? Erstattung im Reisezentrum (Fahrkarten und Angebote)

Fransico, Berlin, Montag, 19.11.2018, 14:07 (vor 1985 Tagen) @ Hansjörg

Stimmt es, dass im DB Reisezentrum nur die 25% bzw. 50% bei 60 bzw 120min Verspätung ausgezahlt bzw. als Gutschein ausgegeben werden, ein Rücktritt von der Fahrt jedoch immer eingeschickt werden muss? So wurde es mir gerade eben dargelegt.


Ja, da im RZ auch nur Tickets mit Zangenabdruck erstattet werden können. Hintergrund ist eine evtl. Zweitverwertung zur Erschleichung von Leistungen.

Nicht ganz - es ist scheinbar auch ein Verspätungsvermerk eines Infopoints auf dem Onlineticket ausreichend. Zangenabdruck gabs nicht.


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