Ländertickets und Nutella angeblich möglich (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Freitag, 16.09.2011, 00:09 (vor 4650 Tagen)

Hallo,

wie HIER gemeldet wird, sollen sich die Nutella-Coupons auch auf das SWT sowie Ländertickets anwenden lassen, gleich 2 auf einmal.

Hab's nicht getestet, aber wenn's geht, wäre das natürlich schon ganz hübsch.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

BLA BLA BLA

br752, Freitag, 16.09.2011, 00:31 (vor 4650 Tagen) @ Tommyboy

Das wird schon ueberall diskutiert.
Hier sollte der Admin solche diskussionen, da sie nicht den BB entsprechen, gleich loeschen.

Toll wie das einige herausgefunden und ueberall gepostet haben. Das sind ware Helden des Internet. Schickt es doch gleich an die DB.


BR752

PS: Ich hab herausgefunden wie man die Tickets kostenlos aus dem DB Automaten bekommt.

BLA BLA BLA

Tommyboy, OWL, Freitag, 16.09.2011, 00:36 (vor 4650 Tagen) @ br752

Das wird schon ueberall diskutiert.

Wo?

Hier sollte der Admin solche diskussionen, da sie nicht den BB entsprechen, gleich loeschen.

Warum? Ist doch ein gutgemeinter Tipp.

Toll wie das einige herausgefunden und ueberall gepostet haben. Das sind ware Helden des Internet. Schickt es doch gleich an die DB.

Ist doch deren Problem, wenn sie ihr Verkaufssystem nicht gescheit programmiert bekommen.

PS: Ich hab herausgefunden wie man die Tickets kostenlos aus dem DB Automaten bekommt.

So?

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Reden ist Silber - Schweigen ist Gold.

br752, Freitag, 16.09.2011, 00:56 (vor 4650 Tagen) @ Tommyboy

Warum? Ist doch ein gutgemeinter Tipp.

Wie naiv bist du eigentlich?
Und bei der naechsten Aktion im Februar ist das Essig. Danke schoen. :-(

Ist doch deren Problem, wenn sie ihr Verkaufssystem nicht gescheit programmiert bekommen.

Du bist ja ein ganz schlauer. Da hast du ja recht und nun koennen sie prima ihr Verkaufssystem auf den aktuellen Stand bringen. Man wird sich bei dir mir und den anderen mit einer BC 100 bedanken.


Damals, im Krieg, so habe ich es von hoerensagen mitbekommen, hat man auch von der Hand in den Mund gelebt. Was da war wurde gegessen weil man nicht wusste was morgen ist oder ob es morgen noch was zu essen gibt. - Scheint hier genauso zu sein. Jetzt auf dei K***e gehauen egal was kommt und egal ob man so was braucht oder nicht.

Reden ist Silber - Schweigen ist Gold.

Kann der Admin bitte den Thread loeschen? - Danke.

Wo ist jetzt der Zusammenhang Krieg - SWT/Länderticket?

kater_k, BBRN, Freitag, 16.09.2011, 06:49 (vor 4650 Tagen) @ br752
bearbeitet von kater_k, Freitag, 16.09.2011, 06:50

Und davon ab: Danke an Tommyboy für den Tipp mit dem Nutella-Gutschein auf Ländertickets.

Zusammenhang: Verhaltensweisen

GUM, Freitag, 16.09.2011, 09:47 (vor 4650 Tagen) @ kater_k

Sehe einfach mal unter dem Stichwort Politik der verbrannten Erde nach.

Das hilft weiter.

GUM

BLA BLA BLA

kater_k, BBRN, Freitag, 16.09.2011, 06:52 (vor 4650 Tagen) @ br752

Hier sollte der Admin solche diskussionen, da sie nicht den BB entsprechen, gleich loeschen.

Darf hier nicht mehr über die BB der Bahn diskutiert werden? Und wo bitte verbieten die BB den Einsatz von Gutscheinen beim Kauf von Ländertickets?

Es ist jedem klar, dass Doppelrabatte unerwünscht sind !

GUM, Freitag, 16.09.2011, 09:46 (vor 4650 Tagen) @ kater_k

Und wo bitte verbieten die BB den Einsatz von Gutscheinen beim Kauf von Ländertickets?

Jeder weiß, dass die Lädertickets an sich schon eine hoch rabattierte Zeitkarte des Nahverkehrs darstellen. Manchmal hilft eben der GESUNDE Menschenverstand weiter.

Im Endeffekt schwächt Ihr selber das Verkehrsmittel, was Ihr schätzt und was Euch saubere Luft zum Atmen lässt.

