Mitfahrergutschein aus RZ - Bedingungen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 08.07.2013, 01:13 (vor 3969 Tagen) @ pole73

vor drei Wochen habe ich zu meinem Deutschland-Pass einen Mitfahrer-Gutschein erhalten.
Den wollte ich jetzt gerne zu einer Fahrt mit meiner Familie nutzen, denn da sind zwei Kinder eingetragen, das dritte kostet eh noch nix. Meine Frau soll dann von diesem Gutschein profitieren.

Es ist ein Gutschein, der zuerst im Reisezentrum gegen eine Fahrkarte eingelöst werden muss. Wörtlich steht drauf:

Mitfahrer-Gutschein. Bitte vor Fahrtantritt in DB Verkaufsstellen gegen eine Fahrkarte einlösen. Diese berechtigt Mitfahrer eines BC-/bbC-Inhabers zu einer kostenfreien einfachen Fahrt (innerdeutsch nicht freitags, mit ICE/IC/EC, zusammen mit o.g. BC-/bbC-Inhaber).

Meine BC-Nummer steht auch drauf.

Jetzt meine Frage:
Gibt es Probleme, wenn der BC-/bbC-Inhaber für diese Reise kein BC-Ticket hat?
Auf dem D-Pass steht keine BC-Nummer, hier brauche ich nur den Personalausweis zur Identifizierung. Die BC werde ich aber natürlich trotzdem mitnehmen.

Ich vermute, dass die Bedingungen für diese im RZ ausgegebenen Gutscheine, gleichlautende Bedingungen mit denen einer entsprechenden Aktion vom 07.01-28.02.2013 gelten.
Der Deutschland-Pass ist ja eine gültige ICE/IC-Inhabers des BC-Inhabers, wie sie gefordert wird. Du musst Deine gültige BC/bahn-bonus Card bei der FK-Kontrolle vorlegen. Nur dann gilt die in der Verkaufsstelle ausgegebene unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“.


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