Teilweise Erstattung bei Nichtantritt im Rahmen der FGR (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 07.04.2024, 12:15 (vor 22 Tagen) @ Specialist

Hallo zusammen,

gegeben sei eine internationale Fahrkarte Paris - Leipzig Mitte Mai für zwei Erwachsene (FG1, FG2) und ein Kind (FG3). Die DB teilte gerade mit, dass die gebuchte Verbindung ausfällt. Eine alternative Verbindung, die zur ursprünglich geplanten Abfahrtszeit in Paris startet, kommt gegenüber der ursprünglich gebuchten Verbindung planmäßig mit +62 in Leipzig an. FG2 ist das zu spät. Frühere Verbindungen sind auf dem französischen Anteil alle ausreserviert. FG2 möchte daher fliegen, FG1 und FG3 würden mit dem Zug fahren und hätten im Nachgang einen Anspruch auf mindestens 25% des Fahrpreises als FGR-Entschädigung. Was passiert mit dem nicht in Anspruch genommenen Anteil von FG2? Kann der im Rahmen der FGR w/ Nichtantritt komplett erstattet werden oder müssen alle Fahrgäste die gleiche Wahl im Rahmen der Erstattung treffen?

An welchem Tag ist das denn und welcher Zug?
Vom 19. bis 21. Mai oder 25. und 26. Mai oder 1. Juni und 2. Juni?

Da ist die Strecke in Kaiserslautern gesperrt, und die Züge die über Saarbrücken fahren, müssen über Strasbourg fahren, oder fallen eben aus.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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