Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

ortenau-s-bahner, Freitag, 05.08.2011, 10:07 (vor 4649 Tagen)

Hallo,

nehmen wir den folgenden halbhypothetischen Fall: Ich arbeite in A, wohne in B und möchte übers Wochenende nach C fahren.

Ich fahre nun von A nach B, habe dort einen rund halbstündigen Aufenthalt eingeplant um meinen Koffer von zuhause zu holen und fahre dann weiter nach C. Wenn nun der erste Zug Verspätung hat, so dass ich es nicht mehr nach Hause schaffe (der reine Anschluss aber klappen würde) und ich somit erst eine Stunde später nach C fahren kann, greifen dann die Fahrgastrechte?

Und wenn ja: Macht es einen Unterschied, ob ich für die Strecke von A nach B eine Verbundzeitkarte (und eine DB-Fahrkarte von B nach C) habe, oder eine durchgehende DB-Fahrkarte von A nach C über B?

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten

ortenau-s-bahner

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 10:25 (vor 4649 Tagen) @ ortenau-s-bahner

Solange die Verbindung klappt, greifen die Fahrgastrechte nicht.

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

Frank-RE, Recklinghausen, Freitag, 05.08.2011, 11:13 (vor 4649 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Sehe ich auch so...

Denn die Freizeitbeschäftigung zwischen 2 Verbindungen ist ja nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags;-)

Anderes Beispiel gefällig?
Ich fahre von A nach B über C und plane einen 1 stündigen Aufenthalt in einem "Etablissement" in Bahnhosnähe in C ein.
Die dort "Beschäftigten" haben den Hals voll mit Arbeit (im wahrsten Sinne) und so bin ich erst nach 2 Stunden wieder raus.
Da gibts dann auch keine 10 euro;-)

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 11:34 (vor 4649 Tagen) @ Frank-RE

Sehe ich auch so...

Denn die Freizeitbeschäftigung zwischen 2 Verbindungen ist ja nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags;-)

Anderes Beispiel gefällig?
Ich fahre von A nach B über C und plane einen 1 stündigen Aufenthalt in einem "Etablissement" in Bahnhosnähe in C ein.
Die dort "Beschäftigten" haben den Hals voll mit Arbeit (im wahrsten Sinne) und so bin ich erst nach 2 Stunden wieder raus.
Da gibts dann auch keine 10 euro;-)

Aber hattest deinen Spass hoffe ich ;)

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

flyingska, Freitag, 05.08.2011, 11:38 (vor 4649 Tagen) @ ortenau-s-bahner

Und wenn ja: Macht es einen Unterschied, ob ich für die Strecke von A nach B eine Verbundzeitkarte (und eine DB-Fahrkarte von B nach C) habe, oder eine durchgehende DB-Fahrkarte von A nach C über B?

Unabhängig von der Aufenthaltszeit macht es einen Unterschied, ob ein Ticket AB + BC oder ABC gebucht wurde.
Mir wurde bei einer Reisekette von A-B-C mit zwei Fahrkarten nur einmal ein Anschlußverlust durch eine Verspätung erstattet, weil die beiden FKs getrennte Beförderungsverträge darstellen.

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

ortenau-s-bahner, Freitag, 05.08.2011, 11:47 (vor 4649 Tagen) @ flyingska

Hallo,

danke an alle für die Antworten. D.h. bei einer durchgehenden Fahrkarte müssten die Fahrgastrechte greifen? Würde ich rein aus dem Bauch heraus auch so sehen.

Franks Beispiel geht etwas an der Fragestellung vorbei, da die Verspätung in seinem Fall ja nicht durch die Bahn, sondern durch die anderen Dienstleisterinnen verursacht wurde. Ob und in welchem Umfang dort ähnliche Kundenrechte gelten, wage ich zu bezweifeln ;-)

ortenau-s-bahner

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

Tommyboy, OWL, Freitag, 05.08.2011, 13:43 (vor 4649 Tagen) @ ortenau-s-bahner

Natürlich kann man die Fahrt unterbrechen. Es soll Menschen geben, die ihre Reise schon längst beendet haben, aber während der Gültigkeit ihrer FK solange das Ris beobachten, bis sie einen passenden verspäteten Zug auf dem Laufweg gefunden haben.

