Abschleppen des Tz 212 (mit Bildern) (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 02.07.2011, 23:23 (vor 4684 Tagen)

"Löhne umsteigen!"

Nicht ganz der Drillbefehl, den Erich Maria Remarque in seinem Werk Im Westen nichts Neues verwendete, doch irgendwie ganz passend.

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Die Stimmung im Zug war gelassen-ruhig, als der Tz 212 bei Kilometer 88/8, wenige Kilometer vor dem Bahnhof auf einem Gleis der Güterbahn zum Halten kam. Zunächst war von einer technischen Störung die Rede, bei der der Lokführer zum Triebkopf gehen müsse. Die Klimaanlage stand dann auch still. Kurze Zeit später lief die Klimaanlage wieder an und es wurde durchgesagt, dass der Zug nicht mehr aus eigener Kraft weiterfahren könne. Etwa 15 Minuten nach dem Stillstand erloschen die FIS-Anzeigen. Klimaanlage und Beleuchtung hielten etwa eine Stunde durch. Zunächst war unsicher, ob abgeschleppt werden würde oder eine Evakuierung auf freier Strecke erfolgen solle. Als dann der 843 auf der P-Bahn langsam vorbeifuhr, war klar, dass der uns wohl nicht aufnehmen würde. Zwischendurch begann man mit dem Aufbau der Stege. Das wäre eine recht knifflige Sache geworden, da der Zug in einer Kurve mit Gleisüberhöhung stand. Irgendwann stoppte man den Aufbau der Stege und man könnte leise das Befüllen der Luftleitungen hören. Das deutete dann auf das Abschleppen hin. In flotter Fahrt fuhren wir dann nach Löhne. Dort ging es auf den Bahnsteig und dann einmal durch den Tunnel zum IC 2243 aus Bad Bentheim, der uns dann aufgenommen hat. In Hannover hätte man noch auf den 543 umsteigen können, wenn der nicht auch +130 bekommen hätte wegen der wohl durch den 541 verursachten Oberleitungsstörung. Um 12:17 Uhr statt 9:37 Uhr erreichten wir Berlin.

Die Stimmung unter den Fahrgästen blieb durchweg gelassen. Niemand meckerte, sehr merkwürdig. Das lag mit Sicherheit an der Wochenendkundschaft. Berufspendler mit drängenden Terminen wären wohl nicht so gelassen geblieben. Durchweg erfolgten vernünftige Ansagen. Natürlich bekam man als Fahrgast mit, dass das mit der Entscheidung zwischen Evakuierung und Abschleppen etwas hin und her pendelte, aber was soll´s.

Solche Aktionen finde ich sehr interessant auch mal selbst zu erleben. Vor ein paar Jahren hatte ich eine Evakuierung in Burgsinn und nun mal sowas. Sowas gehört zum normalen Bahnbetrieb nun einmal dazu. Auch bei einem Tz frisch aus dem AW Nürnberg kann sich die Schleifleiste zerlegen. Alle beteiligten haben gezeigt, was sie so drauf haben und innerhalb so kurzer Zeit (gut eine Stunde) da mit einer Hilfslok aufzukreuzen, ist schon eine gute Leistung.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Vielen Danke für den Bericht!

Matze86, München, Samstag, 02.07.2011, 23:32 (vor 4684 Tagen) @ Holger_HAM

Ui schön, eine 232 ;)
Bei mir lief alles rund heute (von einmal +13 abgesehen) und auch sonst durfte ich noch nie eine Evakuierung live erleben... :(

232

Ozzwald, Sonntag, 03.07.2011, 19:04 (vor 4683 Tagen) @ Matze86

Die ganzen OWK Abschlepploks

Minden, Stendal, Wolfsburg sind doch 232er ?! ....

Dort kam halt die OWK Lok aus Minden zum Einsatz. Dafür hat man sie ja stationiert, damit man abschleppen kann, und nicht in irgendwelchen "rumtrödel-Aktionen" Züge evakuiert und damit den restlichen Bereich wo Züge noch verkehren können, zu parkt.

Vielen Dank!

DG, Samstag, 02.07.2011, 23:32 (vor 4684 Tagen) @ Holger_HAM

Danke für den Super-Bildbericht!
Eine Frage die bei mir aufkommt, kann man auch nen Einser so einfach abschleppen?
Der hat ja zumindest keine sichtbaren Kupplungen an den Enden,
und auch sieht es nicht aus, als könne man dessen Schnauze öffnen!

