Aufhebung der Zugbindung gegen Gebühr, in anderer Klasse (Fahrkarten und Angebote)

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Montag, 05.11.2012, 18:10 (vor 4192 Tagen)
bearbeitet von zugvogel, Montag, 05.11.2012, 18:12

Hallo!
Habe eine Frage zur "Flexibilisierungsoption" des Sparpreises.
Hier die Konditionen dazu im Wortlaut auf bahn.de:

Sollten Sie Ihre Reisepläne geändert haben, kann die Zugbindung einer Sparpreis-Fahrkarte am Reisetag gegen eine Gebühr von 15,- Euro aufgehoben werden. Zusätzlich ist die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis zu zahlen.

1. Ich kann bei Nutzung dieser Option nur einen anderen Zug am gleichen Tag nutzen. Korrekt?

2. Wo kann ich das Ticket "flexibilisieren?" Im Reisezentrum? Im Zug? Am Automaten? Online? Fällt ggf. irgendwo ein weiterer Aufschlag an?

3. Ich bin Gelegenheitsfahrer (ohne BahnCard) und buche meine Bahnreisen oft weit im Voraus. Dann ist die 1. Klasse tatsächlich, wie beworben, "erstaunlich günstig". Und deshalb buche ich auch meist die besseren Plätze, zum Sparpreis.
Zum Normalpreis ist die 1. dann aber überhaupt nicht mehr günstig.
Deshalb die Frage:
Wie sieht es beim Aufheben der Zugbindung zu oben genannten Konditionen aus?
Ist dies mit einen Sparpreis 1.Klasse für 15 € plus Preisdifferenz zum Sparpreis 2.Klasse möglich, in Verbindung eben mit einem "downgrade" in die 2. Klasse?
Wie wäre es bei einem Rückfahrt-Ticket, wenn ich die Hinfahrt im gebuchten Zug in der 1.Klasse angetreten habe und nur bei der Rückfahrt die Zugbindung in Verbindung mit dem beschriebenen "downgrade" aufheben möchte? Ist auch das möglich?


P.S.
Insgesamt finde ich die Storno- und Umtauschkonditionen bei den zuggebundenen Sparpreisen sehr kundenfreundlich.
Bei einem billigen Flugticket ist dies meist gar nicht oder nur zu erheblichen Aufpreisen möglich.
Bei der Bahn fallen die 15€ auch bei mehreren Reisenden nur einmal pro Ticket an, die Airlines erheben Gebühren pro Passagier.
Ein weiterer Punkt, der bei den nicht immer objektiven Vergleichen von Bahn- und Flugpreisen unter den Tisch fällt.

Unsere nächste Bahnreise geht mit der Familie einmal quer durch die Republik. Da vergleicht man doch auch mal die Flugpreise. Da noch nicht hundertprozentig sicher ist, ob wir die Reise wirklich antreten, fiel wegen der minimalen Stornogebühr von 15€ letztlich die Entscheidung zugunsten der Bahn.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum