Verhalten bei defektem Automat (Allgemeines Forum)

Giovanni, Freitag, 06.01.2012, 13:41 (vor 4499 Tagen) @ ICE 1612

PS (wegen meines Vorkaufs von Normalpreistickets): Ich wohne an einem Bahnhof in der Prärie, an dem es nur einen Automaten gibt, und wenn der mal wieder nicht geht, kann ich mich wochenlang mit dem Servicecenter Fahrgastrechte wegen 40 Euro rumschlagen.

Wenn am Zustiegsbahnhof kein Fahrkartenkauf entsprechend der EVO möglich ist (z.B. bei defekten Automat), hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen selbstverständlich einen Anspruch auf den regulären Fahrpreis (ohne Bordpreis) gegen Beleg / Fahrschein.
Ein Anspruch auf Zahlung einer Strafgebühr ergibt sich nicht.

Als empfehlenswert gilt daher die "Teilzahlung" in Höhe des regulären Fahrpreises.

Ob sich aus dieser Situation überhaupt ein berechtigtes Interesse an den Personalien des Fahrgastes ergibt, wurde bislang nicht geklärt. Gerade bei bekannten Systemfehlern oder wenn der Zugbegleiter vor Abfahrt des Zuges angesprochen wird und so die Funktionsfähigkeit des Automaten persönlich überprüfen kann würde ich dies arg bezweifeln.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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