Bahncard trotz Abmeldung... (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Freitag, 30.08.2013, 15:56 (vor 3895 Tagen) @ Bahnschranken

Mal zur Übersetzung: Der Erlagschein entspricht dem Zahlschein in Deutschland; vermutlich kann man ihn auch als Überweisungsträger benutzen (auf dem Formular steht dann: Überweisung/Zahlschein)

Ich glaube nicht, dass Du die "Ware" einfach behalten und verwenden kannst. Du hast ja das Abo gekündigt, es sind also schon Dinge vorher passiert, nämlich das langjährige Abo und die Kündigung. Die neue BahnCard ist deshalb keine unverlangte Zusendung mehr. Wenn Du nichts machst, bekommst Du halt eine Forderung an den Hals.

Mir ist vor langer Zeit auch schon eine BC "zuviel" zugesandt worden. Nach Rücksprache habe ich sie zerschnitten und im Reisezentrum abgegeben. Fertig, nix weiter passiert. Ich möchte schließlich auch guter Kunde bleiben.


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