Beförderungsbedingungen zum Deutschland-Pass sind da! (Fahrkarten und Angebote)

ICE 1612, Dienstag, 19.06.2012, 11:03 (vor 4348 Tagen)

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

bernd04, Dienstag, 19.06.2012, 12:52 (vor 4348 Tagen) @ ICE 1612

Die Bedingung "Nicht gültig in CNL" sehe ich nicht.

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

Ösi, Dienstag, 19.06.2012, 13:38 (vor 4348 Tagen) @ bernd04

Die Bedingung "Nicht gültig in CNL" sehe ich nicht.

Ich sehe aber auch nicht die Bedingung "Gültig im CNL". Der CNL ist kein Zug der Produktklassen ICE, IC/EC oder C.

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

bernd04, Dienstag, 19.06.2012, 13:56 (vor 4348 Tagen) @ Ösi

Laut BB NZ: CNL/EN können mit allen Fahrkarten für Züge der Produktklasse ICE und / oder IC/EC entsprechend Nr. 1.2 der BB Personenverkehr genutzt werden.

Wenn bei D-Pass keine besondere Bedinung steht, ist er doch gültig.

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 15:23 (vor 4348 Tagen) @ bernd04

Laut BB NZ: CNL/EN können mit allen Fahrkarten für Züge der Produktklasse ICE und / oder IC/EC entsprechend Nr. 1.2 der BB Personenverkehr genutzt werden.

Wenn bei D-Pass keine besondere Bedinung steht, ist er doch gültig.

"Der Beförderungsausweis dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages."

"Der Reisende hat sich bei der Entgegennahme des Beförderungsausweises zu vergewissern, ob dieser seinen Angaben gemäß ausgestellt ist."

(... steht in den Passagen von COTIF, die gemäß EU-Verordnung im Rahmen der Fahrgastrechte auch hier bei uns gelten)

Wenn Du also einen Beförderungsausweis entgegennimmst, den prüfst und nachher zur Fahrt nutzt, wird davon ausgegangen, dass Du weißt, was draufsteht, und dass der Deinen Reisewünschen entspricht.

Da also auf dem D-Pass steht, dass er in Nachtzügen nicht gilt, wirst Du große Schwierigkeiten haben, eine Nutzung in Selbigen durchzusetzen.

(Dass es handwerklich etwas unschön ist, dass in den BB das Verbot der Nutzung in Nachtzügen nicht nochmals erwähnt ist, steht außer Frage!)


Grüße,

ChrisAC

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

GibmirZucker, Dienstag, 19.06.2012, 15:38 (vor 4348 Tagen) @ ChrisAC

Das Problem ist, dass auf der Bestellseite (wenigstens auf einem Klickweg) deutlich steht, dass die Nutzung vom CNL gegen Aufpreis möglich ist. Da dies gestern den ganzen Tag dort stand, das heute noch dort steht, ist nicht von einem Irrtum auszugehen.
Wenn ich also deiner Argumentation folge, bekomme ich bei einer Bestellung des DP eine Fahrkarte, auf der im klaren Gegensatz zu den Hinweisen bei der Bestellung (und wohl auch im GGs. zu den Beförderungsbedingungen) steht, dass eine Nutzung im CNL nicht möglich ist. Ich müsste also bei Entgegennahme der Fahrkarte das Prüfen und wenn sie einen solchen Vermerk hat, einen Umtausch gegen eine Fahrkarte (also gegen einen neuen DP) verlangen, sei es im Reisezentrum (da bin ich wieder Zonkt der den Betrieb aufhält und Querulant) oder durch postalisches Einschicken (womit mir der DP den ich nutze will, fehlt).
Iste gefühlt der fünfte Faden zu diesem Thema. Aber ich halte es für schrecklich und weiterhin für eine Form des unlauteren Wettbewerbes, den DP als gültig gegegen Aufpreis im CNL zu bewerben (auf der Bestellseite), dann aber etwas anderes zu liefern.

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

Klaus, Kassel, Dienstag, 19.06.2012, 15:46 (vor 4348 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von Klaus, Dienstag, 19.06.2012, 15:47

Wie man sich verhalten kann, wenn man es "drauf ankommen" lassen will, habe ich weiter unten beschrieben. Das wäre auf jeden Fall für die betroffenen Mitarbeiter vor Ort, die nichts für die Widersprüchlichkeit können, die "schonendste" Methode.

http://www.ice-treff.de/index.php?id=187327

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

GibmirZucker, Dienstag, 19.06.2012, 15:50 (vor 4348 Tagen) @ Klaus

Das steht aber zum Widerspruch der von Chris zitierten Regel, dass der Fahrgast nach Annahme der Fahrkarte sie auf ihre Richtigkeit überprüfen kann. D.h. die DB könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass ich mit Entgegennahme einer Fahrkarte mit Aufdruck "gilt nicht im CNL" mich mit den geänderten Bedingungen einverstanden erklärt habe.
Sorry, das ist natürlich sehr spekulativ, da ich annehme, dass die DB wohl noch eine Lösung kommunizieren will, nur ihren Mitarbeitern im CNL zuliebe und die BuPo hat ja auch wichtigeres zu tun, als jede Nacht DP-Inhalber aus dem Zug zu ziehen (die sich darauf berufen, dass sie eine gültige Fahrkarte haben). Aber eben, unverständlich, dass es immer noch aufgeschaltet ist. Eine Fehlerbehebung im Internet, z.B. ein falscher Satz, eine falsche Publikation, beansprucht bei uns, ausgeführt durch eine studentische Hilfskrat, 10 Sekunden.

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 16:10 (vor 4348 Tagen) @ GibmirZucker

Hallo,

BuPo hat ja auch wichtigeres zu tun, als jede Nacht DP-Inhalber aus dem Zug zu ziehen (die sich darauf berufen, dass sie eine gültige Fahrkarte haben).

*lach* "Herr Wachtmeister, auf meiner Fahrkarte steht zwar, dass sie nicht gültig ist, aber ich habe *total* recht!"

Das ist ja das, worauf ich hinaus will: Es gibt richtige Ansatzpunkte zur Lösung, und falsche. Der richtige ist, mit so einer Fahrkarte zur Verbraucherzentrale zu tigern, oder zur Aufsichtsbehörde, oder zu wem auch immer, der zuständig und kompetent ist, Abhilfe zu schaffen (falls bei der DB niemand reagieren will). Der falsche ist, es "drauf ankommen" zu lassen - am Ende muss darunter nur das Personal bei der Bahn leiden - die können nun wirklich nichts dafür -, oder der eigene Stolz, wenn einem ein (nicht so?) freundlicher Beamter erklärt, zu unter anderem welchem Zwecke der Konstrukteur diese seitlichen Öffnungen am Wagenende vorgesehen hat.

Aber eben, unverständlich, dass es immer noch aufgeschaltet ist. Eine Fehlerbehebung im Internet, z.B. ein falscher Satz, eine falsche Publikation, beansprucht bei uns, ausgeführt durch eine studentische Hilfskrat, 10 Sekunden.

Ja! Äußerst äußerst peinlich!


Grüße,

ChrisAC

Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig.

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 15:58 (vor 4348 Tagen) @ GibmirZucker

Hallo,

Das Problem ist, dass auf der Bestellseite (wenigstens auf einem Klickweg) deutlich steht, dass die Nutzung vom CNL gegen Aufpreis möglich ist. Da dies gestern den ganzen Tag dort stand, das heute noch dort steht, ist nicht von einem Irrtum auszugehen.

Um ehrlich zu sein, gehe ich von Inkompetenz in geballtem Ausmaße aus! In Tateinheit mit "die eine Hand weiß nicht, was die andere tut". ;-)

Wenn ich also deiner Argumentation folge, bekomme ich bei einer Bestellung des DP eine Fahrkarte, auf der im klaren Gegensatz zu den Hinweisen bei der Bestellung (und wohl auch im GGs. zu den Beförderungsbedingungen) steht, dass eine Nutzung im CNL nicht möglich ist.

Das hat nicht viel mit meiner Argumentation zu tun, ist aber insofern zutreffend, dass es diesen Widerspruch zwischen "so online beworben" und "tatsächlich erhaltene Dienstleistung" gibt.

Ich müsste also bei Entgegennahme der Fahrkarte das Prüfen und wenn sie einen solchen Vermerk hat, einen Umtausch gegen eine Fahrkarte (also gegen einen neuen DP) verlangen,

In der Tat, Du müsstest anmerken, dass sie nicht dem entspricht, was Du erwartest. Das Resultat könnte freilich sein, dass der Fahrkartenverkäufer nicht imstande ist, Dir eine Fahrkarte auszustellen, die Deinen Erwartungen entspricht. Infolgedessen könnte es sein, dass gar kein Beförderungsvertrag zustande kommt.

Versteht mich nicht falsch, bitte: Hier sind unterschiedliche Rechtsgebiete involviert. Eisenbahn-/tarifrechtlich sieht es so aus, dass Du als Kunde die Fahrkarte zu prüfen hast. Wenn Du sie nachher benutzt, kannst Du nicht argumentieren, in den BB stünde etwas anderes. Diese rechtliche Regelung ist praxisgerecht, da es dem Zugpersonal wohl kaum zuzumuten ist, im Regelfall dem Fahrgast Dienstleistungen zukommen zu lassen, die laut Fahrkarte ausgeschlossen sind. Ich könnte ja auch einsteigen und sagen "aber in Paragraph xyz der EU-Verordnung sonstwieviel steht, dass ich heute, aufgrund der Mondphase, mit meinem 2.-Klasse-Ticket in der 1. Klasse sitzen darf." Anders gesagt: Sowohl der Fahrgast als auch das Zugpersonal müssen sich darauf verlassen, dass die Fahrkarte als Dokument den Beförderungsvertrag zutreffend darstellt - einfach, damit die Fahrkarte in der Praxis einen Sinn hat.

Ein *völlig* anderer Aspekt ist der des Verbraucherschutzes, meinetwegen auch der des Wettbewerbes (Wettbewerb? im Fernverkehr? nicht sooo viel ;-)). Natürlich ist es völlig blöd und kundenfeindlich, widersprüchliche Angaben zu einem Produkt zu machen. Wenn Du etwas verkaufst, und der Käufer stellt fest, dass die Eigenschaften des Produktes oder der Dienstleistung im Widerspruch zu den beworbenen Eigenschaften stehen, hast Du rechtlich einigermaßen gute Karten, Dein Geld zurückzukriegen. Wettbewerber könnten sicherlich auch die Bahn abmahnen - möglicherweise können Verbraucherzentralen das auch. (Da mögen sich Menschen zu äußern, die sich mit diesen Dingen gut auskennen.)

Iste gefühlt der fünfte Faden zu diesem Thema. Aber ich halte es für schrecklich und weiterhin für eine Form des unlauteren Wettbewerbes, den DP als gültig gegegen Aufpreis im CNL zu bewerben (auf der Bestellseite), dann aber etwas anderes zu liefern.

Da stimme ich Dir hundertprozentig zu. Ich bin eben nur der Ansicht, dass, wenn man eine Fahrkarte kauft und danach weiß, welche Eigenschaften der Beförderungsvertrag hat, man bei der *Nutzung* nachher nicht mehr argumentieren kann, dass das, was draufsteht, ja gar nicht stimmt. Wenn man davon ausgeht, dass eine Nachtzugnutzung erlaubt ist (laut Webseite) und nachher ein Produkt in Händen hält, das diese Nutzung nicht erlaubt, dann muss man sich eben mit dem Verkäufer auseinandersetzen und dafür sorgen, dass man entweder die Dienstleistung erhält, die man haben wollte, oder dafür sorgen, dass man sein Geld zurückbekommt.

Meines Erachtens, und darum ging es mir, bestehen keine Zweifel daran, dass man mit dem D-Pass keine Nachtzüge nutzen darf.

Dass die Vermarktung hingegen höchst zweifelhaft ist - ja, das ist wohl offensichtlich. Ändert sich das nicht schleunigst, dann hoffe ich auch, dass sich Verbraucherzentralen finden, die dafür sorgen, dass jemand bei der Bahn diesbezüglich mal aufwacht.


