Zentrale Aussage beireits im Artikel (Allgemeines Forum)

s103, Freitag, 21.06.2019, 12:21 (vor 1772 Tagen) @ Power132

Hi,

Die Bahn sollte man nicht aus irgendeiner Verantwortung lassen, denn

Die Deutsche Bahn kontrolliert auch das Netz, auf dem sie fährt

Im Prinzip ja, allerdings ist das sehr eindimensional, denn es gibt auch andere EVU und Dritte. Dennoch sollte man meiner Meinung nach dabei bleiben, nicht nach höherer Gewalt zu unterscheiden, denn

Lastenverteilungen für Entschädigungen wären zu begrüßen, sollten aber im Nachhinein innerhalb des Eisenbahnwesens vorgenommen werden, ohne Beteiligung der Fahrgäste, für die es möglichst unbürokratisch sein sollte.

Diese Summen würden die Ticketpreise oft deutlich übersteigen, sagt Jungbluth. Es handle sich also um echte Entschädigungen, die Unannehmlichkeiten ausgleichen sollen. Wegen der hohen Beträge und weil die Fluggesellschaften die Abfertigung an den Airports und die Fluglotsenüberwachung nicht kontrollieren könnten, sei es vertretbar, dass die Fluggesellschaften bei höherer Gewalt nicht zahlen müssten, sagt Jungbluth.
Bahnunternehmen müssen dagegen immer nur einen Teil des Fahrpreises erstatten. 25 Prozent sind es bei einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden Verspätung. Außerdem kontrollieren viele Bahngesellschaften in Europa, wie etwa die Deutsche Bahn, auch das Netz, auf dem sie fahren. Sie haben mehr Kontrolle über die gesamte Reisekette. Jungbluth hält es deshalb für angemessen, "dass die Bahn auch bei Unwetter einen Teil des Fahrpreises erstattet". [/i]

Als Fahrgast interessiert mich hauptsächlich, ans Ziel zu kommen, und bei Störungen höherer Gewalt notgedrungen mit den Umständen entsprechend verhältnismäßigen Verzögerungen. Klar kann eine Reise umsonst werden, die Abbruchoption wird gebraucht.

Da erwarte ich in erster Linie kreative Pläne, dass auf ggf. notwendige weiträumige Umfahrungen die nötigen Transportkapazitäten umgelenkt werden. Die Herausforderungen liegen sicher darin, in kurzer Zeit alternative Fahrpläne zu erstellen und das diensthabende Personal in hoffentlich seltenen Fällen extrem flexibel einsetzen zu können (das selbstverständlich einen späteren Ausgleich verdient), sowie der umfassenden „Chaosbeseitigung“ im Anschluss.

Den monetären Aspekt finde ich persönlich sekundär. 50% entschädigen mich mit BC50 selten für die wirklichen Folgen. Wichtiger ist mir der Anreiz für die Unternehmen, Verspätungen und Ausfälle zu minimieren. Für finanziell nicht gut gestellte ist die Erstattung einer fälligen Übernachtung natürlich sehr wichtig. Ein höheres Entschädigungsniveau könnte man auch gegen geringen Aufpreis als Versicherung anbieten.

Gar keine Diskussion sollte es bei Streckenfreigaben und Aufhebung von Zugbindungen geben. Persönlich hätte ich die allerdings auch nie - bisher waren für mich alle sehr entgegenkommend.

Gegen Folgen von Unwettern kann man sich teilweise wappen. Wurde hier schon oft genug diskutiert. Stichwort Vegetationsmanagment.


Schöne Grüße
Gero


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