Wie ist das mit dem Kleinkindabteil geregelt? (Allgemeines Forum)

heinz, Dienstag, 13.03.2012, 10:26 (vor 4433 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von heinz, Dienstag, 13.03.2012, 10:28

Eigentlich sollte das administrativ anders gehandhabt werden: Das KKA sollte nur reservierbar sein, wenn auch glaubhaft gemacht wird, dass ein Kleinkind mitreist - und mit ein wenig gutem Willen geht das ziemlich problemlos (ok, wenn einer mogeln will, wird das immer funktionieren).

Wie willst du das bewerkstelligen? Selbst wenn ich bei Online-Buchung ein Kind angeben müsste, dann nache ich das eben. Kinder unter 6 stehen ja nicht mal auf der Fahrkarte.
Und ich halte es auch nicht für notwendig. Wie gesagt, dass ein Alleinreisender ohne Kind das KKA blockiert und auch im Bedarfsfall nicht freigibt, ist mir noch nie passiert.

Im Gegenzug habe ich andererseits für Eltern mit kleinen Kindern (und auch für Schwerbehinderte) kein Verständnis, die eine längere Reise ohne Reservierung antreten - und ich habe selber 3 (gut, mittlerweile nicht mehr wirklich kleine) Kinder, wäre aber nie auf den Gedanken gekommen, ohne Reservierung auf gut Glück eine stundenlange Zugreise anzutreten.

Zustimmung. Keine Fahrt mit Kind über 60 Minuten ohne Reservierung. Umgekehrt finde ich es aber auch schade, dass bei Langläufer-RE keine Möglichkeit der Reservierung besteht (und sei es nur für die genannten Personangruppen). Wittenberg - Berlin - Ostsee, Cottbus - Berlin - Wismar, Dresden - Nürnberg fallen mir da spontan ein.


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