Sicher? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 25.02.2024, 23:56 (vor 63 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 25.02.2024, 23:58

Denn ich hatte ja >+60 Verspätung, wenn ich wie geplant um 09.51 Uhr abfahren wollte

Bist du aber nicht. Du bist pünktlich angekommen. Damit ist kein Schaden entstanden, der mit einer Entschädigung auszugleichen wäre.

Wenn du also vorgibst, dass dem doch so wäre, könnte der Tatbestand des Betruges erfüllt sein:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Trotzdem steht mir die Erstattung doch zu oder wie seht ihr das? Es waren ja Fahrzeitverlängerungen von über 60min.

Nein. Es ist eine pünktliche Ankunft geschuldet. Wenn du aus eigenem Antrieb früher los fährst, entsteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.

--
Weg mit dem 4744!


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