[DE/CH] Rheintalbahn-Desaster hat Nachspiel (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Donnerstag, 19.10.2017, 12:14 (vor 2381 Tagen) @ Manitou

Hoi,

Eine Priorisierung des Güterverkehrs ist ein verfassungswidiger Vertragsbruch. Wenn auf einer Strecke Nahverkehrsleistungen bereits an Kunden verkauft worden sind (Monats- und Jahreskarten), so kann man nicht einfach den Vertrag brechen und die Sterecke ein 2. Mal (an Umleiter-Leistungen im Güterverkehr) verkaufen, während die Fahrgäste auf Ersatzverkehr mit im Durchschnitt doppelter Fahrzeit verwiesen werden.

Echt nicht? Dann erklär das mal DB Netz! Die machen das unter der Begründung «Bauarbeiten» andauernd. Eine solche kurzfristige Priorisierung des Güterverkehrs würde ja auch nicht von ungefähr kommen, sondern wäre eine Ausnahme wegen eines kurzfristigen Ereignisses. Und die Idee ist jetzt, dass wie man es zwischen Tübingen und Horb gemacht hat, nicht individuell abmachen müsste, sondern es dafür verbindliche internationale Regelungen geben soll.

Man kann sowas auch auf europäischer Ebene als europäisches Gesetz beschliessen. Das würde dann in allen EU-Mitgliedsländern gelten ohne dass die nationale Politik in den einzelnen Ländern noch was dazu zu sagen hätte. Mit der ETCS-Ausrüstung der Güterverkehrskorridore hat Deutschland ja die EU schon spüren bekommen: Um die Planungskapazitäten für die Strecke Basel-Emmerich rechtzeitig bereitstellen zu können, hat die DB die Fertigstellung der ABS München-Ingolstadt zurückstellen müssen.


Hier ist übrigens eine Erklärung des BAV zum Thema: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/aktuell/bav-news/aktuelle-ausgabe/artikel-1.html


Grüsse aus IC 715.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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