Also einfach nur: Gesunden Menschenverstand einschalten, hilft manchmal. Davon gibt´s sowieso zu wenig.

Genehmigungspflichtige Tarife

Giovanni, Freitag, 16.09.2011, 13:12 (vor 4649 Tagen) @ GUM

Und wo bitte verbieten die BB den Einsatz von Gutscheinen beim Kauf von Ländertickets?

Der Bahn ist die Rabattierung der Ländertickets durch Gutscheine verboten!
SWT, QDL und LT sind genehmigungspflichtige Tarife des Nahverkehrs - und da e-Coupons laut veröffentlichtem Tarif nicht anerkannt werden ist dies im vom Rp Darmstadt genehmigten Tarif mit ziemlicher Sicherheit auch nicht der Fall.

Jeder weiß, dass die Lädertickets an sich schon eine hoch rabattierte Zeitkarte des Nahverkehrs darstellen. Manchmal hilft eben der GESUNDE Menschenverstand weiter.

Als Zeitkarten werden üblicherweise Tickets bezeichnet, die mehr als einen Tag gelten.
Im Regionalverkehr wird für "Tageskarten" jedoch der Preis von zwei Einzelkarten als Berechnungsgrundlage genommen - von daher betrachte ich Ländertickets auch als Tickets für Hin- und Rückfahrt.
In der Praxis werden sie selten anders genutzt...

Allerdings sind die Sparpreise ebenfalls hoch rabattierte Fahrkarten, und genau dafür sind die Nutella-Coupons explizit vorgesehen.

Im Endeffekt schwächt Ihr selber das Verkehrsmittel, was Ihr schätzt und was Euch saubere Luft zum Atmen lässt.

Der entsprechende Bug wurde vorher schon in Foren ohne Bahnfan-Bezug gepostet, die eine weit größere Reichweite besitzen.
Hier und bei DSO besteht aber die Chance, das Bahnmitarbeiter mitlesen und dieses für die Bahn u.U. strafbare Handeln (SWT, QDL und LT sind genehmigungspflichtige Tarife) schnellstmöglich abgestellt wird.

Also einfach nur: Gesunden Menschenverstand einschalten, hilft manchmal. Davon gibt´s sowieso zu wenig.

- Anerkennung von e-Coupons auf genehmigungspflichtige Tarife
- FanBC25 für 3€ (April 2010)
- ICE Int. Jubiläumsangebot bundesweit verfügbar (Nov 2010)
- RB Husum-Kiel nach NE-Anstoßverkehr (seit Sep 2011)
- Verweigerung des Verkaufs von Normalpreis / Anfangsstrecke bei S-Bahn Berlin (schon lange)

Wenn die Tarifabteilung selbst schon keinen Durchblick durch den Dschungel mehr hat, wird es Zeit diesen Dschungel endlich zu lichten...

Kleine Ergänzungen, @BAHN-MITLESER: Bitte beachten

GUM, Freitag, 16.09.2011, 13:21 (vor 4649 Tagen) @ Giovanni

Jeder weiß, dass die Lädertickets an sich schon eine hoch rabattierte Zeitkarte des Nahverkehrs darstellen. Manchmal hilft eben der GESUNDE Menschenverstand weiter.


Als Zeitkarten werden üblicherweise Tickets bezeichnet, die mehr als einen Tag gelten.

Nicht ganz. Die Länder-Tickets gelten explizit als Zeitkarten des Nahverkehrs, auch im Hinblick auf die entstandene mißbräuchliche Nutzung bei Verspätungen.

Allerdings sind die Sparpreise ebenfalls hoch rabattierte Fahrkarten, und genau dafür sind die Nutella-Coupons explizit vorgesehen.

Im Endeffekt schwächt Ihr selber das Verkehrsmittel, was Ihr schätzt und was Euch saubere Luft zum Atmen lässt.


Der entsprechende Bug wurde vorher schon in Foren ohne Bahnfan-Bezug gepostet, die eine weit größere Reichweite besitzen.

Trotzdem muss man nicht jeden Unsinn weiterverbreiten.

Hier und bei DSO besteht aber die Chance, das Bahnmitarbeiter mitlesen und dieses für die Bahn u.U. strafbare Handeln (SWT, QDL und LT sind genehmigungspflichtige Tarife) schnellstmöglich abgestellt wird.

Ja, Zustimmung !

Also einfach nur: Gesunden Menschenverstand einschalten, hilft manchmal. Davon gibt´s sowieso zu wenig.


