Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Mittwoch, 03.10.2012, 20:28 (vor 4245 Tagen) @ Arminius

Lese gerade bei den Bahnbonus-Prämien den Hinweis "...gelten die Nummern 3.1.2 und 3.1.3 der BahnCard-Bedingungen entsprechend".

Leider kennt die Suchfunktion auf www.bahn.de den Begriff "BahnCard-Bedingungen" nicht. Und google findet leider auch kein Dokument, was die o.g. Nummern enthält.

Wer kann mir weiterhelfen?

letzteres wundert mich.
Wenn Du bei Google suchst nach "BahnCard-Bedingungen",
dann führt der erste Treffer zu..:

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards
http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_bahncard.shtml

Dort in den BB der Bahn findest Du dann eben den entsprechenden Abschnitt der BahnCard.

--

3.1.2 Eltern/Großeltern oder deren Lebenspartner, die im Besitz einer BahnCard 100 sind,
dürfen eigene Kinder/Enkelkinder bzw. Kinder/Enkelkinder des Lebenspartners nach den Nummern
3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr unentgeltlich mitnehmen.

3.1.3 Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs
innerhalb der in der Preisliste unter Nr. 7 - Citybahnhöfe - jeweils bezeichneten
Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen. Weitere Zusatzleistungen gem. Nr. 3 (kostenfreie Kindermitnahme,
Fahrradmitnahme) sind ausgeschlossen. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.


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