Heute gelernt: Generelle Maulkorbpflicht im Zug (Fahrkarten und Angebote)

bahn-user, Freitag, 25.01.2013, 09:44 (vor 4121 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von bahn-user, Freitag, 25.01.2013, 09:47

Nachtrag: Auch wenn Loco_mo das Gegenteil behauptet, § 7.3 der BB besagt: "Diese Hunde werden zum halben Normal- oder Sparpreis (Nr. 3.3) befördert." Oder habe ich da irgendwas übersehen?

Steht hier auch nochmal:
http://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml

Vielleicht ist das neu mit den Sparpreisen? Denn der Passus dort mit einer generellen Maulkorbpflicht klingt mir auch neu, vorher war das doch IMO irgendwie schwammig formuliert..."Hunde, die es nötig haben" ;-). Jetzt steht dort auf der Seite:

Zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz anderer Fahrgäste im Zug müssen Hunde mit einem Maulkorb an der Leine geführt werden.

Nicht, dass sich da irgendjemand dran hält. Noch nie einen Hund mit Maulkorb in der Bahn gesehen. Aber ich fahr ja selber jede Woche mit Hund....jetzt werd ich mir wohl mal einen Maulkorb kaufen, zum "Vorzeigen" bei Bedarf.

In Berlin gibt es übrigens auch seit 2 Jahren generelle Maulkorbpflicht bei der BVG, wie ich neulich lernen durfte. Auch für Pekinesen in der Handtasche. *lach* Die Sicherheitsparanoia mit Vollkaskomentalität greift allerorten um sich.


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