012, 11:53 (vor 4307 Tagen) @ br752

Bei einem RE in Nordrhein-Westfalen habe ich die Ansage noch nie gehoert?
Der RE1 ist auch bis auf den letzten Stehplatz voll und die Tuerraeume ist auch voll besetzt!

Sind da wirklich schon mal die 200% erreicht worden?

Gilt dort weniger Sicherheit?

Nein.

Wenn es keine Frage der Sicherheit ist, dann wird es beim ICE nur wegen des Komforts gemacht?

Das ist Quatsch.

Du kannst Deine Frage/Beobachtung auch gern beim EBA stellen, die gehen dann dem nach. In Deutschland gilt die Regelung, daß Fahrten von Reisezügen mit einer Besetzung von 200% nicht durchgeführt werden dürfen.

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

Giovanni, Donnerstag, 26.07.2012, 12:21 (vor 4307 Tagen) @ liebe70

Bei einem RE in Nordrhein-Westfalen habe ich die Ansage noch nie gehoert?
Der RE1 ist auch bis auf den letzten Stehplatz voll und die Tuerraeume ist auch voll besetzt!


Sind da wirklich schon mal die 200% erreicht worden?

Ich saß selbst schon in einen verspäteten Dosto-RE mit 425 Sitzplätzen und vom Zugbegleiter vorgemeldeten 1.000 Umsteigern auf eine RB (=235% Auslastung).
Das war zwar nicht NRW - macht aber 200% beim RE1-NRW durchaus plausibel.

Gilt dort weniger Sicherheit?


Nein.

Wenn es keine Frage der Sicherheit ist, dann wird es beim ICE nur wegen des Komforts gemacht?


Das ist Quatsch.

Einige Beschränkungen gelten u.a. wegen zulässiger Achslast und wegen der Selbstrettung in einigen Tunneln.

Du kannst Deine Frage/Beobachtung auch gern beim EBA stellen, die gehen dann dem nach. In Deutschland gilt die Regelung, daß Fahrten von Reisezügen mit einer Besetzung von 200% nicht durchgeführt werden dürfen.

Quelle für diese Regel?
Die S-Bahn München behauptet jedenfalls das 283% möglich seien:
http://www.s-bahn-muenchen.de/s_muenchen/view/wir/fahrzeuge.shtml

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Donnerstag, 26.07.2012, 14:29 (vor 4307 Tagen) @ liebe70

Moin,

Sind da wirklich schon mal die 200% erreicht worden?

das geht. Selbst erlebte Beispiele im Berufsverkehr Wunstorf-Hanover, als statt der 5 n-Wagen nur 3 (!) kamen. Der Bn hat knapp 100 Sitzplätze. Wenn kein Beförderungsfall viel Gepäck hat, passen in die Einstiegräume jeweils 20-25 Personen. Die "restlichen" 50 Stehplätze finden sich im Gang. Wenn man den Platz dort gut nutzt, ist das kein Problem. Die Rechnung für ABn und Steuerwagen dürfte ähnlich gehen. Es kamen übrigens jeweils alle Fahrgäste mit; nur der Zub fuhr manchmal in Ermangelung eines Stehplatzes im Wagenzug auf der Lok mit. Die Verspätung hielt sich sehr in Grenzen. Das Aussteigen in Hannover dauerte etwas länger, weil zunächst nur eine Tür pro Einstiegraum geöffnet werden konnte (die andere Tür wurde von dort stehenden Fahrgästen blockiert...).

Seit der Umstellung auf Dosto sind diese Sachen historisch, obwohl gefühlt mehr Fahrgäste unterwegs sind.

Gruß,

Dirk

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

Burkhard, Donnerstag, 26.07.2012, 15:59 (vor 4307 Tagen) @ liebe70

Bei einem RE in Nordrhein-Westfalen habe ich die Ansage noch nie gehoert?
Der RE1 ist auch bis auf den letzten Stehplatz voll und die Tuerraeume ist auch voll besetzt!


Sind da wirklich schon mal die 200% erreicht worden?

Ja, auf jeden Fall, insbesondere in den reinen A-Wagen passiert das bei den Dosto sehr schnell.

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 26.07.2012, 23:05 (vor 4307 Tagen) @ liebe70

Bei einem RE in Nordrhein-Westfalen habe ich die Ansage noch nie gehoert?
Der RE1 ist auch bis auf den letzten Stehplatz voll und die Tuerraeume ist auch voll besetzt!


Sind da wirklich schon mal die 200% erreicht worden?

Ja, als Düsseldorfer kann ich das auch einem Beispiel bestätigen. Man schaue sich die Abfahrtszeiten des Nahverkehrs der Relation Düsseldorf - Köln an:

RE 1 Minute 40

RE 5 Minute 58

Die S 6 zählt nicht da dort höchstens nachts einer mit nach Köln fährt (schau Dir nur die Fahrzeiten von und nach Köln an).

Und die S 11 zählt erst recht nicht ;)

Gehen wir nun von folgenden fällen aus:

1. RE 1 fällt aus -> keine Fernverkehrsfreigabe, dann kommen im RE 5 schnell die 200% zustande.

2. RE 1 hat 10-15 Minuten verspätung -> da der Mensch ein Heerdentier ist quetscht sich alles in den zuerst kommenden RE (der RE 1 von ´40), dieses Phänomän kann man auch gut bei zwei hintereinander fahrenden Fernzügen beobachten - leider immernoch das bekommt man auch aus dem Großteil der Menschen nicht raus.

In Gegenrichtung (Köln - Düsseldorf) funktioniert es übrigens genauso:

RE 5 Minute 31, RE 1 Minute 49

Und wenn im Ruhrgebiet etwas ausfällt bzw. sich verzögert und kein Fernzug Freigegeben wird passiert das gleich Spiel.

Gilt dort weniger Sicherheit?


Nein.

Wenn es keine Frage der Sicherheit ist, dann wird es beim ICE nur wegen des Komforts gemacht?


Das ist Quatsch.

Du kannst Deine Frage/Beobachtung auch gern beim EBA stellen, die gehen dann dem nach. In Deutschland gilt die Regelung, daß Fahrten von Reisezügen mit einer Besetzung von 200% nicht durchgeführt werden dürfen.

Mag sein aber bei mir ist es so das sich die Zugbegleiter bei hoher Besetzug meist schnell in den Steuerwagen verziehen - oft schon beobachtet.

Grüße Andreas

Warum duerfen 200% volle RE fahren?

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 26.07.2012, 23:10 (vor 4307 Tagen) @ br752

Bei einem RE in Nordrhein-Westfalen habe ich die Ansage noch nie gehoert?
Der RE1 ist auch bis auf den letzten Stehplatz voll und die Tuerraeume ist auch voll besetzt!

Hallo,

ich gehe davon aus das dies der Grund ist: http://www.ice-treff.de/index.php?id=193013 (siehe ganz unten)

Grüße Andreas

Darf ich Raeumung veranlassen?

br752, Donnerstag, 26.07.2012, 23:16 (vor 4307 Tagen) @ br752

Danke fuer die Infos.

Kann ich aus Sicherheitsgruenden so einen Zug straffrei per Nothalt anhalten?

Habe ich nicht die Pflicht so etwas der Bundespolizei zu melden, wenn kein Zugbegleiter erreichbar ist.

...

Wollen doch mal sehen, ob wir im Nahverkehr nicht die gleichen Sicherheitsstandard wie im Fernverkehr haben duerfen.

BR752

Darf ich Raeumung veranlassen?

kalle.55, Freitag, 27.07.2012, 08:52 (vor 4306 Tagen) @ br752

Hallo,

Danke fuer die Infos.

Kann ich aus Sicherheitsgruenden so einen Zug straffrei per Nothalt anhalten?

Welche Not soll sich aus der Überbelegung konkret ergeben, dass das Ziehen der Notbremse rechtfertigt?

Habe ich nicht die Pflicht so etwas der Bundespolizei zu melden, wenn kein Zugbegleiter erreichbar ist.