Vielen Dank!

Martin, Samstag, 02.07.2011, 23:34 (vor 4684 Tagen) @ DG

Eine Frage die bei mir aufkommt, kann man auch nen Einser so einfach abschleppen?
Der hat ja zumindest keine sichtbaren Kupplungen an den Enden,
und auch sieht es nicht aus, als könne man dessen Schnauze öffnen!

Doch kann man. Seine Besonderheiten gekonnt zu verbergen ist eine Stärke des ICEs ;)

ICE 1-Notkupplung (m. L.)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 03.07.2011, 08:59 (vor 4684 Tagen) @ DG

ICE 1-Notkupplung (m. L.)

DG, Sonntag, 03.07.2011, 11:28 (vor 4684 Tagen) @ Fabian318

Danke, hatte auch schon gegugelt aber nichts gefunden,
sollte ja aber auch hoffentlich nicht ständig praktiziert werden!

Abschleppen des Tz 212 (mit Bildern)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Samstag, 02.07.2011, 23:34 (vor 4684 Tagen) @ Holger_HAM

Danke für den Bericht mit Bildern.
Wenn man es nicht eilig hat und das gelassen sieht, kann so eine Aktion durchaus sehr interessant zu beobachten sein.
Einziger Schönheitsfehler: Die Hilfslok war keine 218. *duck*

--
Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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Abschleppen des Tz 212 (mit Bildern)

kalle.55, Sonntag, 03.07.2011, 08:45 (vor 4684 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von kalle.55, Sonntag, 03.07.2011, 08:47

Hallo,

Auch bei einem Tz frisch aus dem AW Nürnberg kann sich die Schleifleiste zerlegen. Alle beteiligten haben gezeigt, was sie so drauf haben und innerhalb so kurzer Zeit (gut eine Stunde) da mit einer Hilfslok aufzukreuzen, ist schon eine gute Leistung.


Zudem ja ein Schleifleistenbruch nicht zwangsläufig am Zug liegen muss. Die Störung kann auch von der Oberleitung ausgehen und sich dann in einem defekten Stromabnehmer bemerkbar machen. Uns hat mal ein Vogel in der Oberleitung den Stromabnehmer "gehimmelt".


Mit der fixen Schlepplok war soweit Glück im Spiel, als dass noch die zahlreichen Bauarbeiten auf der Linie stattfinden. Daher hat man zusätzliche Ersatzloks stationiert.

Gruß
Kalle

Rechsgrundlagen beim Fotografieren

Fratz, Sonntag, 03.07.2011, 10:23 (vor 4684 Tagen) @ Holger_HAM

"Löhne umsteigen!"

Nicht ganz der Drillbefehl, den Erich Maria Remarque in seinem Werk Im Westen nichts Neues verwendete, doch irgendwie ganz passend.

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Was denkst du eigentlich was die Leute mit dir machen würden, wenn man von dir fotografiert wird und man sich später via Gesichtssuche (die wird kommen, wenn auch nicht in Deutschland) im Internet findet? Schon mal was vom "Recht am eigenen Bild" gehört? Also manche von euch scheinen echt nicht zu wissen wie weit sie sich da aus dem Fenster lehnen. Allein andere ungefragt zu fotografieren ist schon eine Frechheit, die Bilder mit denen aber auch noch im Internet zu veröffentlichen ist dann aber der rechtliche Super-Gau. Aus der Wikipedia (insbesondere die "Zivilrechtliche Ansprüche" sollten die Fotonarren unter euch lesen):

§ 201a StGB [Bearbeiten]Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[13], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

(1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Interessensabwägung bei Fotografieren außerhalb des Privatbereichs

Beim Fotografieren von Personen außerhalb des Privatbereichs kann aufgrund einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter besonderen Umständen die Polizei einschreiten und die Bilder beschlagnahmen, auch wenn nicht zu befürchten steht, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgt [14].

Zivilrechtliche Ansprüche

Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 22,23 KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.

Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 22,23 KunstUrhG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z. B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben. Einen guten Anhaltspunkt für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bietet dabei bei professionellen Fotomodellen die VELMA-Liste, herausgegeben vom Verband lizenzierter Modellagenturen e. V.[15]

Wurde durch die Veröffentlichung schwerwiegend in das Recht am eigenen Bild eingegriffen, beispielsweise durch den Abdruck von Nacktfotos, kann auch ein Anspruch auf Entschädigung in Geld für einen immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) bestehen. Dieser wird aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet und soll neben der Genugtuungsfunktion für das Opfer auch eine Präventionsfunktion für den Verletzer haben.

Wurden die Bildnisse unbefugt erstellt, kann auch die Herausgabe des Bildmaterials verlangt (§§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit §§ 823 Abs. 1, 249 S. 1 BGB) oder ein Anspruch auf Vernichtung nach §§ 37, 38 KunstUrhG geltend gemacht werden.

Rechsgrundlagen beim Fotografieren

Steffen, Sonntag, 03.07.2011, 10:29 (vor 4684 Tagen) @ Fratz

"Löhne umsteigen!"

Nicht ganz der Drillbefehl, den Erich Maria Remarque in seinem Werk Im Westen nichts Neues verwendete, doch irgendwie ganz passend.

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Was denkst du eigentlich was die Leute mit dir machen würden, wenn man von dir fotografiert wird und man sich später via Gesichtssuche (die wird kommen, wenn auch nicht in Deutschland) im Internet findet? Schon mal was vom "Recht am eigenen Bild" gehört?

Ja.

Also manche von euch scheinen echt nicht zu wissen wie weit sie sich da aus dem Fenster lehnen. Allein andere ungefragt zu fotografieren ist schon eine Frechheit, die Bilder mit denen aber auch noch im Internet zu veröffentlichen ist dann aber der rechtliche Super-Gau.

Keine Laufzeitverlängerung für Fotoapparate!!!


So, und jetzt liest Du Dir bitte auch mal durch, was Du aus Wikipedia kopiert hast, und wendest es auf das Bild an. Danke.


@alle anderen: Das bild ist rechtlich vollkommen unproblematisch

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Ich sehe da ein Problem

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 03.07.2011, 11:10 (vor 4684 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 03.07.2011, 11:12

So, und jetzt liest Du Dir bitte auch mal durch, was Du aus Wikipedia kopiert hast, und wendest es auf das Bild an. Danke.

Sei doch bitte nicht so gemein zu ihm. Dir ist bekannt, dass Fratz bei so langen Texten dann nur wieder auf der Tastatur einschlafen wird und ohnehin am Ende nicht mehr weiß, was am Anfang stand?

Ich bin mal so freundlich:

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...]
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild)

Anti-Einschlaf-Strategie!

Steffen, Sonntag, 03.07.2011, 11:14 (vor 4684 Tagen) @ Fabian318

So, und jetzt liest Du Dir bitte auch mal durch, was Du aus Wikipedia kopiert hast, und wendest es auf das Bild an. Danke.


Sei doch bitte nicht so gemein zu ihm. Dir ist bekannt, dass Fratz bei so langen Texten dann nur wieder auf der Tastatur einschlafen wird und ohnehin am Ende nicht mehr weiß, was am Anfang stand?

Na, genau deshalb habe ich mich ja kurz gefasst ;)))

Ich habe eher den Eindruck dass der gute Fratz bei seinem eigenen Beitrag eingeschlafen ist ...

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Bitte keine Provokationen...

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Sonntag, 03.07.2011, 11:46 (vor 4684 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von oppermad, Sonntag, 03.07.2011, 11:49

... sonst steht hier in absehbarer Zeit das vollständige StGB drin, denn jetzt könnte das Thema "Verleumdung" dran sein und was dann noch alles folgen mag...
Viele Grüße

Dirk (der auf Anordnung einer Richterin eine Untersuchungshaftanstalt besichtigen durfte; als Student bei einem Projekt mit rechtswissenschaftlichem Charakter)

Ich sehe da ein Problem

ckx2, Sonntag, 03.07.2011, 11:53 (vor 4684 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von ckx2, Sonntag, 03.07.2011, 11:53

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;


Ohne den Spielverderber spielen zu wollen, die von euch zitierte Rechtsgrundlage ist hier nicht existent. Dazu gibt es ein unschönes Urteil vom LG Hanau 2008 (also relativ frisch) in der die selbe Problematik wie in dem zitierten Bild angesprochen wurde - nur war es dort ein Flugzeug, welches nur zum Teil, sprich nicht in seiner vollen Präsenz abgebildet wurde. Den Bahnhof als Relation zu nehmen hätte vor Gericht ebenfalls keinen Bestand, da dieser nach korrektem Rechtslagendeutsch nicht als Fotoinhaltspunkt erkennbar ist.

