Fahrplanänderung - Welche Rechte habe ich ? (Allgemeines Forum)

Bm235, Samstag, 25.03.2017, 09:23 (vor 2589 Tagen) @ Platypus

Du brauchst die Zugbindung nicht vor der Fahrt aufheben lassen. Die Zugbindung ist in deinem Fall automatisch aufgehoben und du kannst jede beliebige Verbindung über Köln oder auch über Hannover nach Bielefeld nutzen, die du möchtest.

In den Beförderungsbedinungen der DB ist das eindeutig so geregelt:

9.
Fahrgastrechte
9.1
Weiterbeförderung/Fahrpreiserstattung
9.1.1
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer
Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am
Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird,
hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit
geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der
Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum
Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen
Produktklasse benutzen.
Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines
Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
[...]
9.1.4
Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung
nach den Nummern 9.1.1 bis Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über
mindestens einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde:

(i) Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen
in Bahnhöfen,
(ii) elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen,
(iii) Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
so wie
(iv) verfügbare Fahrplaninformations-und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das
Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de. Die Übergangszeiten für
planmäßige Umstiege (Umsteigezeiten) orientieren sich an der elektronischen
Fahrplanauskunft unter www.bahn.de.
Das Gleiche gilt, wenn der Reisende eine
vom Beförderer oder vom Bahnhofsbetreiber ausgestellte Bestätigung vorlegen kann,
aus der sich eine Verspätung nach den Nummern 9.1.1 bis Nr. 9.1.3 ergibt.

Quelle: https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2017/mdb_245998_befoerderungsbedin...


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