Und dann angeben, just mit dem gefahren zu sein. ;)
Wie man hört geht die Erstattung einwandfrei. ;)

Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 05.08.2011, 15:05 (vor 4649 Tagen) @ Tommyboy

Schließt Du hier wieder von Dir selbst auf andere? ;-)

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 15:40 (vor 4649 Tagen) @ Tommyboy

Natürlich kann man die Fahrt unterbrechen. Es soll Menschen geben, die ihre Reise schon längst beendet haben, aber während der Gültigkeit ihrer FK solange das Ris beobachten, bis sie einen passenden verspäteten Zug auf dem Laufweg gefunden haben.

Und dann angeben, just mit dem gefahren zu sein. ;)
Wie man hört geht die Erstattung einwandfrei. ;)

Tommyboy

Sehr traurig das es Leute gibt die so etwas machen. Und dann wundern sie sich das die Bahn die Hürden für Erstattungen immer weiter nach oben schraubt.

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

fabs, Braunschweig, Freitag, 05.08.2011, 16:06 (vor 4649 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Auf die Idee kommt aufgrund des miserabelen Kosten-Nutzen-Faktors kein normaler Mensch.
Vor allem, weil Personen mit entsprechender krimineller Energie, die für so etwas nötig wäre wesentlich lukrativere "krumme Dinger" drehen.

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

ICE 1612, Freitag, 05.08.2011, 16:10 (vor 4649 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Natürlich kann man die Fahrt unterbrechen. Es soll Menschen geben, die ihre Reise schon längst beendet haben, aber während der Gültigkeit ihrer FK solange das Ris beobachten, bis sie einen passenden verspäteten Zug auf dem Laufweg gefunden haben.

Und dann angeben, just mit dem gefahren zu sein. ;)
Wie man hört geht die Erstattung einwandfrei. ;)

Tommyboy


Sehr traurig das es Leute gibt die so etwas machen. Und dann wundern sie sich das die Bahn die Hürden für Erstattungen immer weiter nach oben schraubt.

wobei das ja sooo einfach auch nicht geht... dazu darf sich nämlich kein Zangenabdruck irgendeines "unpassenden" Zuges auf der Fahrkarte finden.

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 05.08.2011, 16:51 (vor 4649 Tagen) @ ICE 1612

wobei das ja sooo einfach auch nicht geht... dazu darf sich nämlich kein Zangenabdruck irgendeines "unpassenden" Zuges auf der Fahrkarte finden.

Leider hat man da aber dennoch genug Möglichkeiten, wenn die Fahrkarte weiter gilt. Man darf ja auch problemlos Fahrtunterbrechungen planen und dann geht da ein Anschluss in die Hose. Meines Erachtens handelt es sich bei derartigen Verfahrensweisen jedoch um Betrug nach StGB.

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

Matze86, München, Freitag, 05.08.2011, 18:47 (vor 4649 Tagen) @ Tommyboy

Das geht aber irgendwie an der Ausgangsfrage vorbei...

Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt?

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 05.08.2011, 11:38 (vor 4649 Tagen) @ ortenau-s-bahner

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall: reine Regionalverbindung mit (pro Forma) einem mehrstündigen Aufenthalt und einem Fitzen Fernverkehr hinten dran, um einen SP25 zu bekommen.

Wie es kommen musste: SEV, Anschlussverlust, Ankunft nach Mitternacht, letzter Bus weg. Die Taxikosten hatte ich eingereicht, ist aber abgelehnt worden mit der Begründung, dass am eigentlichen Ziel keine Verspätung vorlag.

Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich dann aber vom Kundendialog einen Kulanzgutschein erhalten.

Gruß,
Jan

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das war noch nie ein Problem ...

FBD, Montag, 08.08.2011, 11:38 (vor 4646 Tagen) @ ortenau-s-bahner

... auch wenn das nach "Fahrgastrecht" eigentlich nicht geht.

Ein derartiges "Problem" hatte ich schon öfter. Bin dann zum Zugbegleiter des ersten Zuges gegangen und habe mir dort bestätigen lassen, dass die Zugbindung für den Nachfolgezug rausgenommen wird.