Grüße,

ChrisAC

Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig.

bernd04, Dienstag, 19.06.2012, 16:37 (vor 4348 Tagen) @ ChrisAC

Es ist zu beachten, dass die Bedingung in BB bzw. BB NZ veröffentlicht ist, die einzige endgültige Bedingung ist und alle andere Hinweise, die die BB nicht entsprechen, ist nicht gültig.
Falsche Hinweis auf der Fahrkarte besteht seit lange, besonders auf Prämiefahrkarten steht immer falsche Kondition. Auch auf interner Seite von DB steht einpaar falsche Hinweise.
Allerdings, laut die aktuelle BB ist D-Pass auf jedensfalls in CNL/EN-Zügen gültig. Außderdem ist eine Korrektur/Änderung von bereits veröffentlichten Angebotsbedingungen nicht so einfach, dass es zahlreichende Rechtsprobleme besteht für bereits verkaufte Fahrkarten.

Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig.

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 17:39 (vor 4348 Tagen) @ bernd04

Hallo,

Es ist zu beachten, dass die Bedingung in BB bzw. BB NZ veröffentlicht ist, die einzige endgültige Bedingung ist und alle andere Hinweise, die die BB nicht entsprechen, ist nicht gültig.

Einzig und endgültig? Na das erzähl mal Menschen, die mit Verkehrsverbund-Tickets reisen. ;-)

Davon mal absehen stellt sich die Frage, inwieweit die Beförderungsbedingungen ausschließen, dass ergänzende Regelungen auf der Fahrkarte getroffen werden können. Die Beförderungsbedingungen zum Deutschlandpass erwähnen nicht, dass die Nutzung von Nachtzügen möglich ist - insofern sehe ich keinen expliziten Widerspruch zu dem, was auf dem Deutschlandpass aufgedruckt ist.

Auch steht in den Bedingungen zum Deutschlandpass nicht, dass es sich um eine Fahrkarte einer konkreten Produktklasse handelt, so dass man aus den BB NZ auch nicht ableiten kann, dass die Nutzung von Nachtzügen zulässig wäre.

Wie interpretierst Du denn die gesetzliche Regelung gemäß EG-Verordnung 1371/2007 im Hinblick auf das, was auf Fahrkarten aufgedruckt ist? Wie bringst Du das mit Deiner Ansicht, die BB gingen allem anderen vor, in Einklang?

Darf ich abschließend noch fragen, ob Du der Ansicht bist, dass der Deutschlandpass im Thalys zwischen Aachen und Köln Gültigkeit hat? Aus den BB geht nicht hervor, dass diese Nutzung ausgeschlossen ist - das sagt lediglich der Aufdruck auf der Fahrkarte.

Falsche Hinweis auf der Fahrkarte besteht seit lange, besonders auf Prämiefahrkarten steht immer falsche Kondition.

Kannst Du hierfür ein konkretes Beispiel benennen? Wenn das "immer" so ist, sollte das ja nicht schwer sein.

Auch auf interner Seite von DB steht einpaar falsche Hinweise.

Interne Seiten der DB interessieren wohl eher nicht, wenn es um die Auslotung der Rechtslage geht. Sie können freilich ein Indiz dafür sein, welches Angebot beabsichtigt war (im Gegensatz zu dem, wie es - im Falle D-Pass peinlicherweise - vertrieblich kommuniziert wird).

Allerdings, laut die aktuelle BB ist D-Pass auf jedensfalls in CNL/EN-Zügen gültig.

Das sagst Du. Die konkrete Fahrkarte, die den geschlossenen Vertrag dokumentiert, sagt das Gegenteil.


Grüße,

ChrisAC

Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig.

michael_seelze, Mittwoch, 20.06.2012, 00:09 (vor 4347 Tagen) @ ChrisAC

Hallo,

Es ist zu beachten, dass die Bedingung in BB bzw. BB NZ veröffentlicht ist, die einzige endgültige Bedingung ist und alle andere Hinweise, die die BB nicht entsprechen, ist nicht gültig.


Einzig und endgültig? Na das erzähl mal Menschen, die mit Verkehrsverbund-Tickets reisen. ;-)

Davon mal absehen stellt sich die Frage, inwieweit die Beförderungsbedingungen ausschließen, dass ergänzende Regelungen auf der Fahrkarte getroffen werden können. Die Beförderungsbedingungen zum Deutschlandpass erwähnen nicht, dass die Nutzung von Nachtzügen möglich ist - insofern sehe ich keinen expliziten Widerspruch zu dem, was auf dem Deutschlandpass aufgedruckt ist.
Auch steht in den Bedingungen zum Deutschlandpass nicht, dass es sich um eine Fahrkarte einer konkreten Produktklasse handelt, so dass man aus den BB NZ auch nicht ableiten kann, dass die Nutzung von Nachtzügen zulässig wäre.

Das steht wahrscheinlich auch nicht auf der Fahrkarte.

Als die "Monatsnetzkarte" (ich will nicht alle Bezeichnungen der letzten jahre aufzählen) mit Aufpreis auch in den Nachtzügen galt, stand in den BB unter 1. Grundsatz

Es gelten [...]die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtreisezügen (BB NZ)[...]

Sonst wurden Nachtreisezüge in den Bedingungen nicht erwähnt.

Dies fehlt in den aktuellen BB.
Daraus schließe ich, dass der aktuelle Deutschland-Pass nicht in den in den BB NZ erfassten Nachtzügen gilt.

Wie interpretierst Du denn die gesetzliche Regelung gemäß EG-Verordnung 1371/2007 im Hinblick auf das, was auf Fahrkarten aufgedruckt ist? Wie bringst Du das mit Deiner Ansicht, die BB gingen allem anderen vor, in Einklang?

Worauf willst Du mit dem Hinweis auf die EG-VO hinaus?


Darf ich abschließend noch fragen, ob Du der Ansicht bist, dass der Deutschlandpass im Thalys zwischen Aachen und Köln Gültigkeit hat? Aus den BB geht nicht hervor, dass diese Nutzung ausgeschlossen ist - das sagt lediglich der Aufdruck auf der Fahrkarte.

