Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Remark, Mittwoch, 23.03.2011, 13:10 (vor 4789 Tagen)

Moin,

ich habe eine Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte.
Ich habe eben einen Brief vom Servicenter Fahrgastrechte erhalten, aus dem hervor geht, dass ich 10 € Entschädigung erhalte (ich besitze eine Bahncard 100 2. Klasse).
Warum steht aber in dem Brief bei "Fahrtwert/Belegwert" 4.200,00 € und nicht der Betrag, den man für die Bahncard 100 2. Klasse aktuell bezahlen muss (3.800 €)?

Danke und Gruß,

Remark

P.S.: Beim Servicecenter Fahrgastrechte rufe ich wegen dieser Frage nicht an, da ich die Entschädigung bewilligt bekommen habe und weil ich mit einem Anruf sicher nur für Verwirrung sorgen würde.

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

SuperMazza, Mittwoch, 23.03.2011, 13:16 (vor 4789 Tagen) @ Remark

Diese Frage konnte man mir auf Nachfragen auch noch nie beantworten, weder das SC, noch der Kundendialog. Muss man wohl so hinnehmen.

Sollte jemand eine Erklärung haben würde mich das auch interessieren.

steht bei mir auch!

Reisefuchs, Mittwoch, 23.03.2011, 13:19 (vor 4789 Tagen) @ Remark

Warum steht aber in dem Brief bei "Fahrtwert/Belegwert" 4.200,00 € und nicht der Betrag, den man für die Bahncard 100 2. Klasse aktuell bezahlen muss (3.800 €)?

Das steht bei mir in solchen Fällen auch.

Ich habe da die Vermutung das dieser "theoretische" Belegwert daher resultiert, das man als BC 100 2 Inhaber eine Erstattungshöchstgrenze von € 400,00 hat (3800+400 = 4200).

Für mich im Prinzip egal und ich habe mir selbst dazu keine weiteren Gedanken gemacht.

steht bei mir auch!

Remark, Mittwoch, 23.03.2011, 13:30 (vor 4788 Tagen) @ Reisefuchs


Ich habe da die Vermutung das dieser "theoretische" Belegwert daher resultiert, das man als BC 100 2 Inhaber eine Erstattungshöchstgrenze von € 400,00 hat (3800+400 = 4200).

Die Erstattungshöchstgrenze liegt aber laut den AGBs der DB AG bei 25% des gezahlten Bahncard-Preises, also wären das dann 950 €, siehe Nr. 3.3.10 (Seite 6) http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/bahncard/MDB65273-bahncard_03_08_09.pdf

stimmt

Reisefuchs, Mittwoch, 23.03.2011, 13:42 (vor 4788 Tagen) @ Remark
bearbeitet von Reisefuchs, Mittwoch, 23.03.2011, 13:45

. . .

Stimmt, da habe ich was durcheinander gebracht.

Korrektur 4200,00 €ist doch der Grundpreis für eine BC 100 2. Kl im Abo. Das war's: 400 Euro mehr für das Abo. Und dieser "Wert" ist im Schreiben genannt.

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

Fernpendler, Mittwoch, 23.03.2011, 13:48 (vor 4788 Tagen) @ Remark

Warum steht aber in dem Brief bei "Fahrtwert/Belegwert" 4.200,00 € und nicht der Betrag, den man für die Bahncard 100 2. Klasse aktuell bezahlen muss (3.800 €)?

Es kann wohl sein, dass das Servicecenter (Datenschutz?) nicht unterscheiden kann, ob der BC100 Kunde Einmalzahler oder Abo-Kunde ist.

Weil: 12 x 350,-- Euro = 4.200,-- Euro im Jahr

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

Remark, Mittwoch, 23.03.2011, 14:34 (vor 4788 Tagen) @ Fernpendler

@Reisefuchs und Fernpendler:

Danke!

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 23.03.2011, 14:38 (vor 4788 Tagen) @ Fernpendler

Warum steht aber in dem Brief bei "Fahrtwert/Belegwert" 4.200,00 € und nicht der Betrag, den man für die Bahncard 100 2. Klasse aktuell bezahlen muss (3.800 €)?


Es kann wohl sein, dass das Servicecenter (Datenschutz?) nicht unterscheiden kann, ob der BC100 Kunde Einmalzahler oder Abo-Kunde ist.

Weil: 12 x 350,-- Euro = 4.200,-- Euro im Jahr

Dann können sie wohl auch nicht prüfen, ob man nach 95 Verspätungen schon die Erstattungshöchstgrenze erreicht hat oder erst nach 135.

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 23.03.2011, 16:05 (vor 4788 Tagen) @ JanKrohn

Dann können sie wohl auch nicht prüfen, ob man nach 95 Verspätungen schon die Erstattungshöchstgrenze erreicht hat oder erst nach 135.

Jan

Das tun sie meiner Erfahrung nach auch nicht. Zwar nicht mit einer BC 100, aber mit einem D-Pass. Da habe ich deutlich mehr als 25% zurückbekommen, eine Erstattung betrug sogar 25% des Passpreises von 249 Euro. ;)

Auch wird nicht geprüft, ob man diese Verspätung überhaupt erlitten haben kann. Mir ist da ein Fall bekannt, wo jemand durch einen dummen Zufall fast zeitgleich eine Verspätung (Anschlussverlust) in Berlin und Köln geltend gemacht hat mit dem Pass, das Geld kam trotzdem.
Also keine Angst...

Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

sfn17, Mittwoch, 23.03.2011, 23:38 (vor 4788 Tagen) @ Tommyboy

Das tun sie meiner Erfahrung nach auch nicht. Zwar nicht mit einer BC 100, aber mit einem D-Pass. Da habe ich deutlich mehr als 25% zurückbekommen, eine Erstattung betrug sogar 25% des Passpreises von 249 Euro. ;)

Hehe, ich habe von den 299 € des D-Passes mal 50% erstattet bekommen. Das Geld liegt auf einem Sparkonto und wird genüsslich nach und nach in kleinen Beträgen abgeschmolzen.

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 23.03.2011, 23:52 (vor 4788 Tagen) @ sfn17

Das nächste Mal geben wir an, die Reise aufgrund der Verspätung abgebrochen zu haben und zum Ausgangspunkt zurückgefahren zu sein und verlangen eine Vollerstattung. Wenn wir just mit dem Zug nach Dannenberg Ost fahren wollten und der gebotene 4- Stunden Takt verpasst wurde ist die Forderung doch legitim.. ;-)

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Dannenberg Ost

Mak77, Donnerstag, 24.03.2011, 07:48 (vor 4788 Tagen) @ Tommyboy

Ein guter Termin für diese Reise ist immer im November...

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

Jim, Donnerstag, 24.03.2011, 15:15 (vor 4787 Tagen) @ Tommyboy

Du bist und bleibst einfach nur ein Betrüger!

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 24.03.2011, 15:58 (vor 4787 Tagen) @ Jim

Die DB ist und bleibt doch ein Selbstbedienungsladen. ;)

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Deckelung

Fernpendler, Mittwoch, 23.03.2011, 16:15 (vor 4788 Tagen) @ JanKrohn

Dann können sie wohl auch nicht prüfen, ob man nach 95 Verspätungen schon die Erstattungshöchstgrenze erreicht hat oder erst nach 135.

Gemäß Bedingungen der FGR liegt die Deckelung bei 25 % des BC 100 Preises i.H. 4.200,-- Euro, was dem Abo-Preis entspricht. 25 % von 4.200,-- Euro = 1.050,-- Euro im Jahr. Die Deckelung je Monat entspreicht ebenfalls 25 % von 350,-- Euro = 87,50 Euro.

Ergo: Man setzt immer den Abo-Preis an, da auch 12 x 87,50 Euro = 1050,-- Euro

Deckelung

indy3, Donnerstag, 24.03.2011, 09:50 (vor 4788 Tagen) @ Fernpendler
bearbeitet von indy3, Donnerstag, 24.03.2011, 09:51

Besteht eigentlich bei BC100-Nutzern für die Bahn eine Risiko, dass Entschädigungen gefordert werden bei Verspätungen von Zügen mit denen man gar nicht gefahren ist?

BC 100 Nutzer sind ehrlich - ich zumindest!