Fahrgastrechte im FV bei längerem Unterwegsaufenthalt?

BR_103, Samstag, 27.08.2011, 12:11 (vor 4627 Tagen) @ ortenau-s-bahner

Hallo,

sorry wenn ich das Thema noch einmal hoch hole. Aber zufälligerweise ist das auch für mich ein sehr aktuelles Thema. Wenn ich auf grosse Reise gehe dann erledige ich unterwegs immer mehrere Dinge auf einmal solange diese sich geografisch in Richtung Ziel erledigen lassen. Zu diesem Zweck gebe ich bei der Buchung meines OT´s explizit 1-2 Via´s mit den Mindestaufenthaltszeiten vor die sich dann im Bereich von 1-7 Stunden bewegen.

Sollte irgendein Zug unterwegs Verspätung haben, so komme ich natürlich immer noch pünktlich am definierten Endziel meiner Reise an. Das ändert aber nichts daran das mir unterwegs mitunter sehr viel Zeit verloren gegangen ist. Von daher sind die gesetzlichen Regelungen zur Verspätungsentschädigung vollkommen unzureichend. Denn erstens bekommt man, soweit ich weiss, im europäischen Ausland sehr viel höhere Entschädigungsbeträge zugestanden und zweitens kann es absolut nicht im Sinne der Kundenfreundlichkeit sein, wenn man als Kunde quasi gezwungen wird aus eigentlich einer Gesamtfahrkarte mehrere Teilfahrkarten zu kaufen wenn man auf der anderen Seite sicher sein will seine Entschädigungsleistungen wirklich sicher durchsetzen zu können. Das kaufen von Teilfahrkarten bis hin zum letztlichen Endziel der Reisestrecke würde den Gesamtreisepreis exorbitant in die Höhe treiben was absolut indiskutabel ist. Indiskutabel auch deswegen weil dieses Problem auch oft durch die Bahn selbst massgeblich verschärft wird. Insbesondere dadurch das Anschlüsse heute schon wegen 3-6 Minuten Verspätung nicht mehr erreicht werden. Früher, also zu Zeiten der Deutschen Bundesbahn gab es eine Mindestübergangszeit von 5 Minuten (Abweichungen hiervon sind im Kursbuch aber auch für jeden klar angegeben worden) und solange diese planmässig gegeben war, sind die Anschlüsse auch in aller Regel auch erreicht worden bzw. es wurde gewartet. Von so etwas kann man heute nur noch träumen.
Es erwartet kein Mensch das ein Zug 20 oder noch mehr Minuten wartet wenn auf besagter Strecke ein Stundentakt herrscht, aber einen Zug wegen 3-5 Minuten Verspätung los fahren zu lassen ist eine Sauerei. Und dann sich noch bahnseitig hinzustellen und die FGR nur auf das Endziel einer Reise zu reduzieren ist einfach zur krass. Davon mal abgesehen das es früher im ICE Verkehr schon ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung gegeben hat und heute erst ab 60 Minuten. Sieht so aus als wenn die Bahn sich selbst nicht wirklich viel zutraut.

Hat jemand von Euch schon mal den Versuch gemacht in einer solchen Situation die Schlichtungsstellen zu benutzen?

Fahrgastrechte im FV bei längerem Unterwegsaufenthalt?

bahnerausleidenschaft, Samstag, 27.08.2011, 12:22 (vor 4627 Tagen) @ BR_103
bearbeitet von bahnerausleidenschaft, Samstag, 27.08.2011, 12:27

Hallo,

sorry wenn ich das Thema noch einmal hoch hole. Aber zufälligerweise ist das auch für mich ein sehr aktuelles Thema. Wenn ich auf grosse Reise gehe dann erledige ich unterwegs immer mehrere Dinge auf einmal solange diese sich geografisch in Richtung Ziel erledigen lassen. Zu diesem Zweck gebe ich bei der Buchung meines OT´s explizit 1-2 Via´s mit den Mindestaufenthaltszeiten vor die sich dann im Bereich von 1-7 Stunden bewegen.

