Dienstfahrt und Reservierung (Allgemeines Forum)

Eingleisigkeit, Montag, 11.06.2012, 11:24 (vor 4357 Tagen) @ mrhuss

Wenn "Dienstfahrt" bedeutet, dass es sich um eine Fahrt eines DB-Mitarbeiters handelt, so ist keine Reservierung möglich, denn soweit ich informiert bin ist es DB-Mitarbeitern bei Androhung von Exkommunikation und Scheiterhaufen ;-) streng verboten, Plätze zu reservieren (und somit ggf. zahlenden Kunden wegzunehmen). Vielleicht kann das ja ein Mitarbeiter bestätigen oder dementieren, sofern die DB-Regularien zulassen, darüber zu sprechen...

Mitarbeiter der DB sind aufgefordert, ihren Sitzplatz bei 100 Prozent Auslastung der zahlenden Kundschaft freizumachen. Reservieren darf man natürlich immer. Wenn der Zug allerdings überfüllt ist, muss der DB-Mitarbeiter auch den reservierten Platz freigeben. Dann sind die 4 Euro für die Katz gewesen, kann man sich also gleich sparen. Zudem man überlegen sollte, ob die Reservierung nicht besser bei dem aufgehoben ist, der sie letztlich auch nutzen darf.
Im Sprinter ist das natürlich anders. Da hier ReservierungsPFLICHT besteht, muss auch der DB-Mitarbeiter reservieren und hat dort garantiert einen Sitzplatz - deshalb ist der Zug ja auch so beliebt bei den Mitarbeitern...

Grüße,
Eingleisigkeit


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum