bzgl. Verständnisfrage KCi (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 10.05.2024, 02:36 (vor 11 Tagen) @ Henrik

Henrik, vielen Dank zuerst für die Erläuterungen in der anderen Antwort.

Der KCi ist derzeit nur möglich in den Zügen, auf denen die gebuchte Fahrkarte basiert.

Gilt das auch für den Checkin durch die Zugbegleiter?

Was aber wenn man mit einem Flex-Onlineticket fährt, ungewollt eingecheckt wird und dann eine Fahrtunterbrechung macht, die nicht bei der Buchung angegeben war. Hat der erfolgte KCI dann einen Einfluss auf die Gültigkeit der Reststrecke? Ich denke so war die Frage gemeint.


ob KCi selbst durchgeführt oder durch Personal macht keinen Unterschied.
Die Fahrkarte ist entwertet - sie gilt als benutzt. Ebenso wie bei Papiertickets, die mit Stempel entwertet werden.
Es steht einem weiterhin frei, bei der nächsten Station auszusteigen und mit einem anderen Zug später weiter zu fahren.

Gut. Dann ist aber der Checkin, soweit es die Entwertung angeht, aber auch nicht anderes als ein Scan des Onlinetickets, was wiederum die digitale Version des physischen Zangenabdrucks ist, der die Kontrolle des Tickets zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert (wobei dieser bei der digitalen Version genauer festgehalten wird).

Die Gültigkeit der Fahrkarte verändert sich nicht.

Gewisse Bedenken stehen da natürlich im Raum, weil der Checkin sicherlich für die Gesamtstrecke laut Ticket gilt. Als Beispiel: Flexticket Hannover - Frankfurt, Zub checkt mich vor Kassel ein, in Kassel steige ich aus. Wer zwischen Kassel und Frankfurt auf meinem Platz sitzt, scheint eingecheckt zu sein. Und wenn ich am nächsten Tag weiterfahre nach Frankfurt: Sieht das Personal, dass ich mit der Fahrkarte schon bis Frankfurt eingecheckt war und unterstellt mir womöglich, dass ich die Fahrkarte doppelt nutze?


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