Querulanten befördern die Rechtsfortbildung (Allgemeines Forum)

maxiboy, IBNR: 700K001, Dienstag, 21.10.2014, 08:56 (vor 3478 Tagen) @ Holger2
bearbeitet von maxiboy, Dienstag, 21.10.2014, 09:00

Also da kann man jetzt die Gesetzestexte so drehen und wenden wie man will: Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter einem Fahrgast eine Hotelübernachtung zugestehen würde, wenn der Fahrgast andererseits bereit ist, einen Teil der Nacht sitzend in einem Zug zu verbringen.

Aber es steht natürlich jedem frei, den Klageweg zu beschreiten.

Wie sagt man so schön, Querulanten befördern die Rechtsfortbildung.

Übrigens steht nirgendwo in Art. 18 der VO (EG) 1371/2007 etwas von Ermessen des Beförderers oder Einschränkung durch die Umstände der regulären gebuchten Fahrt. In eine verbraucherschützende Norm darf das auch nicht willkürlich hineininterpretiert werden. Der Richter darf hierzulande in einer kontinentaleuropäischen Rechtsordnung (zumindest theoretisch) noch weniger der Nase nach urteilen als in den Common-Law-Rechtsprechungen, über die der teutsche Jurist ja immer so gern und nicht immer berechtigt die Nase rümpft.

Es ist schon ein Unterschied, ob man in einem fahrenden Zug seine Nacht sitzend verbringt oder in einem erheblich unsichereren stehenden Zug, und dann eben noch den Rest des Tages in einem fahrenden Zug weiter verbringen muss…


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