ermäßigte BC online kaufen - vorläufige BC (Fahrkarten und Angebote)

ninaRTW, Dienstag, 19.06.2012, 18:46 (vor 4347 Tagen)

hallo,

ich hatte bis vor kurzem eine ermäßigte BC50, diese wurde fristgerecht gekündigt und ist nun abgelaufen.
es hat sich aber herausgestellt, dass ich wohl doch nochmal eine brauchen werde, kann ich diese online bestellen und auch gleich die vorläufige bahncard ausdrucken?
bin momentan im ausland und würde gerne bei der nächsten fahrt nach deutschland auch gleich den BC-rabatt in anspruch nehmen wollen.

danke, nina

ermäßigte BC online kaufen - vorläufige BC

bahnsocke, Flensburg, Dienstag, 19.06.2012, 18:52 (vor 4347 Tagen) @ ninaRTW

kann ich diese online bestellen und auch gleich die vorläufige bahncard ausdrucken?

Hallo Nina,
die ermäßigte BC kann online bestellt werden - jedoch nicht als vorläufige BC ausgedruckt werden. Für die Onlinebestellung muss im Bestellprozess ein Berechtigungsnachweis in digitaler Form übermittelt werden. Die Versanddauer beträgt glaube ich 12 Tage.
Gruß bahnsocke

ermäßigte BC online kaufen - vorläufige BC

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 19:06 (vor 4347 Tagen) @ ninaRTW

Hallo,

es hat sich aber herausgestellt, dass ich wohl doch nochmal eine brauchen werde, kann ich diese online bestellen und auch gleich die vorläufige bahncard ausdrucken?

Oh ha. Ich glaube, das geht nicht. Ich hab vor ein paar Tagen erst für jemanden online eine ermäßigte BahnCard bestellt, und dabei dann festgestellt, dass die Online-Ticket-Variante (also: vorläufige BC als OT) nur für Vollpreis-BahnCards zur Verfügung steht. Bestellt man hingegen eine ermäßigte, ist nur der Erhalt der BahnCard im Postversand möglich, und da hat man ja dann keine vorläufige BahnCard in der Hand.

bin momentan im ausland und würde gerne bei der nächsten fahrt nach deutschland auch gleich den BC-rabatt in anspruch nehmen wollen.

*kopfkratz*

Man könnte natürlich sagen "frag mal den BahnCard-Service". Zum Beispiel wäre eine gute Frage, ob die, sobald eine Bestellung einer BahnCard, die man dann irgendwann per Post erhalten wird, im System vorliegt, manuell eine vorläufige BC generieren können.

Entweder ist die dann auf Fahrkartenpapier (und müsste Dir in's Ausland per Brief geschickt werden - vielleicht passt das von den Laufzeiten her noch irgendwie), oder, wenn die total auf neuestem Stand sind in Sachen IT, wäre die sogar in OT-Form und könnte Dir per E-Mail zugesandt werden.

Die ganz andere Variante wäre, dass Du jemandem ein bisschen Geld, ein Passbild (falls BC 50), die nötigen Nachweise für die Ermäßigung sowie eine Vollmacht in die Hand drückst und denjenigen/diejenige zum Reisezentrum schickst. Die vorläufige BC, die man dort erhält, könnte der/diejenige Dir dann postalisch zukommen lassen. Die Vollmacht sollte nicht nur das Beantragen, sondern auch die Entgegennahme der vorläufigen BC umfassen, damit keine Zweifel aufkommen ("... in meinem Namen eine BC zu beantragen, zu bezahlen, die dazugehörige vorläufige BahnCard in Empfang zu nehmen ..." ... irgendwie sowas).


Aber vielleicht denke ich ja auch viel zu kompliziert, und es gibt eine viel einfachere und tollere Lösung! :-)

Grüße,

ChrisAC

online bestellen & "vergessen"

ninaRTW, Dienstag, 19.06.2012, 20:14 (vor 4347 Tagen) @ ninaRTW

danke!
wie wär es denn wenn ich sie online bestelle, dann gilt sie ja ab sofort (oder erst ab erhalt?).
bei der ersten fahrt hätt ich sie dann einfach "vergessen", geht das? bzw. wieviel muss ich dann nachzahlen?

gruß, nina

online bestellen & "vergessen"

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 21:02 (vor 4347 Tagen) @ ninaRTW

Hallo,

wie wär es denn wenn ich sie online bestelle, dann gilt sie ja ab sofort (oder erst ab erhalt?).

Es gibt da ja den Gültigkeitsaufdruck, der tagesgenau ist. Bei der Bestellung der BC gibt man diesen ersten Tag der Gültigkeit an. Voreingestellt ist dafür übrigens ein Datum, das 9 Tage in der Zukunft liegt.

Was passiert, wenn man bei der Onlinebestellung ein Datum wählt, das z.B. der morgige Tag ist, weiß ich nicht - entweder, das wird einfach so akzeptiert und der Kunde hätte mithin eine BahnCard, die zwar laut Aufdruck gültig jedoch nicht physisch existent ist, oder, das Online-System wehrt sich dagegen. Ich konnte es nicht ausprobieren.

bei der ersten fahrt hätt ich sie dann einfach "vergessen", geht das? bzw. wieviel muss ich dann nachzahlen?

Du musst, bei einer BC25, 25% des Preises nachzahlen, bei einer BC50 50% des Preises.

Folgender Unterschied besteht: Wird das Fehlen der BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle bemerkt, zahlst Du xx % des *Bord*preises. Wird von Dir vor Fahrtantritt das Fehlen der BahnCard bemerkt und entsprechend nachgezahlt, zahlst Du xx % des *Normal*preises nach.

Du musst binnen 14 Tagen die Fahrkarte und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard vorlegen - dann wird Dir der Aufpreis gegen Zahlung von 7 € erstattet.

Der BahnCard-Service kann im Zweifel natürlich nachvollziehen, wann die produzierte Karte an Dich versandt wurde, so dass Du hoffen musst, dass bei der Erstattungsprüfung nicht zu genau hingesehen wird. Ebenso musst Du hoffen, dass Dich die neue BahnCard wirklich innerhalb von 14 Tagen erreicht - das klappt meistens, aber vielleicht nicht immer.

Ich sage ganz bewusst, dass ich die Vorgehensweise im Grunde moralisch unproblematisch finde - man hat ja für den auf der BahnCard aufgedruckten Zeitraum bezahlt und versucht so ja nicht, die Bahn irgendwie zu betrügen. Ein wenig (auch rechtlich) heikel ist das Vorgehen aber dennoch, wenn das Timing nicht klappt, oder wenn man Dir vorhält, dass Du die BahnCard zum Kontrollzeitpunkt noch gar nicht gehabt haben kannst. Ob sie erst dann gültig wird, wenn Du sie oder eine vorläufige Version erstmals physisch in Händen hältst, lassen die AGB meines Erachtens nämlich offen. (Bedenke aber, dass die BahnCard unterschrieben sein muss, damit sie gültig ist. Juristische Frage: ist eine nicht existente BahnCard ungültig, weil sie nicht unterschrieben ist? Oder kann eine nicht existente BahnCard gar nicht ungültig sein, da mangels Existenz der Karte auch nicht die geforderte Unterschrift fehlen kann? :-) Sicher ist jedenfalls, dass eine unterschriebene und gültige BahnCard zum Kontrollzeitpunkt nicht vorgelegen haben kann. Hoffe in der Praxis also stets auf Menschen, die nicht zu spitzfindig sind. :-) )


Grüße,

ChrisAC

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