OT: Geltung der Fahrgastrechte bei gestückelten Fahrkarten (Fahrkarten und Angebote)

Thalyseo, Sonntag, 14.04.2013, 16:30 (vor 4035 Tagen) @ Fabian318

(In der EU-Verordnung wird ab 60 Min. zu erwartender Verspätung ohne genannte Ausnahme die freie Zugwahl ermöglicht, nach deutscher Gesetzgebung bereits ab 20 Min. mit Ausnahme der eheblich ermäßigten Fahrscheine. Daher müsste die freie Zugwahl hier eigentlich bei 60 Min. Verspätung auch mit allen Tickets funktionieren, da die EU-Verordnung natürlich uneingeschränkt weiter gilt).

(Fettierung durch mich)

Das bedeutet, ich hätte meine Ansprüche geltend machen können, wenn ich Hergenrath (statt Visé) als Ziel in den Railpass eingetragen hätte?

Ein motivierter Schaltermitarbeiter hätte mir vermutlich zwei der drei genannten Verbindungen* ausfindig gemacht. Trotz der Nutzung des nächsten regulären Zugs, wäre ich vsl. zu tatsächlichen Ankuftszeit in Köln gewesen, wenn mir zwischen Aachen und Köln die Nutzung des Thalys gestattet worden wäre.

Die SNCB beschränkt ihre Zuständigkeit ja auch deutlich auf belgische Fahrkarten. Hätte mich dann bzgl. der (Folge-)Verspätung zwischen Hergenrath und Köln - ggf. trotz Nutzung des Thalys - an die DB wenden müssen. Die haben die Fahrkarte zwar ausgestellt, können aber nichts für Zugverspätungen im Ausland (= Züge, die gar nicht erst nach Deutschland fahren), zumal die Züge im Abschnitt Hergenrath > Köln wahrscheinlich ohnehin pünktlich waren.

Weiterhin würde sich das Nachweisproblem stellen, denn den originalen Railpass muss ich bereits bei der SNCB einreichen, die mir mit dem Antwortschreiben auch lediglich die DB- und NS-Fahrkarte zurückgeschickt haben.

Was ich dennoch nicht ganz verstehe: Wenn ich aus Sicht der SNCB offiziell nach Maastricht fahren wollte [= Railpass (bis Visé) + SNCB-Fahrkarte (Visé > Maastricht)] wäre die Verspätung des IC 460 unerheblich, da ich Maastricht mit + 0h00 erreicht habe (= R 5362 war pünktlich).

Daher auch mein Gedanke, dass die Verspätungen der Züge in Belgien vielleicht getrennt betrachtet und herangezogen werden, während in Deutschland ja nur die Verspätung am Zielort (= du selbst schreibst ja auch von "erwartender Verspätung") entscheidend ist. Wie gesagt, ist nur eine Mutmaßung meinerseits.

*Mit Ausnahme von Eupen, da hier ja wieder die Problematik des Grenzübergangs bestanden hätte, zumal die Buslinie 14 nicht in den DB-/SNCB-Fahrplänen hinterlegt ist.


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