Doch, das geht aus den BB hervor, weil die Thalys-Züge zwischen Aachen und Köln Hbf (innerdeutsch) nur mit einer Zeitkarte für die Produktklasse ICE oder BC 100 oder Tahly Globalpreis-FK genutzt werden können. (Vgl. die "Beförderungsbedingungen für die Benutzung der Thalys-Züge von Aachen nach Köln Hbf und umgekehrt" innerhalb der
"Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG" auf S. 52 der aktuellen BB.

Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig.

ChrisAC, Mittwoch, 20.06.2012, 01:19 (vor 4347 Tagen) @ michael_seelze

Hi,

Wie interpretierst Du denn die gesetzliche Regelung gemäß EG-Verordnung 1371/2007 im Hinblick auf das, was auf Fahrkarten aufgedruckt ist? Wie bringst Du das mit Deiner Ansicht, die BB gingen allem anderen vor, in Einklang?

Worauf willst Du mit dem Hinweis auf die EG-VO hinaus?

Na ja, die Logik hinter dieser Verordnung (bzw. hinter dem COTIF, welches sie in Teilen inkludiert) ist eben, dass der Sinn einer Fahrkarte unter anderem ist, zu dokumentieren, dass ein bestimmter Beförderungsvertrag vorliegt. Daraus folgere ich (und ich glaube, auch die Verordnungsgeber), dass das, was auf einer Fahrkarte steht, durchaus sehr relevant für das Vertragsverhältnis ist.

Wenn ein *ausdrücklicher* Widerspruch zwischen Beförderungsbedingungen und Fahrkarte besteht - nun denn, dann hätte man wohl rechtlich ein Problem -, aber sofern das, was auf der Fahrkarte steht, geeignet ist, Fragen, die die BB offen lassen, sinnvoll zu beantworten, halte ich das, was auf der Fahrkarte steht, definitiv für einen gültigen Vertragsbestandteil.

Das hilft zwar nicht dem Kunden, demgegenüber das Produkt widersprüchlich beworben wird (eine eher peinliche Angelegenheit), aber wer in einen Nachtzug einsteigt, obwohl auf seiner Fahrkarte wie im gegebenen Fall ausdrücklich steht, dass selbige in Nachtzügen nicht gilt - na ja, der kann sich wohl schlecht auf Beförderungsbedingungen berufen.

Aus diesem Grund steht ja, meines Erachtens jedenfalls, in der Verordnung ebenfalls, dass der Kunde eine gekaufte Fahrkarte daraufhin prüfen muss, dass sie dem entspricht, was er haben wollte. Auch dieser Passus gibt IMHO dem Aufdruck, den eine Fahrkarte besitzt, sehr hohes rechtliches Gewicht.

Darf ich abschließend noch fragen, ob Du der Ansicht bist, dass der Deutschlandpass im Thalys zwischen Aachen und Köln Gültigkeit hat? Aus den BB geht nicht hervor, dass diese Nutzung ausgeschlossen ist - das sagt lediglich der Aufdruck auf der Fahrkarte.

Doch, das geht aus den BB hervor, weil die Thalys-Züge zwischen Aachen und Köln Hbf (innerdeutsch) nur mit einer Zeitkarte für die Produktklasse ICE oder BC 100 oder Tahly Globalpreis-FK genutzt werden können.

Ja, ich weiß, was da steht. Der von mir zitierte Forenkollege meinte jedoch, dass der Deutschland-Pass eine Fahrkarte der Produktklasse ICE (oder IC) wäre. Mit derselben Logik könnte man jedoch auch behaupten, es handele sich beim Deutschland-Pass um eine Zeitkarte der Produktklasse ICE - schließlich ist sie für eine unbegrenzte Zahl von Fahrten im ICE gültig.

Wenn sie jedoch, wie Du sagst (und ich folge da Deiner Argumentation), für Thalys-Züge nicht gilt, handelt es sich a) entweder nicht um eine ICE-Zeitkarte, obwohl sie im ICE für unbegrenzt viele Fahrten gilt, oder b) es ist doch eine, jedoch stellt der Aufdruck auf ihr eine Ergänzung der sonstigen BB dar und geht ihnen vor.

Was ich sagen will: Nur, weil der D-Pass bestimmte Eigenschaften von Zeitkarten und von normalen Fahrkarten hat, ist er offenbar noch lange nicht in jeder Hinsicht eine Zeitkarte und auch nicht in jeder Hinsicht eine Fahrkarte, wie sie sonst in den BB beschrieben ist. Das muss einen nicht wundern, das braucht einen nicht zu stören - das ist eben einfach so.


Grüße,

ChrisAC

Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig.

bernd04, Mittwoch, 20.06.2012, 00:24 (vor 4347 Tagen) @ ChrisAC

Es ist ganz einfach, und bitte nicht zu kompliziert machen.
Für CNL ist zuerst BB NZ zuständig,die Nutzung eines CNL-Zuges ist mit allen DB Fahrkarten mit IC/EC Berechtigung möglich. Bei "allen" bedeutet, dass D-Pass gültig ist, weil es keine Bedingung dagegen in Angebotsbedingung steht.

Eine übliche Beispiel, die Prämiefahrkarten wie Mitfahrerfreifahrt und 1. Klasse Upgrade haben folgenden Hinweis auf der Fahrkarte: Die Prämie gilt für BC 100 Inhaber für beliebige Fahrten an einem Tag. Laut BB ist aber die Prämie gültig bis 10 Uhr des Folgetages. Ganz einfach, BB sagt bis 10 Uhr des Folgetages, Bedingung auf der Fahrkarte sagt nur ein Tag. Ich habe mehr als 10 mal mit ZuB diskutiert/gestritten, jedesmal hat BB gewonnen.

Hier in diesem Fall, BB hat deutlich ein Ja gesagt, Hinweis auf der Fahrkarte ist natürlich nicht mehr gültig. Hinweis auf der Fahrkarte wirkt sich erst, wenn es in jeweiligen BB keine Info zu finden ist.

Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig.

GibmirZucker, Mittwoch, 20.06.2012, 00:31 (vor 4347 Tagen) @ bernd04

Warum sagen aber die DB-Onkelz auf Zuckerbergs Privatverein, dass der DP im CNL nicht gültig ist? Das ist ja fast schädigendes Verhalten, da sie damit ein Angebot ihrer eigenen Firma schlechtreden (und manche den DP deshalb nicht kaufen).

Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig.

ChrisAC, Mittwoch, 20.06.2012, 03:13 (vor 4347 Tagen) @ bernd04

Hallo,

Es ist ganz einfach, und bitte nicht zu kompliziert machen.

Ich finde den Aufdruck auf einer Fahrkarte, der ausdrücklich sagt, dass damit Nachtzüge nicht benutzt werden dürfen, völlig einfach und leicht verständlich. Zugbegleiter sehen das mit hoher Wahrscheinlichkeit ganz genauso. Auch der EG-Verordnungsgeber weist dem Aufdruck auf einer Fahrkarte hohes rechtliches Gewicht zu. Alles wirklich ganz einfach.

Auf mein diesbezügliches Argument bist Du freilich bis jetzt nicht eingegangen.

Für CNL ist zuerst BB NZ zuständig,die Nutzung eines CNL-Zuges ist mit allen DB Fahrkarten mit IC/EC Berechtigung möglich.

Die kompliziertere Variante also? Nun denn ...

Schauen wir, was wirklich dort steht: "CNL können mit allen Fahrkarten für Züge der Produktklasse ICE und / oder IC/EC entsprechend Nr. 1.2 der BB Personenverkehr genutzt werden."

Schauen wir also mal, welche Eigenschaften eine Fahrkarte für Züge der Produktklasse IC / EC bzw. ICE gemäß BB hat:

* kann für maximal 5 Personen ausgestellt werden
* für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich
* bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte kann der Reisende bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, welche in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden sollen
* für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich. Bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte kann der Reisende bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, welche in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden sollen.
* bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt ...
* "Der Reisende hat beim Empfang der Fahrkarte zu prüfen, ob diese gemäß seinen Angaben ausgestellt wurde." (huch)
* "Die auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend." (oh nochmal huch)
* Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse.

Auch wenn man die Bedingungen ignoriert, die für die D-Pass offensichtlich mangels Angaben über die Fahrtstrecke bzw. Start und Ziel nicht anwendbar sind, so muss man doch feststellen, dass der D-Pass eigentlich keine typische Fahrkarte mit Gültigkeit für eine bestimmte Produktklasse ist:

"Die Fahrkarten berechtigen innerhalb des unter Nr. 2 aufgeführten Aktionszeitraums einen Monat zu beliebig vielen innerdeutschen Fahrten in den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C, wenn zumindest jeweils eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird."

Folglich darf ich mit einem D-Pass nicht allein in einem Regionalzug fahren - nur im Rahmen einer Fahrt, bei der auch ICE oder IC/EC benutzt werden. Bei "normalen" Fahrkarten gemäß BB jedoch ist das ohne weiteres möglich - mit einer ICE-Fahrkarte nach BB darf ich auch in einem Regionalzug fahren (wenn sonst nichts dagegen spricht) und muss nie einen ICE betreten haben.

Gerade in Bezug auf die Produktklassen unterliegt der D-Pass zumindest dieser Sonderregelung. Da finde ich es mutig, zu unterstellen, dass es sich bei ihm in jeder Hinsicht um eine "Fahrkarte der Produktklasse IC/EC", die im Rahmen der BB Nachtzug gemeint ist, handelt.

Selbst *wenn* man aber, so wie Du, unterstellt, dass die BB zum D-Pass Nachtzüge nicht ausschließen, muss man doch feststellen, dass die BB Personenverkehr ausdrücklich bestimmen, dass die "auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben [...] für die Beförderung maßgebend" sind.

Wie passt das damit zusammen, dass Du meinst, eine Fahrkarte, die gemäß Aufdruck Nachtzüge ausdrücklich ausschließt, wäre auf diesen gültig? Ich gehe doch nicht davon aus, dass Du, wo Du die Gültigkeit der BB so hoch hängst, nur von willkürlicher selektiver Gültigkeit bestimmter Passagen ausgehst, oder?

Eine übliche Beispiel, die Prämiefahrkarten wie Mitfahrerfreifahrt und 1. Klasse Upgrade haben folgenden Hinweis auf der Fahrkarte: Die Prämie gilt für BC 100 Inhaber für beliebige Fahrten an einem Tag.

Du meinst wahrscheinlich die Prämienfahrkarte "Tageskarte", oder? In den anderen Bedingungen ist keine auf den Tag bezogene Regelung enthalten, soweit ich das sehen kann.

Laut BB ist aber die Prämie gültig bis 10 Uhr des Folgetages. Ganz einfach, BB sagt bis 10 Uhr des Folgetages, Bedingung auf der Fahrkarte sagt nur ein Tag. Ich habe mehr als 10 mal mit ZuB diskutiert/gestritten, jedesmal hat BB gewonnen.

Ich denke, der Grund für diesen anscheinenden Widerspruch liegt darin begründet, dass man versäumt hat, eine hinreichend präzise Angabe zu machen: Es gibt gemäß BB Fahrkarten, die bis 3 Uhr des Folgetages gelten, und es gibt welche, die bis 10 Uhr des Folgetages gelten. Ja, es ist blöd, wenn man einen solchen "DB-Tag" meint, aber dann nicht mit aufdruckt, welche Art genau gemeint ist. Ungenau, definitiv. Aber daraus gleich zu folgern, dass die BB grundsätzlich ausschließlich gelten und dafür der Fahrkartenaufdruck zu ignorieren wäre, ist IMHO ein Fehlschluss, insbesondere in Anbetracht dessen, dass verschiedene Quellen die Bedeutung des Aufdrucks als Dokumentation des zugrundeliegenden Vertrages betonen.

