Gültigkeit Schwerbehindertenausweis Richtung Ausland? (Allgemeines Forum)

401 051-ICE884, HESD, Montag, 29.04.2024, 14:49 (vor 17 Tagen) @ JeDi

Wie schon geschrieben - Grundsatz für den Schwerbehindertenausweis ist letzter deutscher Bahnhof, aber mit tariflichen Abweichungen.


Kann man das irgendwo nachlesen? Ich finde grade keinen Punkt, weder im SGB IX, noch in den Tarifbedingungen, dass Schwerbehindertenausweis+Beiblatt nicht bis zur Grenze gelten sollten...

Genau soweit bin ich auch gekommen,

Als Vergleich mal die Strecke über Igel nach Wasserbillig,
Hier wird geschrieben das die Freifahrt durchgehend gültig ist, damit auch zwischen Igel und Igel (Gr).

https://www.oepnv-info.de/freifahrt/uebersichten/auslaendische-streckenabschnitte-im-ba...

Wo ist das geregelt, oder wird es einfach angenommen.


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