Vorlage der Bahncard (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Mittwoch, 08.05.2024, 10:37 (vor 11 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von ICE920, Mittwoch, 08.05.2024, 10:39

Zub von DB Fernverkehr können über eine Hotline beim BahnCard-Service innerhalb der Öffnungszeiten eine entsprechende Prüfung durchführen, haben also diese Möglichkeit. KiN von DB Regio und Personalen anderer EVU steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.

Das ist, was ich mit Blamage meine.

Da werden sicherlich Datenschutz und Vertragsverhältnisse eine Rolle spielen, immerhin ist die BahnCard ein Produkt des Fernverkehrs.

Datenschutz erlaubt die Weitergabe der Daten, falls sie für die Bearbeitung der Sache notwendig sind. Entweder Bahncard ist zu prüfen, dann ist es notwendig. Oder die Bahncard ist nicht deren Produkt und dann braucht man die Bahncard gar nicht zu prüfen.

Auch generell sollte dabei die Frage gestellt werden, ob der Datenzugriff dem daraus zu ziehenden Nutzen gegenübersteht. Hätte ein Zugpersonal systemischen Zugriff auf eine solche Abfrage, stellen sich da auch nochmal andere Fragen zur Datensparsamkeit und dem wesentlich größeren und v.a. verstreuten Kreis der Anwendenden. Letztendlich bedürfte das ja eine Suchfunktion über den kompletten Kundenstamm der DB (FV) für Zugpersonale. Sehe ich ehrlich gesagt nicht passieren.

Es gibt im besagten Fernverkehr einige Mitarbeiter, die dafür gut bezahlt werden, sich Lösungen für Probleme auszudenken. Ohne einen Cent von der DB Fernverkehr erhalten zu haben, komme ich mit 60s Überlegungen zu folgenden Lösungen:
- Eingabe von BC-Nummer und Nachnamen in einer ZUB-Smartphone-App. Wenn das datenschutztechnisch nicht möglich ist, dann ist die Auftragssuche auch illegal. Zusatz des Nachnamens unterbindet systematische Abfragen irgendwelcher Nummern
- Ausgabe des Gültigkeitsstatus mit "Fxxx Mxxx 42" bei einem Fahrgast Frank Müller, der 42 Jahre alt ist. Das Alter stand auch auf der Plastikkarte
- Unterbinden von sytematischen Abfragen durch eine Maximalanfragenzahl pro Zeitraum - z.B. maximal 3 Anfragen pro 5 Minuten.
- In anderen EU-Ländern wie Italien kriegt der ZUB durch Eingabe der Buchungsnummer alleine schon den Namen des Reisenden mitgeliefert, falls ich mich richtig erinnere.

Betonung sollte hier auch darauf gelegt werden, dass es im Interesse des Kunden ist, entsprechende Angaben mitzuteilen und eine entsprechende Einsicht in die Daten zuzulassen, damit die Gültigkeit geprüft werden kann.

Wie gesagt, das Unternehmen hat gut bezahlte Menschen und wenn die sich mal für 30 Minuten hinsetzen, würden sie schon eine Lösung finden. Hier muss das Rad auch nicht neu erfunden werden, sondern man kann mal ins Ausland schauen. Alles andere ist einfach nur peinlich.


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