Aber ich glaube, ich hab jetzt zu dem Thema genug geschrieben. Wer allen Ernstes mit einer Fahrkarte, die ausdrücklich Nachtzüge ausschließt, einen solchen benutzen will, der soll es eben versuchen. Ich hab noch nie die Motivation gehabt, mich mit einem ZuB zu streiten, und seltsamerweise war das auch nie nötig. Irgendwie komme ich ziemlich gut mit denen klar.


Grüße,

ChrisAC

Es fehlt in den BB zum D-Pass der Satz, dass d. BB NZ gelten

michael_seelze, Mittwoch, 20.06.2012, 03:30 (vor 4347 Tagen) @ bernd04

Es ist ganz einfach, und bitte nicht zu kompliziert machen.
Für CNL ist zuerst BB NZ zuständig,die Nutzung eines CNL-Zuges ist mit allen DB Fahrkarten mit IC/EC Berechtigung möglich. Bei "allen" bedeutet, dass D-Pass gültig ist, weil es keine Bedingung dagegen in Angebotsbedingung steht.

So steht das da nicht. Siehe den Beitrag von ChrisAC.

Als die "Monatsnetzkarte" (ich will nicht alle Bezeichnungen der letzten jahre aufzählen) mit Aufpreis auch in den Nachtzügen galt, stand in den BB unter 1. Grundsatz

Es gelten [...]die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtreisezügen (BB NZ)[...]

Sonst wurden Nachtreisezüge in den Bedingungen nicht erwähnt.

Dies fehlt in den aktuellen BB.
Daraus schließe ich, dass der aktuelle Deutschland-Pass nicht in den in den BB NZ erfassten Nachtzügen gilt. Weil sie für dieses Angebot nicht gelten.

Ziemlich OT, muss aber sein ;D

DG, Dienstag, 19.06.2012, 16:40 (vor 4348 Tagen) @ ChrisAC

"Der Reisende hat sich bei der Entgegennahme des Beförderungsausweises zu vergewissern, ob dieser seinen Angaben gemäß ausgestellt ist."

(... steht in den Passagen von COTIF, die gemäß EU-Verordnung im Rahmen der Fahrgastrechte auch hier bei uns gelten)

Wenn Du also einen Beförderungsausweis entgegennimmst, den prüfst und nachher zur Fahrt nutzt, wird davon ausgegangen, dass Du weißt, was draufsteht, und dass der Deinen Reisewünschen entspricht.

Hätte man das mal einem gewissen Diskjockey gesagt ;D
*SCNR*

danke :)

bahnerausleidenschaft, Dienstag, 19.06.2012, 16:44 (vor 4348 Tagen) @ DG

- kein Text -

Schon seltsam

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 19.06.2012, 19:49 (vor 4348 Tagen) @ ICE 1612

,wieviel Energie auf einmal manche Leute in Themen des "Sauhaufen" stecken, wenn es beim "Sauhaufen" etwas billiger gibt.

Wird der "Sauhaufen" dadurch jetzt schlagartig besser, weil er seine Leistung (die nicht besser und nicht schlechter als sonst auch sein wird) nun billigst unters Volk bringt?

Wie viele Seiten sind nun im Forum schon mit D-Pass,D-Zug,CNL gefüllt? *Kopfschüttel*

Und gerade die CNL scheint ja heimlich unheimlich viele Fans zu haben. Merkt man nur sonst nichts von. Und natürlich ist sowohl BC100 als auch D-Pass innerdeutsch gültig. Bei allen anderen Fahrkarten in den BB steht ja auch nicht "gilt im CNL", da die BB NZ eindeutig sind. Fahrkarte der Kategorie ICE. (BB NZ gibt es keine neuen, die sind von 2011) Vielleicht sollte man die ausdrucken und mitnehmen, anstatt einen tollen Bildschirmausdruck mit 0,0 juristischer Relevanz?

Nur, will wirklich ernsthaft irgendwer innerdeutsch mit der CNL fahren? Nicht ernsthaft oder? Grauenvoll, wenn man mit dem ICE schneller und besser ankommt. Nun jedem das seine.

Es könnte natürlich das alljährliche Zub-Combat-Boot-Camp sein für welches man sich rüstet. So eine mehrstündige händeringende Kampfdiskussion mit dem Bahnpersonal ist doch immer wieder erfrischend und erleichtert die Seele, natürlich nur wenn man das passende Rüstzeug dabei hat. Kein Krieger zieht schließlich ohne Ausrüstung in die Schlacht. Also Stullen und Thermosflasche(falls die Deppen mal wieder keinen Kaffee hinkriegen), jeweils 2 Kopien(sicher ist sicher) der BB, BB-NZ und des Werbezettels der Bahn(natürlich in allen notwendigen Sprachen) sowie den Kampferprobten Rollkoffer Marke "Schienenbeintod" gepackt und auf in den Kampf.

Ja, so macht der Urlaub Spaß.

Die Königsdisziplin ist dann mit dem D-Pass und zusätzlichen NP Fahrkarten, jeweils ab den Grenzbahnhöfen gültig, in der CNL quer durch halb Europa zu "Combaten", damit die Ausdrucke der Unterlagen in den jeweiligen Landessprachen volll zum Fronteinsatz kommen können. Das ungläubige gebrabbel des Zub, warum nicht ein Europa-Spezial für weniger Geld zum Einsatz kommt, will uns dann nur vom eigentlichen Frontverlauf ablenken. Nicht ins Boxhorn jagen lassen. So sehen schließlich Sieger aus. Schließlich geht es hier ums Prinzip!

Gruß
Kimba2k

P.S.: Der Beitrag könnte Spuren von Ironie enthalten,und ist daher nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Humorberater zu konsumieren ;-)

Schon seltsam

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 20:01 (vor 4347 Tagen) @ kimba2k

Hallo,

,wieviel Energie auf einmal manche Leute in Themen des "Sauhaufen" stecken, wenn es beim "Sauhaufen" etwas billiger gibt.

