"Unfall" (z. B. durch Leichtsinn) kommt auch in Betracht! (Allgemeines Forum)
Die Polizei prüft zum Beispiel, ob es tatsächlich ein Selbstmord war
und nicht ein Mord, der als Selbstmord getarnt wurde.
Ein Personenunfall kann nicht nur auf "Mord" oder "Selbstmord" zurückzuführen sein. Auch ein "Unfall" ohne irgendwelche Absichten kommt in Betracht. (War vielleicht der nächstgelegene Bahnübergang oder die nächste Brücke zu weit weg und der Verunglückte zu leichtsinnig? Oder konnte man auf den Gleisen besser laufen oder spielen als auf dem parallelen Gehweg?)
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Sugo,
17.09.2019, 14:03
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Tino,
17.09.2019, 14:42
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17.09.2019, 20:57
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18.09.2019, 15:28
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- Die Polizei -
Southwest Chief,
18.09.2019, 09:03
- "Unfall" (z. B. durch Leichtsinn) kommt auch in Betracht! -
Bahngenießer,
19.09.2019, 21:02
- "Unfall" (z. B. durch Leichtsinn) kommt auch in Betracht! - Norddeich, 20.09.2019, 13:11
- "Unfall" (z. B. durch Leichtsinn) kommt auch in Betracht! -
Bahngenießer,
19.09.2019, 21:02
- Fragen zu PU -
Tino,
17.09.2019, 14:42