Sollte irgendein Zug unterwegs Verspätung haben, so komme ich natürlich immer noch pünktlich am definierten Endziel meiner Reise an. Das ändert aber nichts daran das mir unterwegs mitunter sehr viel Zeit verloren gegangen ist. Von daher sind die gesetzlichen Regelungen zur Verspätungsentschädigung vollkommen unzureichend. Denn erstens bekommt man, soweit ich weiss, im europäischen Ausland sehr viel höhere Entschädigungsbeträge zugestanden und zweitens kann es absolut nicht im Sinne der Kundenfreundlichkeit sein, wenn man als Kunde quasi gezwungen wird aus eigentlich einer Gesamtfahrkarte mehrere Teilfahrkarten zu kaufen wenn man auf der anderen Seite sicher sein will seine Entschädigungsleistungen wirklich sicher durchsetzen zu können. Das kaufen von Teilfahrkarten bis hin zum letztlichen Endziel der Reisestrecke würde den Gesamtreisepreis exorbitant in die Höhe treiben was absolut indiskutabel ist. Indiskutabel auch deswegen weil dieses Problem auch oft durch die Bahn selbst massgeblich verschärft wird. Insbesondere dadurch das Anschlüsse heute schon wegen 3-6 Minuten Verspätung nicht mehr erreicht werden. Früher, also zu Zeiten der Deutschen Bundesbahn gab es eine Mindestübergangszeit von 5 Minuten (Abweichungen hiervon sind im Kursbuch aber auch für jeden klar angegeben worden) und solange diese planmässig gegeben war, sind die Anschlüsse auch in aller Regel auch erreicht worden bzw. es wurde gewartet. Von so etwas kann man heute nur noch träumen.
Es erwartet kein Mensch das ein Zug 20 oder noch mehr Minuten wartet wenn auf besagter Strecke ein Stundentakt herrscht, aber einen Zug wegen 3-5 Minuten Verspätung los fahren zu lassen ist eine Sauerei. Und dann sich noch bahnseitig hinzustellen und die FGR nur auf das Endziel einer Reise zu reduzieren ist einfach zur krass. Davon mal abgesehen das es früher im ICE Verkehr schon ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung gegeben hat und heute erst ab 60 Minuten. Sieht so aus als wenn die Bahn sich selbst nicht wirklich viel zutraut.

Hat jemand von Euch schon mal den Versuch gemacht in einer solchen Situation die Schlichtungsstellen zu benutzen?

Hast du genaue Daten? Die Entschädigung ist europaweit gesetzlich gleich geregelt.

Und die Entschadigüng bei 30 min war auch nur beim ICE und auch nur aus Kulanz. Nun haben sich alle Bahnen von Europa auf eine Stunde geeinigt. Und das war kein Alleingang der Deutschen Bahn. Nun gibt es nunmal eine Entschädigung auf die gesamte Reisestrecke und ich denke damit sollten wir das Thema auch belassen.

Fahrgastrechte im FV bei längerem Unterwegsaufenthalt?

BR_103, Samstag, 27.08.2011, 13:03 (vor 4627 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Egal wie auch immer das Gesetz zustande gekommen ist, es ist in jedem Falle stark verbesserungswürdig. Und darüber hinaus ändert es auch nichts daran das das angesprochene Problem durch die Bahn selbst MASSIV verschuldet wird durch besagte Anschlussverluste. Man hat früher die Deutsche Bundesbahn immer als Behördenbahn verhöhnt, aber heute frage ich mich oft ob die DB AG wirklich besser ist. Alleine durch die Zersplitterung in versch. Untergesellschaften gibt es doch oft massive Reibungsverluste die letztlich der Kunde auszubaden hat. Und das sagt einer der kein Bahnhasser ist, sondern die Bahn seit dem 15. Lebensjahr zum erklärten Lieblings Verkehrsmittel auserkoren hat.

Und schlussendlich würde mich mal interessieren ob hier in diesem Forum in einem ähnlich gelagerten Fall den Versuch gemacht hat eine Schlichtungsstelle zu bemühen. Oder bin ich der Einzigste hier der auch noch für andere Dinge unterwegs explizit mit Mindestaufenthaltszeiten eine Reise plant?

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