Ja, ausser bei gekauften Gutscheinen, da 3 Jahre. (Fahrkarten und Angebote)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 09.07.2013, 22:35 (vor 3967 Tagen) @ atzkowski

Nein, da Du ja jederzeit innerhalb der Bonus-Zeit, da auch diese ja nach 3 Jahren (da sind sie) verfallen, diese abrufen kannst und diese, wie bei allen Punktesystemen kein Zahlungsmittel darstellen und nicht in Geld auszahlbar sind.
Da bist du m.W.n. an den Vertrag, den Du eingegangen bist gebunden. In Ihre Prämien muss die DB die Punkte auszahlen, innerhalb der normalen Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende, das ist Vertragsbestandteil nach den Bedingungen des Vertrages mit Dir, sonst eben nicht.

Bei gekauften Gutscheinen tauscht Du Zahlungsmittel, gegen Zahlungsmittel, erst einmal ohne Gegenleistung (auch wenn es nur ein von diesem Händler akzeptiertes Zahlungsmittel ist), das ist etwas anderes. Hier tauscht du so etwas wie Rabattmarken, gegen eine Prämie, die die Gegenleistung darstellt. Die Prämie hast Du erhalten, wenn es ein Regenschirm ist, wird dir leider auch niemand die Nutzungsmöglichkeiten garantieren ;-)

Besser wäre es gewesen den Erhalt zu bemängeln, die Post ist ja auch nicht zuverlässig, was aber nach 6 Monaten auch unglaubwürdig ist. Besser aber, telefonisch noch einmal vorsprechen. Das liegt so wie ich meine auch im Ermessen des Bearbeiters. Mir hat man dafür damals schlicht aus Kulanz die Punkte gutgeschrieben.
Ob aus Kulanz, oder aus welchem Grund auch immer, ist mir ja egal, Hauptsache sie sind wieder gutgeschrieben.


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