Die BPol ist ja nicht mal zur Räumung verpflichtet, wenn das Zub sie ruft. Da werden die froh sein, wenn der Zf sich entschließt zu fahren und die keine Handlungsnotwendigkeit mehr haben.

Gruß
Kalle

Darf ich Raeumung veranlassen?

Benjamin.Keller, Freitag, 27.07.2012, 11:34 (vor 4306 Tagen) @ br752

Kann ich aus Sicherheitsgruenden so einen Zug straffrei per Nothalt anhalten?

Habe ich nicht die Pflicht so etwas der Bundespolizei zu melden, wenn kein Zugbegleiter erreichbar ist.

Was sind solche Beiträge eigentlich anderes als rumgetrolle? Sorry, irgendwie nicht nötig.

Wollen doch mal sehen, ob wir im Nahverkehr nicht die gleichen Sicherheitsstandard wie im Fernverkehr haben duerfen.

Schon auf Grund der anderen Geschwindigkeiten und der hohen Tunnelanteile (Stichwort Selbstrettungskonzept etc.) ist es doch verständlich, wenn im Fernverkehr andere Maßstäbe angelegt werden.

Ich schließe mich dem *Trollalarm* an

GUM, Freitag, 27.07.2012, 11:51 (vor 4306 Tagen) @ Benjamin.Keller

Alarm auf allen Decks

Ich schließe mich dem *Trollalarm* an

Manitou, Samstag, 28.07.2012, 01:36 (vor 4306 Tagen) @ GUM

Bei Fernverkehrszügen ist die Anzahl der Sitzplätze Normbelegung (100%), während im Nahverkehr Stehplätze eingeplant sind (6 Pers./m² auf den dafür vorgesehenen Flächen), so daß eine Überbestzung praktisch unmöglich ist. In Straßenbahnewagen und Linienbussen ist grundsätzlich die Anzahl der zugelassenen Sitz- und Stehplätze (Summe = 100% Bestzung) angegeben. Für (neuere) Eisenbahnfahrzeuge müßte das EBA die Anzahl zugelassener Sitz- und Stehplätze in der Betriebsgenehmigung angegeben haben.

Darf ich Raeumung veranlassen?

br752, Samstag, 28.07.2012, 02:07 (vor 4306 Tagen) @ Benjamin.Keller

Schon auf Grund der anderen Geschwindigkeiten und der hohen Tunnelanteile (Stichwort Selbstrettungskonzept etc.) ist es doch verständlich, wenn im Fernverkehr andere Maßstäbe angelegt werden.

OK, gilt fuer KRM.

Aber nicht am Rhein entlang und schon garnicht durch das Ruhrgebiet. Da fahren auch RE durch Tunnel und viel langsamer als IC/ICE sind die auch nicht. Hoechstens kuerzer und sie halten oefter.

Ich will einfach nur die gleichen Sicherheitsstandards im RE wie im IC/ICE. Ist das zu viel verlangt?

Im ICE "mault" der Zugchef schnell dass zu viele Leute drin sind, WEIL ein Zugchef da ist.
Im RE ist kein Zugbegleiter da und wenn, dann ist der froh, dass der am Ende so einer uebervollfahrt ueberlebt hat. Ohne Ironie: Die sehen manchmal schon sehr geschunden und nervlich fertig aus!

BR752

Darf ich Raeumung veranlassen?

guru61, Arolfingen, Montag, 30.07.2012, 13:24 (vor 4303 Tagen) @ br752

Danke fuer die Infos.

Kann ich aus Sicherheitsgruenden so einen Zug straffrei per Nothalt anhalten?

Habe ich nicht die Pflicht so etwas der Bundespolizei zu melden, wenn kein Zugbegleiter erreichbar ist.

Hättest gestern mal versuchen können:
Schnellzug nach Luzern bei der Abfahrt Brünig Hssliberg: geschätzte 7 Wagen alle pumpenvoll. Alles Leute die am Brünigschwinget waren. Hättst mal versuchen sollen die Notbremse zu ziehen!
Ich garantiere dir, du hättest alt ausgesehen!

Uebrigens sind wir sicher und pünktlich die 110%o Rampe heruntergekommen.

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