:(

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

ICE-T-Fan, Sonntag, 03.07.2011, 12:02 (vor 4684 Tagen) @ ckx2

Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich keine der gezeigten Personen beschwert, solange kann uns die Sache egal sein. Bei einer Beschwerde kann man das Bild ja dann einfach entfernen und die Sache hat sich erledigt.

Schon von Vornherein da jetzt so einen Aufstand zu machen, halte ich für verfehlt. Es liegt außerdem in der Natur der Sache, dass Fotos von öffentlichen Verkehrsmitteln sichtbare Menschen beinhalten.

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

Fratz, Montag, 04.07.2011, 23:25 (vor 4682 Tagen) @ ICE-T-Fan

Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich keine der gezeigten Personen beschwert, solange kann uns die Sache egal sein.

Warte ab bis die Bildersuche kommt (man also nach biometrischen Merkmalen suchen kann), dann kann sich eine Person auf dem Foto auf genau diesem Foto finden.

Bei einer Beschwerde kann man das Bild ja dann einfach entfernen und die Sache hat sich erledigt.

Nein, damit hat sich das nicht erledigt. Die Schadenersatzansprüche bestehen bereits jetzt.

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

ICE-T-Fan, Montag, 04.07.2011, 23:40 (vor 4682 Tagen) @ Fratz

Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich keine der gezeigten Personen beschwert, solange kann uns die Sache egal sein.


Warte ab bis die Bildersuche kommt (man also nach biometrischen Merkmalen suchen kann), dann kann sich eine Person auf dem Foto auf genau diesem Foto finden.

Bei einer Beschwerde kann man das Bild ja dann einfach entfernen und die Sache hat sich erledigt.


Nein, damit hat sich das nicht erledigt. Die Schadenersatzansprüche bestehen bereits jetzt.

Schadensersatz wofür?

Welcher Schaden soll denn für wen entstanden sein?

Ich kann keinen Schaden sehen.

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

Fratz, Dienstag, 05.07.2011, 13:06 (vor 4681 Tagen) @ ICE-T-Fan

Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich keine der gezeigten Personen beschwert, solange kann uns die Sache egal sein.


Warte ab bis die Bildersuche kommt (man also nach biometrischen Merkmalen suchen kann), dann kann sich eine Person auf dem Foto auf genau diesem Foto finden.

Bei einer Beschwerde kann man das Bild ja dann einfach entfernen und die Sache hat sich erledigt.


Nein, damit hat sich das nicht erledigt. Die Schadenersatzansprüche bestehen bereits jetzt.


Schadensersatz wofür?

Welcher Schaden soll denn für wen entstanden sein?

Ich kann keinen Schaden sehen.

Du willst keinen Schaden sehen, weil du dich im Recht fühlt. Noch mal aus Wikipedia zitiert:

"Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 22,23 KunstUrhG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z. B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben. Einen guten Anhaltspunkt für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bietet dabei bei professionellen Fotomodellen die VELMA-Liste, herausgegeben vom Verband lizenzierter Modellagenturen e. V."

Oder lies das:

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/fotografie-personen/696-recht-am-eige...

Aber du weißt es vermutlich sowieso besser.

Ich glaube du hast ein unmittelbar nicht lösbares Problem...

NIM rocks, Dienstag, 05.07.2011, 13:14 (vor 4681 Tagen) @ Fratz
bearbeitet von NIM rocks, Dienstag, 05.07.2011, 13:17

Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich keine der gezeigten Personen beschwert, solange kann uns die Sache egal sein.


Warte ab bis die Bildersuche kommt (man also nach biometrischen Merkmalen suchen kann), dann kann sich eine Person auf dem Foto auf genau diesem Foto finden.

Bei einer Beschwerde kann man das Bild ja dann einfach entfernen und die Sache hat sich erledigt.


Nein, damit hat sich das nicht erledigt. Die Schadenersatzansprüche bestehen bereits jetzt.


Schadensersatz wofür?

Welcher Schaden soll denn für wen entstanden sein?

Ich kann keinen Schaden sehen.