Ach na ja. "Bahn-Fan" ist ja auch eine sehr ambivalente Sache. Man mag das Verkehrsmittel an sich, ärgert sich aber dennoch immer wieder über die Firma, die es betreibt. Wenn Dir das schizophren vorkommt - aber sicher! :-)

Und gerade die CNL scheint ja heimlich unheimlich viele Fans zu haben. Merkt man nur sonst nichts von. Und natürlich ist sowohl BC100 als auch D-Pass innerdeutsch gültig. Bei allen anderen Fahrkarten in den BB steht ja auch nicht "gilt im CNL", da die BB NZ eindeutig sind. Fahrkarte der Kategorie ICE. (BB NZ gibt es keine neuen, die sind von 2011) Vielleicht sollte man die ausdrucken und mitnehmen, anstatt einen tollen Bildschirmausdruck mit 0,0 juristischer Relevanz?

Ich möchte Dir da - aufgrund des eindeutigen Fahrkartenaufdruckes - respektvoll widersprechen. Für Details verweise ich aber gerne auf alles andere Geschriebene, sonst franst das echt zu sehr aus. :)

Nur, will wirklich ernsthaft irgendwer innerdeutsch mit der CNL fahren? Nicht ernsthaft oder?

Ach ja, ich versuch's immer mal wieder. Gedanke: oh, das letzte Mal war bestimmt nur ein Einzelfall.

Es gibt Fälle, wo ich es sehr praktisch finde, kein Hotelzimmer zu brauchen, und am nächsten Morgen schon wieder gut ausgeschlafen in der Heimat zu sein. Also, soweit natürlich die Theorie.

"Der Mensch lernt nur durch Schmerz."

So eine mehrstündige händeringende Kampfdiskussion mit dem Bahnpersonal ist doch immer wieder erfrischend und erleichtert die Seele, natürlich nur wenn man das passende Rüstzeug dabei hat.

Ich persönlich lege auf so etwas so ungefähr 0% Wert. Dass eine Fahrkarte, auf der draufsteht, dass sie nicht gilt, nur zu Diskussionen mit dem Zugpersonal führen kann, ist doch absolut klar.

den Kampferprobten Rollkoffer Marke "Schienenbeintod" gepackt und auf in den Kampf.

Aber "Schienen-Bein-Tod" ist ein nettes Wort. War da Freud am Werk, oder wolltest Du das wirklich so schreiben? ;)

P.S.: Der Beitrag könnte Spuren von Ironie enthalten,und ist daher nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Humorberater zu konsumieren ;-)

Ach wat? :)

Ich behaupte immer, dass man die Auseinandersetzung mit der DB und ihren AGB überhaupt nur überstehen kann, wenn man Humor hat!


Grüße,

ChrisAC

Schon seltsam

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 19.06.2012, 20:13 (vor 4347 Tagen) @ ChrisAC
bearbeitet von kimba2k, Dienstag, 19.06.2012, 20:14

Hi,


"Der Mensch lernt nur durch Schmerz."

stimmt, leider. Nur manche lernen daraus nicht, und versuchen es immer wieder

Ich persönlich lege auf so etwas so ungefähr 0% Wert. Dass eine Fahrkarte, auf der draufsteht, dass sie nicht gilt, nur zu Diskussionen mit dem Zugpersonal führen kann, ist doch absolut klar.

Na die Kombatanten brauchen ihr Werkzeug schließlich ;-). Auf meinem kleinen schwarzen D-Pass steht davon nix, deswegen darf ich auch nicht mitspielen. *gemein*


Aber "Schienen-Bein-Tod" ist ein nettes Wort. War da Freud am Werk, oder wolltest Du das wirklich so schreiben? ;)

Ja, bezog sich aber auf das Schienenbein, welches manche Mitkämpfer damit bevorzugt attackieren.


Ich behaupte immer, dass man die Auseinandersetzung mit der DB und ihren AGB überhaupt nur überstehen kann, wenn man Humor hat!

Stimmt, sonst würde man mich auch schon länger in der nächsten Klappse vor den ganzen Irren da draussen beschützen.

Schon seltsam

sfn17, Dienstag, 19.06.2012, 20:17 (vor 4347 Tagen) @ kimba2k

Die Ironie erschließt sich mir nur stellenweise.

Nur, will wirklich ernsthaft irgendwer innerdeutsch mit der CNL fahren? Nicht ernsthaft oder? Grauenvoll, wenn man mit dem ICE schneller und besser ankommt. Nun jedem das seine.

Stimmt. Seit Wegfall Ostpreußens und dem Elsaß sind die innerdeutschen Strecken im allgemeinen recht kurz, bis zur Gründung eines bundesweiten Nahverkehrsverbund können es nur noch Monate sein. Unverständlich deshalb, wenn da noch Nachtbusse verlangt werden, die zB von Freiburg i.Br. nach Binz schaukeln. Da kann man doch die im 20'-Takt bestehenden Tagesverbindungen benutzen.

Die Ironie erschließt sich anderen sicher auch nur stellenweise.

Schon seltsam

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 19.06.2012, 20:29 (vor 4347 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von kimba2k, Dienstag, 19.06.2012, 20:32

Stimmt. Seit Wegfall Ostpreußens und dem Elsaß sind die innerdeutschen Strecken im allgemeinen recht kurz, bis zur Gründung eines bundesweiten Nahverkehrsverbund können es nur noch Monate sein.

Relativ kurz, stimmt. Im Vergleich zu den USA auf jeden Fall.

Unverständlich deshalb, wenn da noch Nachtbusse verlangt werden, die zB von Freiburg i.Br. nach Binz schaukeln. Da kann man doch die im 20'-Takt bestehenden Tagesverbindungen benutzen.

Oh, ich hatte übersehen, dass der ICE (Welcher Hamburg-München in 3,5 Stunden weniger, als die CNL bewältigt) im Sommer nicht fährt.

Ist die CNL Freiburg-Binz jetzt neu aufgrund des D-Passes? Ich war noch nie in Binz.
Nach Freiburg(Breisbgau) komme ich schon. Das probier ich mal. Dumm nur, das ICE+IC im 5 Stunden schneller sind auf der Strecke bzw. es eine ICE+IC Verbindung gibt, welche das gleiche Ergebniss liefert wie die CNL+RE Verbindung.

