Was mich stört (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Freitag, 11.10.2013, 11:57 (vor 3859 Tagen) @ bers
bearbeitet von GUM, Freitag, 11.10.2013, 11:57

Mehr schreibe ich aus Rücksicht auf die Forenregeln nicht.


Was stört Dich denn an meiner Frage? Ich verweise mal auf die von Dir genannten Forenregeln:

"Es ist ausdrücklich erlaubt, legale Tariftricks zu posten, wie man seine Bahnreise günstig gestalten kann (als Beispiel sei hier das Europa-Spezial für nationale Reisen erwähnt)."

Mich stört zweierlei:

1.) Inzwischen kann ein Angebot noch so günstig und noch so freundlich kalkuliert sein. Schon vor Buchungsstart oder Fahrtantritt kommt garantiert jemand, der die Buchungsbedingungen aushebeln und verändern will. Mich stört daran, dass Du den Rabatt für die Hin- und Rückfahrt nutzen willst, obwohl Du nur einen einzigen Weg zurücklegst.

Damit nutzt Du das "Samstags-Spaß"-Ticket wahrscheinlich nur, um einen Sparpreis für Einfache Fahrt zu vermeiden. Das stört mich daran, dass Du einen Rabatt in Anspruch nimmst, obwohl Du fest vorhast, den Fahrschein nicht zu benutzen.

Zudem kaufst Du einer Familie, einem Paar, einer Freundesgruppe das knappe Kontingent für die Hinfahrt weg. Weil alle, die dieses Samstags-Spaß-Ticket innerhalb der Tarifbedingungen nutzen wollen dann gar keinen Fahrschein mehr bekommen können.

Ähnliche Fälle gab es vor mittlerweile über 10 Jahren auch im Luftverkehr, wo die Kunden einfach das "erste" Segment weggeschmissen haben und dann den Flug vom Hochflugpreisland aus angetreten haben. Seitdem gibt es die strikte Regel, dass bei diesen Tarifen die Reihenfolge der Flüge gleich bleibt und das Wegschmeißen des ersten Segments zum Storno der Restreise führt.

Draufgezahlt bei dem häufigen Wegschmeißen von Segmenten haben alle die Kunden, die die sog. "Broken tire"-Rule der Fluggesellschaft nutzen mussten. Wer auf dem Weg zum Flughafen eine Panne/Reparatur/Unfall/sonstige Störung erlitten hatte, konnte den ersten Abschnitt unter Umständen umbuchen oder nur eine niedrige Buchungsklassendifferenz nachzahlen. Oder einfach mit was anderem zum Zielort fahren und nur den Rückflug wahrnehmen.

Nach verschiedenen Missbräuchen gibt es diese Regel nicht mehr. Vor etwa zehn Jahren hat für die Inanspruchnahme beispielsweise eine Werkstattrechnung ausgereicht, die an das Buchungszentrum in Ortsname geschickt wurde. Damit wurde dann der vergünstigte Rückflug "gesichert", obwohl es eigentlich ein Hin-/Rück-Tarif war.

Dieser "fee waiver" (Umbuchungs-/Stornogebührensparer) war inoffiziell festgelegt, also kein Rechtsanspruch. Und je mehr Leute diesen nutzten, desto näher rückte die Rundablage P (Papierkorb).

Hier der Link zur Bahn-Originalseite:

Guckst Du hier!

"Hin- und Rückfahrt innerhalb Deutschlands am gleichen Samstag, je nach Verfügbarkeit."

2.) Es ist unter anderem auch ein Wirtschaftsförderungs-/Weihnachtsschopping-Angebot. Es ist so günstig kalkuliert, dass so manche Familie/Bekanntenkreis/Kollegenrunde eben nicht mit dem Bayern-Ticket oder Deutschland-Länder-Ticket in die nächste Stadt zum Weihnachtsmarkt fährt.

(Denke dabei an die Rennstrecke München->Nürnberg, Frankfurt->Stuttgart oder Ausflüge nach Baden-Baden).

Wenn nun ein "Normal-Einfache Richtung-Fahrer" dieses Angebot wegkauft und die Hälfte verfallen lässt, dann haben alle einen Nachteil.

Und wenn das so weitergeht, dann kommt irgendwann die Bestimmung "zur Rückfahrt nur mit Hinfahrts-Zangenabdruck gültig". Was dann, wenn der Schaffner wirklich einmal nicht kommt.

Deshalb bitte ich um Verständnis für meine Ablehnung, weil es einfach nicht in ein Eisenbahnforum passt. Bei "Wie ziehe ich meine Lieferanten über den Tisch" hätte Der Vorschlag sicher die volle Punktzahl, leider.

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