Du willst keinen Schaden sehen, weil du dich im Recht fühlt. Noch mal aus Wikipedia zitiert:

"Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 22,23 KunstUrhG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z. B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben. Einen guten Anhaltspunkt für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bietet dabei bei professionellen Fotomodellen die VELMA-Liste, herausgegeben vom Verband lizenzierter Modellagenturen e. V."

Oder lies das:

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/fotografie-personen/696-recht-am-eige...

Aber du weißt es vermutlich sowieso besser.

Man merkt dass du nur einen Teilzeitjob hast... ansonsten hättest du keine Zeit, um in einem ICE-Fanforum über die Rechtseventualitäten bei gezeigten Fotos zu diskutieren. Ich halte das für sinnloses Rumgelaber. Wenn jemand Probleme bekommt, ist es doch der jeweilige Fotoeinsteller selber. Also gib doch Ruhe, ist doch sein Problem.

Btw: Ich hab auch schon Fotos von Leuten eingestellt, ich hab sie in der Bildunterschrift sogar beschimpft! Wannsinn, gell?

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

Fratz, Dienstag, 05.07.2011, 13:18 (vor 4681 Tagen) @ NIM rocks

Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich keine der gezeigten Personen beschwert, solange kann uns die Sache egal sein.


Warte ab bis die Bildersuche kommt (man also nach biometrischen Merkmalen suchen kann), dann kann sich eine Person auf dem Foto auf genau diesem Foto finden.

Bei einer Beschwerde kann man das Bild ja dann einfach entfernen und die Sache hat sich erledigt.


Nein, damit hat sich das nicht erledigt. Die Schadenersatzansprüche bestehen bereits jetzt.


Schadensersatz wofür?

Welcher Schaden soll denn für wen entstanden sein?

Ich kann keinen Schaden sehen.


Du willst keinen Schaden sehen, weil du dich im Recht fühlt. Noch mal aus Wikipedia zitiert:

"Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 22,23 KunstUrhG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z. B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben. Einen guten Anhaltspunkt für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bietet dabei bei professionellen Fotomodellen die VELMA-Liste, herausgegeben vom Verband lizenzierter Modellagenturen e. V."

Oder lies das:

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/fotografie-personen/696-recht-am-eige...

Aber du weißt es vermutlich sowieso besser.


Man merkt dass du nur einen Teilzeitjob hast...

Oder Mittagspause.

ansonsten hättest du keine Zeit, um in einem ICE-Fanforum über die Rechtseventualitäten bei gezeigten Fotos zu diskutieren. Ich halte das für sinnloses Rumgelaber.

Weil du es so haben willst!

Wenn jemand Probleme bekommt, ist es doch der jeweilige Fotoeinsteller selber.

Korrekt.

Also gib doch Ruhe, ist doch sein Problem.

Wieviele deiner Beiträge müsstest du löschen, wenn es darin nur um Probleme anderer geht?

Btw: Ich hab auch schon Fotos von Leuten eingestellt, ich hab sie in der Bildunterschrift sogar beschimpft! Wannsinn, gell?

Einfach nur unüberlegt. Deshalb siehst du auch kein unmittelbares Problem.

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

NIM rocks, Dienstag, 05.07.2011, 13:26 (vor 4681 Tagen) @ Fratz

ansonsten hättest du keine Zeit, um in einem ICE-Fanforum über die Rechtseventualitäten bei gezeigten Fotos zu diskutieren. Ich halte das für sinnloses Rumgelaber.


Weil du es so haben willst!

Weil das Forum so heißt! Weil es aus der ICE-Fanpage entstand! Weil wir trotz allem immer noch ein Haufen total bekloppter ICE-Fans sind!

Wieviele deiner Beiträge müsstest du löschen, wenn es darin nur um Probleme anderer geht?

Ganz ehrlich: Nicht viele. Glaube ich. Aber kannst ja suchen, kann sich ja jeder die Beiträge von anderen Usern anschauen.

Btw: Ich hab auch schon Fotos von Leuten eingestellt, ich hab sie in der Bildunterschrift sogar beschimpft! Wannsinn, gell?


Einfach nur unüberlegt. Deshalb siehst du auch kein unmittelbares Problem.

Ist ja auch kein unmittelbares Problem, warum sollte ich dann eines sehen? Wenn mir nach ein paar Jahren dann ein Mahnschreiben ins Haus flattert, ist mir das ziemlich egal. Da gibt es Mittel und Wege.

