? zu Umsetzung der Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Krabbi, Montag, 05.03.2012, 08:31 (vor 4458 Tagen)

Moin,

ich bin grade auch zum ersten Mal in der Situation ein Fahrgastrechte-Formular auszufüllen. Schickt ihr eine Kopie der Fahrkarte oder das Original mit? Wie ist so die Verschlampungs-Quote?
By the way, hab ich bei unten beschriebener Situation auch Recht auf Erstattung des Trenitalia-Tickets?
geplant:
NV -> H-Hbf -> München Hbf -> Padova

tatsächlich wegen Verspätung des NV
NV -> H-Hbf -> München Hbf -> Verona (2h später) -> Padova (im Trenitalia NV; >2h zu spät insgesamt)

danke und Grüße
Krabbi

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ice_pendler, Montag, 05.03.2012, 08:41 (vor 4458 Tagen) @ Krabbi

ich bin grade auch zum ersten Mal in der Situation ein Fahrgastrechte-Formular auszufüllen. Schickt ihr eine Kopie der Fahrkarte oder das Original mit? Wie ist so die Verschlampungs-Quote?

Beim Einschicken sind Kopien immer besser.

By the way, hab ich bei unten beschriebener Situation auch Recht auf Erstattung des Trenitalia-Tickets?

Fahrgastrechte:

Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises ab einer Verspätung von mehr als 120 Minuten bei grenzüberschreitenden Reisen.

Jede Fahrkarte wird wohl als eigener Beförderungsvertrag gewertet. Wahrscheinlich bekommst du 25% (weil es keine 121 Minuten waren) deines H-Verona Tickets erstattet.

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Krabbi, Montag, 05.03.2012, 08:54 (vor 4458 Tagen) @ ice_pendler

Fahrgastrechte:

Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises ab einer Verspätung von mehr als 120 Minuten bei grenzüberschreitenden Reisen.


Jede Fahrkarte wird wohl als eigener Beförderungsvertrag gewertet. Wahrscheinlich bekommst du 25% (weil es keine 121 Minuten waren) deines H-Verona Tickets erstattet.

Danke erstmal,

ja aber mein Beförderungsvertrag gilt ja bis Padova, nur fährt 2h späterer EC nicht mehr bis Padova sondern nurnoch bis Verona.
Daher auch mehr als 120 Minuten.

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ice_pendler, Montag, 05.03.2012, 09:17 (vor 4458 Tagen) @ Krabbi

Fahrgastrechte:

Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises ab einer Verspätung von mehr als 120 Minuten bei grenzüberschreitenden Reisen.


Jede Fahrkarte wird wohl als eigener Beförderungsvertrag gewertet. Wahrscheinlich bekommst du 25% (weil es keine 121 Minuten waren) deines H-Verona Tickets erstattet.


Danke erstmal,

ja aber mein Beförderungsvertrag gilt ja bis Padova, nur fährt 2h späterer EC nicht mehr bis Padova sondern nurnoch bis Verona.
Daher auch mehr als 120 Minuten.

Dann gibt's auch die zusätzlichen Aufwendungen von der DB zurück. Die machen das öfter, die machen das in der Regel richtig.

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Eingleisigkeit, Montag, 05.03.2012, 10:13 (vor 4457 Tagen) @ Krabbi

ja aber mein Beförderungsvertrag gilt ja bis Padova, nur fährt 2h späterer EC nicht mehr bis Padova sondern nurnoch bis Verona.
Daher auch mehr als 120 Minuten.

Aber welches "Trenitalia-Ticket" meinst du denn dann? Oder hast du dir 2h später noch ein neues Ticket Verona-Padova gekauft? Das wäre ja nicht nötig gewesen, weil schon dein erstes Ticket bis Padova gegolten hätte (dann eben ab Verona in einem anderen Zug). In diesem Falle wird es wahrscheinlich schwer, das nicht notwendige zusätzliche Ticket erstattet zu bekommen, aber du kannst es ja trotzdem versuchen.
Würde dann allerdings noch eine schriftliche Erklärung beilegen und nicht nur das Formular.

Grüße,
Eingleisigkeit

Achtung, DB-Fahrkarten nicht bei Trenitalia

Krabbi, Montag, 05.03.2012, 10:47 (vor 4457 Tagen) @ Eingleisigkeit

Moin,

achtung, die DB-Fahrscheine gelten nicht auf Zügen der Trenitalia! Ist auf allen Fahrkarten aufgedruckt und habe es heute Vormittag auch nochmal bei DB Italia auf facebook (wenn auch auf Italienisch) gefragt. Ergebnis: Gilt nicht auf Zügen der Trenitalia. Man befindet sich in Konkurenz.

Grüße
Krabbi

Achtung, DB-Fahrkarten nicht bei Trenitalia

Eingleisigkeit, Montag, 05.03.2012, 10:52 (vor 4457 Tagen) @ Krabbi

Moin,

achtung, die DB-Fahrscheine gelten nicht auf Zügen der Trenitalia! Ist auf allen Fahrkarten aufgedruckt und habe es heute Vormittag auch nochmal bei DB Italia auf facebook (wenn auch auf Italienisch) gefragt. Ergebnis: Gilt nicht auf Zügen der Trenitalia. Man befindet sich in Konkurenz.

Grüße
Krabbi

Achso, entschuldige, das war mir nicht bekannt.
Na dann hast du ja richtig gehandelt und selbstverständlich muss dir dann auch die Trenitalia-Fahrkarte erstattet werden. Das ist ja so, als wenn du fürs letzte Stück ein Taxi nimmst, weil der letzte Zug weg ist. In diesem Fall ist eben der letzte DB-Zug weg und du brauchst eine neue Trenitalia-Fahrkarte.

Grüße,
Eingleisigkeit

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