! zu Frage 1 (Allgemeines Forum)

Eingleisigkeit, Sonntag, 22.04.2012, 18:16 (vor 4393 Tagen) @ DG

(Bezieht sich auf einen Sparpreis mit FV-Zugbindung)
Die erste ist, wie es aussieht, wenn man zwischen zwei FV-Zügen eine NV-Leistung hat,
und den zweiten FV-Zug nicht erreicht.
Hier gehe ich davon aus, dass ich ab dem Bahnhof, an dem ich den FV nicht mehr erreiche,
die Zugbindung aufgehoben ist und ich auf dem schnellsten Wege zum Endbahnhof fahren darf.

Die Zugbindung ist ab einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof aufgehoben. D.h. wenn du einen NV-/FV-Übergang von 5 Minuten hast und der NV-Zug kommt schon mit +10 an, musst du gar nicht erst in den NV-Zug steigen, sondern kannst schon gleich die schnellste Verbindung a) zum zuggebundenen FV-Zug oder b) irgendwie anders zum Ziel nehmen. Die Zugbindung ist nicht erst ab den Bahnhof des Anschlussverlusts aufgehoben.

Grüße und gute Fahrt,
Eingleisigkeit


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