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

DG, Dienstag, 05.07.2011, 14:56 (vor 4681 Tagen) @ Fratz

Wenn jemand Probleme bekommt, ist es doch der jeweilige Fotoeinsteller selber.


Korrekt


Ohne dass ich mit den Bildern hier ein Problem habe,
das stimmt leider nicht unbedingt, auch der Betreiber kann Probleme kriegen,
daher gibt es Foren, die jeden Beitrag erst prüfen bevor er freigeschaltet wird!

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

NIM rocks, Dienstag, 05.07.2011, 15:04 (vor 4681 Tagen) @ DG

Wenn jemand Probleme bekommt, ist es doch der jeweilige Fotoeinsteller selber.


Korrekt

Ohne dass ich mit den Bildern hier ein Problem habe,
das stimmt leider nicht unbedingt, auch der Betreiber kann Probleme kriegen,
daher gibt es Foren, die jeden Beitrag erst prüfen bevor er freigeschaltet wird!

In diesem Fall hier ist der Einsteller der Fotos auch der Betreiber!

Ich sehe da kein unmittelbares Problem

Manitou, Dienstag, 05.07.2011, 23:08 (vor 4681 Tagen) @ NIM rocks

Eine Großaufnahme im öffentlichen Bereich, auf der eine größere Personengruppe abgebildet wird, ist zulässig, da jede einzelne Person nur Beiwerks-Charakter hat. Auch ein Bahnhof oder Stadtplatz ist in diesem Sinne als Landschaft zu betrachten.
Die Fotos über den Umsteigevorgang sind typische Zeitungs-Motive, an denen die abgebildeten Personen keine Rechte haben. Wäre dagegen beim Kuppelvorgang ausschließlich ein Rangierer abgebildet, könnte die Lage jedoch anders aussehen.

Beiwerk

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 06.07.2011, 05:42 (vor 4681 Tagen) @ Fratz
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 06.07.2011, 05:45

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/fotografie-personen/696-recht-am-eige...

Aber du weißt es vermutlich sowieso besser.

Lies die zitierte Seite mal ganz:

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/fotografie-personen/689-recht-am-eige...

"Klären lässt sich diese Frage am besten, indem die Abbildung der Person hinweggedacht wird. Verändert sich durch das Hinwegdenken der Charakter des Gesamtbildes nicht oder nur ganz unwesentlich, ist in dem zu prüfenden Bildnis lediglich Beiwerk der wesentlichen, das Bild bestimmenden Abbildung zu sehen."

Demnach ist die abgebildete Person, im Einzelnen definitiv, nur Beiwerk und dein ganzes Geschreibe hier kann Richtung Ablage P wandern.

Das Ganze wurde übrigens mehrfach in mehreren Eisenbahnforen bereits ausdiskutiert, mit immer demselben Ergebnis. Aber:

du weißt es vermutlich sowieso besser.

Rechsgrundlagen beim Fotografieren

JW, Sonntag, 03.07.2011, 10:41 (vor 4684 Tagen) @ Fratz

Hallo Fratz,

das meinst Du jetzt nicht Ernst, oder?

§201a StGB bezieht sich ausschließlich auf "Personen, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden", das kann man von einen Bahnsteig ja wohl nicht behaupten.

Und nach dem Urhebergesetzen wird da auch niemand etwas einklagen können. Denn die Personen sind bei diesen Bildern nur "Beiwerk".

Gruß Jörg

Rechsgrundlagen beim Fotografieren

Roide11, Sonntag, 03.07.2011, 12:14 (vor 4683 Tagen) @ JW

Das sehe ich genauso. Ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz dürfte wohl ausscheiden. § 23 Abs. 2 KunstUrhG regelt zwar, dass sich die Befugnis nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung erstreckt, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Ein berechtigtes Interesse liegt hier erkennbar aber nicht vor. Das wäre dann der Fall, wenn es sich um Aufnahmen aus dem intimsten Bereich des Abgebildeten, wie etwa der Wohnung handeln würde. Aus diesem Grunde ist auch der Tatbestand von § 201a StGB wegen seines eindeutigen Wortlautes nicht einschlägig.


