online bestellen & "vergessen" (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 21:02 (vor 4347 Tagen) @ ninaRTW

Hallo,

wie wär es denn wenn ich sie online bestelle, dann gilt sie ja ab sofort (oder erst ab erhalt?).

Es gibt da ja den Gültigkeitsaufdruck, der tagesgenau ist. Bei der Bestellung der BC gibt man diesen ersten Tag der Gültigkeit an. Voreingestellt ist dafür übrigens ein Datum, das 9 Tage in der Zukunft liegt.

Was passiert, wenn man bei der Onlinebestellung ein Datum wählt, das z.B. der morgige Tag ist, weiß ich nicht - entweder, das wird einfach so akzeptiert und der Kunde hätte mithin eine BahnCard, die zwar laut Aufdruck gültig jedoch nicht physisch existent ist, oder, das Online-System wehrt sich dagegen. Ich konnte es nicht ausprobieren.

bei der ersten fahrt hätt ich sie dann einfach "vergessen", geht das? bzw. wieviel muss ich dann nachzahlen?

Du musst, bei einer BC25, 25% des Preises nachzahlen, bei einer BC50 50% des Preises.

Folgender Unterschied besteht: Wird das Fehlen der BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle bemerkt, zahlst Du xx % des *Bord*preises. Wird von Dir vor Fahrtantritt das Fehlen der BahnCard bemerkt und entsprechend nachgezahlt, zahlst Du xx % des *Normal*preises nach.

Du musst binnen 14 Tagen die Fahrkarte und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard vorlegen - dann wird Dir der Aufpreis gegen Zahlung von 7 € erstattet.

Der BahnCard-Service kann im Zweifel natürlich nachvollziehen, wann die produzierte Karte an Dich versandt wurde, so dass Du hoffen musst, dass bei der Erstattungsprüfung nicht zu genau hingesehen wird. Ebenso musst Du hoffen, dass Dich die neue BahnCard wirklich innerhalb von 14 Tagen erreicht - das klappt meistens, aber vielleicht nicht immer.

Ich sage ganz bewusst, dass ich die Vorgehensweise im Grunde moralisch unproblematisch finde - man hat ja für den auf der BahnCard aufgedruckten Zeitraum bezahlt und versucht so ja nicht, die Bahn irgendwie zu betrügen. Ein wenig (auch rechtlich) heikel ist das Vorgehen aber dennoch, wenn das Timing nicht klappt, oder wenn man Dir vorhält, dass Du die BahnCard zum Kontrollzeitpunkt noch gar nicht gehabt haben kannst. Ob sie erst dann gültig wird, wenn Du sie oder eine vorläufige Version erstmals physisch in Händen hältst, lassen die AGB meines Erachtens nämlich offen. (Bedenke aber, dass die BahnCard unterschrieben sein muss, damit sie gültig ist. Juristische Frage: ist eine nicht existente BahnCard ungültig, weil sie nicht unterschrieben ist? Oder kann eine nicht existente BahnCard gar nicht ungültig sein, da mangels Existenz der Karte auch nicht die geforderte Unterschrift fehlen kann? :-) Sicher ist jedenfalls, dass eine unterschriebene und gültige BahnCard zum Kontrollzeitpunkt nicht vorgelegen haben kann. Hoffe in der Praxis also stets auf Menschen, die nicht zu spitzfindig sind. :-) )


Grüße,

ChrisAC


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