Kündigung Schülermonatskarte im Abo (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 23.06.2013, 21:14 (vor 3983 Tagen) @ Skyeurope
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 23.06.2013, 21:15

Im Regelfall ist es fast überall bei Monatskarten im Abo so, dass bei vorzeitiger Kündigung (innerhalb der einjährigen Mindestlaufzeit) die Differenz zwischen dem Monatskartenpreis im Abo und im Einzelverkauf zu entrichten ist. Wäre auch unfair sonst, da sich dadurch ja der Preisvorteil im Abo ergibt.

Das ist auch bei den DB-Schüler-Zeitkarten so ähnlich der Fall:
http://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/jahrescard_schueler.shtml


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