KEINE Informationspflicht (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 14.04.2024, 14:17 (vor 15 Tagen) @ Waldbahn

... Ich bin daher weiter der Meinung, dass ... eine mögliche frühere Fahrt zumutbar ist und das nicht zu FGR oder Aufhebung führt.

Deine These ist schon deswegen nicht haltbar, weil sie nur unter der Voraussetzung stimmen könnte, dass der Reisende nicht nur eine Pflicht hat, sich vorab über mögliche Änderungen zu informieren, sondern auch: seinen Reiseplan anzupassen. Eine solche Pflicht gibt es aber nicht.

Die kürzlich eingeführte Forderung der Angabe einer E-Mail-Adresse bei (Super-)Sparpreisen bedeutet nicht, dass man weitere Mails der DB zur Kenntnis nehmen muss. (Im Gegensatz zum Flugverkehr, wo dies generell so funktioniert und ggf. eine "zumutbare" Änderung der Flugzeit in Kauf genommen werden muss.) Selbst bei Tickets, die im Navigator gebucht wurden, besteht keine grundsätzliche Notwendigkeit, den Navigator anschließend weiter für Informationen und die Reise selbst zu nutzen, denn das Ticket kommt auch als PDF per Mail und kann ausgedruckt werden.

Wenn die DB aber per Info im Navigator die ZB aufhebt, ist das ganze Thema obsolet, aber das ist augenscheinlich noch nicht passiert.

Schön, wenn man einen solchen "elektronischen Stempel" heutzutage sogar ungefragt bekommen kann. Der Umkehrschluss, eine solche "Aufhebungs-Info" wäre zwingend notwendig, stimmt keineswegs.

Wie sich die Zeiten doch nicht ändern: Früher meinten viele, ein Stempel vom "Service Point" sei zwingend einzuholen, heute heißt das Ding nur anders. Früher wurde gefragt, ob der (manchmal angebrachte) handschriftliche Zusatz "gültig im ICE 1234" wirklich einzuhalten ist, heute beziehen sich die Fragen auf den "geänderten Reiseplan".


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