zu Weitergabe bei Toffifee-Mitfahrerfreifahrt (Fahrkarten und Angebote)

bahn4u, Mittwoch, 16.10.2013, 18:08 (vor 3853 Tagen) @ michael_seelze

Also bei der Bahn ist entgeltliche Weitergabe nicht weiter definiert worden - insofern schon schwer zu fassen.
Abzugrenzen dazu ist bzw. muss man ja auch eine berechtigte gerechte Beteiligung an den Gesamtfahrtkosten.

Auch bei den BB's der Bahn und Storck darf ich zumindest die Codes weiterverkaufen.
Und wenn jmd. nicht bis zu zwei Wochen auf das Ticket warten kann, macht man eine "Große Rochade", indem man das Ticket (unentgeltllich) vorstreckt und sich das Neue vom Anderen nach Erahlt zuschicken läßt.

Aber wie gesagt: Alles was sich in meinem Eigentum befindet, darf ich auch (weiter-)verkaufen.


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