"Unfall" (z. B. durch Leichtsinn) kommt auch in Betracht! (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Donnerstag, 19.09.2019, 21:02 (vor 1681 Tagen) @ Southwest Chief
bearbeitet von Bahngenießer, Donnerstag, 19.09.2019, 21:04

Die Polizei prüft zum Beispiel, ob es tatsächlich ein Selbstmord war
und nicht ein Mord, der als Selbstmord getarnt wurde.

Ein Personenunfall kann nicht nur auf "Mord" oder "Selbstmord" zurückzuführen sein. Auch ein "Unfall" ohne irgendwelche Absichten kommt in Betracht. (War vielleicht der nächstgelegene Bahnübergang oder die nächste Brücke zu weit weg und der Verunglückte zu leichtsinnig? Oder konnte man auf den Gleisen besser laufen oder spielen als auf dem parallelen Gehweg?)


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