FGR und Sparpreis Europa Frankreich (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 07.07.2019, 13:19 (vor 1756 Tagen) @ ICE920

Hallo ICE920,

Die Zugbindung wird zwar aufgehoben, allerdings nicht die Bedingungen der neu ausgesuchten Verbindung, sprich eine Aufhebung der Zugbindung löscht nicht die Reservierungspflicht der neuen Verbindung. Wende dich ans Reisezentrum, die geben Dir dann eine neue Reservierung.


Das ist absolut klar, dass die Tatsache der Reservierungspflicht weiterhin besteht. Stelle ich keineswegs in Frage.
Es ist für mich aber einerseits günstiger über oui.sncf eine Reservierung für Strasbourg-Montpellier für 1,50 Euro zu holen, als zum Reisezentrum zu fahren und ausserdem kann ich da den Platz platzgenau buchen, was das Reisezentrum ohne erhöhten Aufwand nicht kann. Ist halt die Frage, ob der französische Schaffner das so akzeptiert.

Nein, du musst eine neue Reservierung zu Deiner Verbindung dir holen, und die andere wird damit frei gegeben, das geht nur an einem Schalter.
Selbst beim Verpassen eines Anschlusses in Frankreich, wird das so gemacht.
man bekommt dann eine 0,00 € Reservierung.
Die DB kann auch nicht die Zugbindung in Frankreich so einfach aufheben, nur durch eine neue Reservierung geht das.

Wenn es nur um den bis Karlsruhe geht, da ist DB Personal dabei, die werden das kulanter sehen.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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