Nun im Ernst: Es fahren eine Hand voll CNL und locker eine 4 stellige Anzahl ICE/IC/RE in der Gegend rum. Aber diese paar CNL müssen es dann sein, zumal die im Punkt Geschwindigkeit einer Schildkröte den Rang ablaufen und ausgerechner da der D-Pass mutmasslich nicht gilt.

Schon seltsam

GibmirZucker, Dienstag, 19.06.2012, 20:36 (vor 4347 Tagen) @ kimba2k

Das Problem ist der nette Aufdruck "gilt nicht im CNL" auf den DP, die bisher in Umlauf gekommen sind.

Und ja, es gibt Leute die innerdeutsch den CNL nutzen, nicht nur von Freiburg nach Binz. Machmal ist eben auch der letzte ICE futsch, wenn mein Termin in Mannheim länger dauert, also fahre ich mit den CNL gen Osten. Ist langsamer als der ICE und ich tue das nur im Notfall, nur ist es dann eben praktisch. Gleiches gilt wenn jemand aus Freiburg oder Heidelberg am Vormittag in Berlin sein will, mit ICE/IC klappt das normalerweise eben nicht. Und so ist es dann schon relevant, ob von 15 Fahren mit dem DP man zweimal CNL fährt und den IC-Tarif dazu bezahlen muss oder der Aufpreis reicht.

Schon seltsam

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 19.06.2012, 20:42 (vor 4347 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von kimba2k, Dienstag, 19.06.2012, 20:45

Und so ist es dann schon relevant, ob von 15 Fahren mit dem DP man zweimal CNL fährt und den IC-Tarif dazu bezahlen muss oder der Aufpreis reicht.

Ich entnehme deinen Worte, dass Du das so oder so öfter tust, ob D-Pass oder nicht.
Verstehe mich nicht falsch, jeder wie er mag, aber ich bin genau 2 mal CNL gefahren,das erste und das letzte mal waren identisch. Ich meide IC und RE wie der Teufel das Weihwasser, und für mich (subjektiv) kommt alles was nicht weis und mind 200 Meter lang ist, nur im absoluten Notfall auf den Fahrplan.

Schon seltsam

GibmirZucker, Dienstag, 19.06.2012, 20:45 (vor 4347 Tagen) @ kimba2k

Ja. Da ich auf meiner relativen dann dummerweise um vier Uhr morgens aussteigen muss, ist der CNL immer nur eine Notlösung, aber manchmal geht es eben nicht anders, d.h. ich benutze ihn. Und es ist schon ein Argument für den DP, ob ich dann bei diesen zwei Fahrten insgesamt 100 Euro draufzahle oder nicht, da ich anderfalls ihn vielleicht gar nicht kaufen würde.

Schon seltsam

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 19.06.2012, 21:09 (vor 4347 Tagen) @ GibmirZucker

Rechnet sich die BC100 nicht?

Schon seltsam

GibmirZucker, Dienstag, 19.06.2012, 21:28 (vor 4347 Tagen) @ kimba2k

Ne, rechnet sich bei mir nicht.

Schon seltsam.. CNL mit billigen Fahrkarten

michael_seelze, Dienstag, 19.06.2012, 23:32 (vor 4347 Tagen) @ kimba2k

,wieviel Energie auf einmal manche Leute in Themen des "Sauhaufen" stecken, wenn es beim "Sauhaufen" etwas billiger gibt.

Nicht etwas, sondern ganz erheblich bei entsprechender Nutzung.


Wird der "Sauhaufen" dadurch jetzt schlagartig besser, weil er seine Leistung (die nicht besser und nicht schlechter als sonst auch sein wird) nun billigst unters Volk bringt?

Aber ja doch.

Und gerade die CNL scheint ja heimlich unheimlich viele Fans zu haben. Merkt man nur sonst nichts von.

Weil es sonst keine Angebote a la Netzkarte für einen Monat gibt.

Und natürlich ist sowohl BC100 als auch D-Pass innerdeutsch gültig. Bei allen anderen Fahrkarten in den BB steht ja auch nicht "gilt im CNL", da die BB NZ eindeutig sind. Fahrkarte der Kategorie ICE.

Fahrkarten der Produktklassen ICE oder IC/EC "entsprechend Nr. 1.2 der BB Personenverkehr" sind zur Nutzung erforderlich.

(BB NZ gibt es keine neuen, die sind von 2011)

Zuletzt geändert am 23.02.2012.


Nur, will wirklich ernsthaft irgendwer innerdeutsch mit der CNL fahren? Nicht ernsthaft oder? Grauenvoll, wenn man mit dem ICE schneller und besser ankommt. Nun jedem das seine.

Wenn die ICE/IC täglich so fahren würden, wie in der Nacht von Sonntag auf Montag, würden wohl auch diese genutzt werden. Wobei die Reisezeit z. B. von ICE 990
München ab 20:45, Hannover an 4:21 auch nicht gerade berauschend schnell ist.
Da ist ja CNL 1286 gar eine Viertelstunde schneller.

jeweils 2 Kopien(sicher ist sicher) der BB, BB-NZ und des Werbezettels der Bahn(natürlich in allen notwendigen Sprachen).

Den nichts nützenden Werbezettel würde ich weglassen. Aber ich meine, dass es gut ist, wenn man auf seiner Bahnreise die wesentlichen Auszüge aus den BB dabei hat.

Die Königsdisziplin ist dann mit dem D-Pass und zusätzlichen NP Fahrkarten, jeweils ab den Grenzbahnhöfen gültig, in der CNL quer durch halb Europa zu "Combaten", damit die Ausdrucke der Unterlagen in den jeweiligen Landessprachen volll zum Fronteinsatz kommen können. Das ungläubige gebrabbel des Zub, warum nicht ein Europa-Spezial für weniger Geld zum Einsatz kommt

Ggf., weil der Reisende sich erst so spät zu der Fahrt entschieden hat, dass ein "ESP Citynightline" nicht mehr buchbar war, oder er keine Zugbindung haben möchte oder das angebot ausverkauft war.

P.S.: Der Beitrag könnte Spuren von Ironie enthalten,und ist daher nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Humorberater zu konsumieren ;-)

Geht schon klar.

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