Frage zu Nahverkehrsvorlauf Europaspezial (Fahrkarten und Angebote)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Sonntag, 11.01.2015, 20:38 (vor 3436 Tagen)

Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin seit langem ein stiller Mitleser, habe mich nun aber angemeldet, um auch mitreden zu können, deshalb ersteinmal: Hallo zusammen :-)
Nun aber zu meiner Frage: ich habe ein Europaspezial-Ticket mit einem sehr langen NV-Vorlauf Gera - Buchloe. Auf der Fahrkarte ist dies ja nur durch NV* codiert, es gibt also keine explizite Wegevorschrift/Raumbegrenzung. Unter Ihre Reiseverbindung ist da zwar die Strecke Gera-Mehltheuer-Hof-Bayreuth-Nürnberg-Augsburg-Buchloe aufgeführt, aber da ich ja nicht zuggebunden bin im NV muss es ja zumindest eine implizite Raumbegrenzung geben. Ich habe dazu auch hier im Forum schon was gefunden. Stichwort: Tfv 603
Aber da ich jetzt nicht so recht Lust habe mir bei einem Ticket für 21,70 EUR ein Dokument für 37,50 EUR zu bestellen und die Dame im RZ Gera Hbf meinte, dass es 1. Tfv 603 gar nicht gibt und 2. ich mich peinlich genau an die unter Ihre Reiseverbindung aufgeführte Strecke halten müsste, wollte ich fragen ob mir einer von den Tariffüchsen hier im Forum erklären kann, ob es diese ungeschriebene Raumbegrenzung tatsächlich gibt und wie sie aussieht.

Ich halte zum Beispiel -je nach Uhrzeit- auch eine Fahrt über Saalfeld-Bamberg-Nürnberg-Ingoldstadt-Augsburg-Buchloe für einen verkehrsüblichen Reiseweg. Ist verkehrsüblicher Reiseweg hier überhaupt ein Argument?

Trotz allem natürlich Danke an die nette Frau im RZ Gera für ihre Mühe und, dass sie meine Fragerei ertragen hat :D

Ich hoffe mich kann hier im Forum jemand erhellen.
Vielen Dank
Breisgau-S-Bahn

--
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Frage zu Nahverkehrsvorlauf Europaspezial

Thomas, Sonntag, 11.01.2015, 21:09 (vor 3436 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn
bearbeitet von Thomas, Sonntag, 11.01.2015, 21:09

*NV* ist meines Wissens leider nirgendwo öffentlich definiert.

Als Argumentationsgrundlage können Dir vielleicht diese Aspekte helfen:

(1)Als Hilfsmaßnahme kann man sich einerseits dem Entfernungszeiger (Tfv 603) bedienen, obwohl dieser nur für die Produktklasse C gilt. Also nicht für Fernverkehrsfahrkarten.

(2)Eine weitere Hilfsmaßnahme ist der verkehrsübliche Weg. Also alle Wege, die die Reiseauskunft von A nach B ausspuckt. Verkehrsübliche Wege können dabei auch komplexe Wege sein, sofern die Reiseauskunft sie anbietet. Gerade zu Tagesrandzeiten oder nachts gibt es nur diese Möglichkeiten. Da mit der Fahrkarte Unterbrechungen möglich sind, sind diese Wege grundsätzlich legitim.

Aus der Praxis habe ich folgende Erfahrung gemacht: Ich habe einmal in einen innerdeutschen Sparpreis einen riesigen Umweg hineingebucht. Aus Zeitgründen konnte ich diesen Umweg jedoch nicht mehr fahren und bin Abkürzungsstrecken gefahren. Der KiN teilte mir mit, die Fahrkarte sei nicht gültig. Er würde die Fahrkarte nun scannen und ich müsste mit einem erhöhten Beförderungsentgelt rechnen bzw. einer Nachzahlung. Es ist aber nie etwas gekommen.

Solange die Bahn nicht offen legt, was *NV* konkret bedeutet, hast Du nichts zu befürchten und kannst alle Strecken fahren, sofern sie

(1) in Richtung des Reiseziels liegen oder
(2) laut Entfernungszeiger zulässig sind oder
(3) in irgendeiner Form von der Reiseauskunft ausgespuckt und damit verkehrsüblich sind.

Frage zu Nahverkehrsvorlauf Europaspezial

Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 12.01.2015, 19:28 (vor 3435 Tagen) @ Thomas

Eine weitere Hilfsmaßnahme ist der verkehrsübliche Weg. Also alle Wege, die die Reiseauskunft von A nach B ausspuckt. Verkehrsübliche Wege können dabei auch komplexe Wege sein, sofern die Reiseauskunft sie anbietet.

Kann ich mir nicht vorstellen. Es lassen sich ja diverse Umwege einbauen, die die Reiseauskunft im Traum nicht anbieten würde.

Aus der Praxis habe ich folgende Erfahrung gemacht: Ich habe einmal in einen innerdeutschen Sparpreis einen riesigen Umweg hineingebucht.

Das mache ich auch gelegentlich, um trotz Sparpreis und Zugbindung eine gewisse Flexibilität zu haben.

Aus Zeitgründen konnte ich diesen Umweg jedoch nicht mehr fahren und bin Abkürzungsstrecken gefahren. Der KiN teilte mir mit, die Fahrkarte sei nicht gültig.

