Frage zu Nahverkehrsvorlauf Europaspezial (Fahrkarten und Angebote)

Thomas, Sonntag, 11.01.2015, 21:09 (vor 3411 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn
bearbeitet von Thomas, Sonntag, 11.01.2015, 21:09

*NV* ist meines Wissens leider nirgendwo öffentlich definiert.

Als Argumentationsgrundlage können Dir vielleicht diese Aspekte helfen:

(1)Als Hilfsmaßnahme kann man sich einerseits dem Entfernungszeiger (Tfv 603) bedienen, obwohl dieser nur für die Produktklasse C gilt. Also nicht für Fernverkehrsfahrkarten.

(2)Eine weitere Hilfsmaßnahme ist der verkehrsübliche Weg. Also alle Wege, die die Reiseauskunft von A nach B ausspuckt. Verkehrsübliche Wege können dabei auch komplexe Wege sein, sofern die Reiseauskunft sie anbietet. Gerade zu Tagesrandzeiten oder nachts gibt es nur diese Möglichkeiten. Da mit der Fahrkarte Unterbrechungen möglich sind, sind diese Wege grundsätzlich legitim.

Aus der Praxis habe ich folgende Erfahrung gemacht: Ich habe einmal in einen innerdeutschen Sparpreis einen riesigen Umweg hineingebucht. Aus Zeitgründen konnte ich diesen Umweg jedoch nicht mehr fahren und bin Abkürzungsstrecken gefahren. Der KiN teilte mir mit, die Fahrkarte sei nicht gültig. Er würde die Fahrkarte nun scannen und ich müsste mit einem erhöhten Beförderungsentgelt rechnen bzw. einer Nachzahlung. Es ist aber nie etwas gekommen.

Solange die Bahn nicht offen legt, was *NV* konkret bedeutet, hast Du nichts zu befürchten und kannst alle Strecken fahren, sofern sie

(1) in Richtung des Reiseziels liegen oder
(2) laut Entfernungszeiger zulässig sind oder
(3) in irgendeiner Form von der Reiseauskunft ausgespuckt und damit verkehrsüblich sind.


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