Des Weiteren dürfte das von Holger_HAM beanspruchte Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Art.5 Abs. 1 Satz 1 GG das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten aus Art.2 i.V.m. Art.1 GG überwiegen. Die Aufnahmen entstammen der sogenannten Individualsphäre, die die Beziehung der Betroffenen zu ihrer Umwelt regelt und gerade wegen des konkreten Bezuges zur Außenwelt den geringsten Schutz genießt.

Ich habe deswegen gegen die ins Netz gestellten Bilder keinerlei Bedenken.

Gruß
Roide11

Welcher bist Du denn?

Blaschke, Sonntag, 03.07.2011, 10:57 (vor 4684 Tagen) @ Fratz

Mahlzeit!


Welcher von den Fahrgästen auf dem Foto bist Du denn?


Ansonsten finde ich das immer HÖCHST amüsant, wie besorgt manche doch um ihre Mitmenschen sind. Besorgniserregend ist höchstens, dass man in Deutschland mittlerweile sich nicht mal mehr selbst strafbar machen darf! Selbst da haben einige was zu meckern.

Oder anders gesagt: Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, dann erstatte ich Anzeige. Oder mit gehen die Dinge alternativ am Ar... vorbei. Aber "gutgemeinte" Ratschläge in Foren - darüber könnte ich mich immer amüsieren.


Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg

Vermutung: Welcher bist Du denn?

DG, Sonntag, 03.07.2011, 11:26 (vor 4684 Tagen) @ Blaschke

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Mahlzeit!

Welcher von den Fahrgästen auf dem Foto bist Du denn?

Vielleicht der grau gekleidete mit der "Kopfbedeckung" und dem F auf dem "Bauch",
welches aber durch den Laternenpfahl mit dem gelben Schild fast verdeckt ist? ;D


*Sorry, musste sein!*

Verdeckt?

Ubahnschiller, Berlin, Sonntag, 03.07.2011, 11:30 (vor 4684 Tagen) @ DG

Im Spiegelbild sieht man ihn aber ;)

Welcher bist Du denn? Zumindest einer der...

heinz11, Sonntag, 03.07.2011, 12:30 (vor 4683 Tagen) @ Blaschke

erstens selbstgerecht unterwegs ist und zweitens die Forumsmitglieder in einem Ton angeht, den ich mal als "DSO-like" bezeichnen möchte. Die Tatsache, das es sich bei seinen Ausführungen in diesem speziellem Fall um solides Halbwissen handelt, lasse ich unkommentiert stehen.


heinz

Danke für diesen schönen Bericht! :) Und: cool bleiben

GUB, Bremen, Sonntag, 03.07.2011, 12:00 (vor 4684 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von GUB, Sonntag, 03.07.2011, 12:05

Hatte das Ganze doch auch etwas Positives :)

Habt ihr von Fratz schon einen positiven Beitrag gelesen? Ich nicht. Daher würde ich sagen: Lasst ihn doch, soll er sich ruhig auf den Kopf stellen.

In diesem Sinne, freundliche Grüße

Frage bezlg. Schleifleistenbruch an einem TK

Ozzwald, Sonntag, 03.07.2011, 14:14 (vor 4683 Tagen) @ Holger_HAM

Hi,

wieso kann man denn nicht einfach mit dem zweiten wohl intakten TK weiterfahren, der ist doch eh immer aufgebügelt bei 2x402?!

Weil im konkreten Fall...

liebe70, Sonntag, 03.07.2011, 14:18 (vor 4683 Tagen) @ Ozzwald

...der 541 samstags planmäßig einteilig unterwegs ist. Wenn kein zweiter Tz da ist, kann auch keiner schieben.

Gruß, Ralf ;-)

Weil im konkreten Fall...

Ozzwald, Sonntag, 03.07.2011, 14:22 (vor 4683 Tagen) @ liebe70

Macht natürlich Sinn ^^
Hätte ich auch selber drauf kommen können, aber am Wochenende befasse ich mich eher nur randläufig mit der lieben guten Eisenbahn, sodass dort mein Willen zur Recherche doch nich so ausgeprägt ist *g*

Thx^^

Selbst wenn er in Doppeltraktion fahren würde...

Matze86, München, Sonntag, 03.07.2011, 18:56 (vor 4683 Tagen) @ liebe70

... würde es wohl erstmal nicht weitergehen, da nicht klar ist, ob die Oberleitung in Mitleidenschaft gezogen wurde.

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