Reisefuchs, Donnerstag, 24.03.2011, 10:20 (vor 4788 Tagen) @ indy3

- kein Text -

Das kann man leider nicht von allen behaupten...

Matze86, München, Donnerstag, 24.03.2011, 10:21 (vor 4788 Tagen) @ Reisefuchs

- kein Text -

Ja, das muß jeder mit sich selbst abmachen

Reisefuchs, Donnerstag, 24.03.2011, 10:24 (vor 4788 Tagen) @ Matze86

- kein Text -

Betrugsrisiko BC100

Fernpendler, Donnerstag, 24.03.2011, 15:27 (vor 4787 Tagen) @ indy3

Besteht eigentlich bei BC100-Nutzern für die Bahn eine Risiko, dass Entschädigungen gefordert werden bei Verspätungen von Zügen mit denen man gar nicht gefahren ist?

Das Risiko besteht mit Sicherheit. Ich denke eher, dass die DB an die Ehrlichkeit der BC100 Nutzer appelliert. Wer sich diese Karte leistet, wird wohl nicht hinterher hecheln, dass der maximal mögliche Entschädigungsbetrag erzielt wird.

Gehe ich von mir aus, bin ich

a) zu faul, auf meinem Weg von/nach der Arbeit auch noch Verspätungsszenarien zu ermitteln, um eine evtl. Entschädigung zu bekommen

b) zu faul, erlogene FGR Formulare auszufüllen

c) so ehrlich

d) der Meinung, dass, wenn betrogen wird, von wem auch immer, dem Unternehmen DB ein Schaden entsteht, der sich in den Fahrpreisen der kommenden Zeit wiederspiegeln wird.

Außerdem verarsche ich nicht nur das Unternehmen an sich, sondern auch dessen Mitarbeiter!

Ich kann mir gut vorstellen, dass das FGR-Center eine Art Bewegungsprofil erstellt und gewöhnliche Routen des jeweiligen Nutzers erfasst. Immerhin kann die BC Nummer dem Antragsteller exakt zugeordnet werden.
Häufen sich nun FGR Anträge bzw. konzentrieren sich die (angeblich) gefahrenen Strecken (gehäuft) auf eben die Verspätungsstrecken, hätte man die Möglichkeit, hier nachzuhaken.

Grüße
Haiko

Betrugsrisiko BC100

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 24.03.2011, 16:02 (vor 4787 Tagen) @ Fernpendler

Wie soll denn das SC nachhaken?

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Betrugsrisiko BC100

GUM, Donnerstag, 24.03.2011, 17:08 (vor 4787 Tagen) @ Tommyboy

Wie soll denn das SC nachhaken?

Im Notfall die BahnCard 100 durch den Anbieter kündigen. Dies würde ich zumindest empfehlen. Dies ist so ähnlich wie bei nicht vertragsgemäßer Nutzung einer Kreditkarte. In den meisten Bedingungen finden sich Formulierungen eines "good standing".

Abgesehen davon handelt es sich um geschäftliche Transaktionen. Das nur so am Rande....

Betrugsrisiko BC100...aus der Praxis

heinz11, Donnerstag, 24.03.2011, 22:29 (vor 4787 Tagen) @ Fernpendler

Das Risiko besteht mit Sicherheit. Ich denke eher, dass die DB an die Ehrlichkeit der BC100 Nutzer appelliert. Wer sich diese Karte leistet, wird wohl nicht hinterher hecheln, dass der maximal mögliche Entschädigungsbetrag erzielt wird.


Ich hatte mal eine BC 100 und habe sie im Sinne des Erfinders genutzt. Erstens ist mir diese Idee nicht gekommen, zweitens hätte ich weder die Zeit noch Lust gehabt, diese Spielchen zu treiben. Ich war froh, aus dem Zug steigen und Feierabend machen zu können.


heinz

Frage zu einem Schreiben vom Servicecenter Fahrgastrechte

Kaychen, Mittwoch, 28.09.2011, 08:58 (vor 4600 Tagen) @ JanKrohn


Dann können sie wohl auch nicht prüfen, ob man nach 95 Verspätungen schon die Erstattungshöchstgrenze erreicht hat oder erst nach 135.

Jan

Das können die sehr wohl prüfen :-)

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