Unterschiedliche Betrachtungen technischer & tariflicher Art (Fahrkarten und Angebote)

Sascha Heß, Mittwoch, 07.07.2010, 10:06 (vor 5061 Tagen) @ fjk

Hallo!

Hier werden 2 Dinge miteinander vermischt.

Das eine ist die technische Seite. Natürlich können Sitzplatzreservierungen storniert werden. Ist über alle Buchungssysteme der Bahn möglich und wird auch fleissig gemacht. Das ist nötig, um Züge nicht auszureservieren, wo dann aber nur ein Bruchteil der Plätze tatsächlich belegt sind, weil die Kunden alle andere Züge nutzen oder gar nicht reisen.
[Ist im Tagesreiseverkehr nicht ganz so entscheidend, sondern gerade für den Nachtzugverkehr, da diese Züge reservierungspflichtig sind und man sonst viele Kunden zum Teil nicht befördern könnte.

Tariflich gesehen wird die Reservierungsgebühr aber bei einer Stornierung nicht erstattet, sondern die gesamte Summe als Erstattungsentgelt berechnet. (Ausnahmen im Nachtzugverkehr) Daher ergibt sich die Situation, daß manche Plätze "doppelt" bezahlt werden, wenn Sie nach einem Storno wieder neu vergeben werden können.

Viele Grüße
Sascha


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