Dagegen hatte ich damit noch nie Probleme. Ganz konkret buchte ich schon mehrfach eine Fahrkarte von Basel nach Berlin via Reutte in Tirol. In der Wegevorschrift ist dann Ulm*NV*M-Hbf vermerkt und man kann damit quasi zwischen Ulm und München fahren, wie man lustig ist. Bislang erntete ich von den jeweiligen Schaffnern immer nur Anerkennung und Tipps für künftige Reisen.

Danke!

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Montag, 12.01.2015, 22:59 (vor 3435 Tagen) @ Alter Köpenicker

Danke Thomas und Alter Köpenicker für eure Hilfe und Erfahrungsberichte,
ich werde es mir auf jeden Fall für meine nächsten Sparpreisfahrten merken.

Dankende Grüße
Breisgau-S-Bahn

--
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Frage zu Nahverkehrsvorlauf Europaspezial

Thomas, Dienstag, 13.01.2015, 08:00 (vor 3435 Tagen) @ Alter Köpenicker

Eine weitere Hilfsmaßnahme ist der verkehrsübliche Weg. Also alle Wege, die die Reiseauskunft von A nach B ausspuckt. Verkehrsübliche Wege können dabei auch komplexe Wege sein, sofern die Reiseauskunft sie anbietet.


Kann ich mir nicht vorstellen. Es lassen sich ja diverse Umwege einbauen, die die Reiseauskunft im Traum nicht anbieten würde.

ja, wenn Du Via-Bahnhöfe einbaust, dann spuckt Dir die Fahrplanauskunft den verkehrsüblichen Weg über die Via-Bahnhöfe aus. Vom Ausgangsfall betrachtet geht ja darum, herauszufinden, wie der verkehrsübliche Nahverkehrsweg von A nach B ist. Die Via-Funktion sollte man in diesem Falle nicht benutzen.

Frage zu Nahverkehrsvorlauf Europaspezial

Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 14.01.2015, 06:34 (vor 3434 Tagen) @ Thomas

Vom Ausgangsfall betrachtet geht ja darum, herauszufinden, wie der verkehrsübliche Nahverkehrsweg von A nach B ist. Die Via-Funktion sollte man in diesem Falle nicht benutzen.

Ja, das ist schon klar. Ich wollte damit ja auch nur zum Ausdruck bringen, daß es für die Wegevorschrift auf der Fahrkarte nicht relevant ist. In dem von mir geschilderten Fall stünde auf der Fahrkarte immer "Ulm*NV*M-Hbf", ob ich nun über Reutte oder Augsburg gebucht habe.

Allerdings frage ich mich gerade, ob es auch umgekehrt funktioniert, ob ich also auch mit einer Fahrkarte, die ich via Augsburg buchte, auch über Reutte fahren kann. Immerhin tauchen ja die tatsächlichen Umsteigepunkte nur in der Reiseverbindung auf, die für die Fahrkarte nicht relevant ist.

NV-Vorl. ESP - Beim FK-Kauf Unterbrechungen festgelegt

michael_seelze, Dienstag, 07.04.2015, 23:25 (vor 3350 Tagen) @ Thomas

*NV* ist meines Wissens leider nirgendwo öffentlich definiert.

Das ist auch mein Kenntnisstand


Als Argumentationsgrundlage können Dir vielleicht diese Aspekte helfen:

(1)Als Hilfsmaßnahme kann man sich einerseits dem Entfernungszeiger (Tfv 603) bedienen, obwohl dieser nur für die Produktklasse C gilt. Also nicht für Fernverkehrsfahrkarten.

Der Entfernungszeiger dient der Ermittlung der Tarifentfernungen im innerdeutschen Verkehr. Richtig ist, dass diese Tarifentfernungen nicht Grundlage der Preisbildung für die Produktklassen A und B und in Tarifgemeinschaften, Verkehrsverbünden und Ländertarifen auch nicht für die Produktklasse C sind. Für *NV*-Anteile von SP-FK kann man sich aus meiner Sicht der Hilfe des Entfernungszeigers bedienen.
OT: Wer behauptet, das Tfv 603 gebe es nicht und es sei allgemein nicht gültig, der irrt. Dass das Tfv 603 ein gültiger Tarif ist, habe ich schwarz auf weiß vom EBA.


(2)Eine weitere Hilfsmaßnahme ist der verkehrsübliche Weg. Also alle Wege, die die Reiseauskunft von A nach B ausspuckt. Verkehrsübliche Wege können dabei auch komplexe Wege sein, sofern die Reiseauskunft sie anbietet.

Dabei kann man sich, so denn nicht der Maximalpreis vorliegt, am gleichen Normalpreis der gewählten Wege orientieren.


Solange die Bahn nicht offen legt, was *NV* konkret bedeutet, hast Du nichts zu befürchten und kannst alle Strecken fahren, sofern sie

(1) in Richtung des Reiseziels liegen oder
(2) laut Entfernungszeiger zulässig sind

(2) schließt (1) ein

Da es in der Ausgangsfrage um ein Europa-Spezial ging, möchte ich auf folgende, seit dem 14.12.2014 geltende Präzisierung in den SCIC-NRT (Seite 18) hinweisen:

10.1[...]Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Europa-Spezial, Europa-Spezial IC Bus) sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden zugelassen, die direkt beim Kauf der Fahrkarte anzugeben und entsprechend auf der Fahrkarte ausgewiesen sind.

Damit besteht meines Erachtens nach bei ESP-FK generell eine Bindung an die in der Reiseverbindung enthaltenen NV-Züge, da die Unterbrechungen entsprechend beim Kauf angegeben wurden.

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