- Anerkennung von e-Coupons auf genehmigungspflichtige Tarife
- FanBC25 für 3€ (April 2010)
- ICE Int. Jubiläumsangebot bundesweit verfügbar (Nov 2010)
- RB Husum-Kiel nach NE-Anstoßverkehr (seit Sep 2011)
- Verweigerung des Verkaufs von Normalpreis / Anfangsstrecke bei S-Bahn Berlin (schon lange)

Wenn die Tarifabteilung selbst schon keinen Durchblick durch den Dschungel mehr hat, wird es Zeit diesen Dschungel endlich zu lichten...

Das sehe ich genauso. Einmal Umrühren und dann einen Durchschnittstarif bilden.
Diesen für beide Klassen anbieten, fertig.

@BAHN-MITLESER: Zudem wird es Zeit, das anstehende BahnCard Business Fiasko ab Dezember noch rechtzeitig zu verhindern. Die Regelungen mit einem teilweise um 3 Euro pro jahr erhöhten Grundpreis der BahnCard sind das Gegenteil von Tarifdschungel lichten. Gute Besserung.

BahnCard Business Nonsens

mrhuss, FKON, Freitag, 16.09.2011, 13:59 (vor 4649 Tagen) @ GUM

@BAHN-MITLESER: Zudem wird es Zeit, das anstehende BahnCard Business Fiasko ab Dezember noch rechtzeitig zu verhindern. Die Regelungen mit einem teilweise um 3 Euro pro jahr erhöhten Grundpreis der BahnCard sind das Gegenteil von Tarifdschungel lichten. Gute Besserung.

Die BahnCard Business an sich dürfte sowieso für viele Kunden ziemlich unpraktisch sein. Die BC muss vom Unternehmen bestellt werden, bereits privat vorhandene BC sind nutzlos. Die wenigsten Unternehmen werden wohl eine BC Business für ihre Mitarbeiter kaufen, wenn nicht im Vorhinein klar ist, dass sie sich nur für das Unternehmen (also ohne Privatfahrten) amortisiert.

Offenbar dient diese Regelung also dazu, von einer gewiss sicherlich nicht kleinen Kundengruppe den Großkundenpreis künftig ohne jeden BC-Rabatt zu kassieren. Eine Preiserhöhung durch die Hintertür, und das nicht mal besonders gut kaschiert. Pfui.

Genau meine Meinung !

GUM, Freitag, 16.09.2011, 14:47 (vor 4649 Tagen) @ mrhuss
bearbeitet von GUM, Freitag, 16.09.2011, 14:48


Offenbar dient diese Regelung also dazu, von einer gewiss sicherlich nicht kleinen Kundengruppe den Großkundenpreis künftig ohne jeden BC-Rabatt zu kassieren. Eine Preiserhöhung durch die Hintertür, und das nicht mal besonders gut kaschiert. Pfui.

Und wenn ich dann an die Bürokratie denke, einfach unglaublich. Dann muss man sich nur noch die mickrige Rabattstaffel ansehen, die sogar öffentlich einsehbar ist:

Quelle bahn.de, Mickrige Rabattstaffel

[EDIT: Noch eine Falle dazu: Nur Tickets zum Normalpreis gehen in die Rabattierung ein]

Wenn ich als Privatkunde zum Kaufhof gehe, dann bekomme ich praktisch ohne weitere Voraussetzungen (außer der Zustimmung zum Daten sammeln) 11 % auf fast alles. [1 % in auszahlbaren Punkten ab 200 Euro Umsatz in drei Jahren, 10 % 6-8 mal zusätzlich pro Aktionzseitraum).

Da kann man den "Erfindern" nur wünschen, sich mal in der Geschichte der Bahn ein bisschen umzusehen: Da gab es in Österreich eine übertragbare Kilometerbank mit mehr Rabatt oder das gute Fahrkartenheft in Deutschland (Großkunden-Ticket oder so).

Empfehle mal dringend zwei Wochen Realität: Eine Woche an einem Service-Punkt in einer Winter-Woche und eine Woche am Fahrkartenschalter. Dann ist von den Praktikern lernen angesagt.

Kann der Frankfurter Stephenson-Straße nicht schlecht tun.

:-)

wo du das gerade mit Payback vergleichst...

merkur, Freitag, 16.09.2011, 16:50 (vor 4649 Tagen) @ GUM

...schon interessant, dass sowohl bahn.bonus als auch Payback von Loyaltypartner betrieben wird.
Dabei sei mal angemerkt, dass ich das Umschreiben von Payback- un bahn.bonus-Punkte sehr begrüßen würde! Bei Flugmeilen geht das ja auch!

Das bahn.bonus-Programm ist meines Erachtens leider für Ottonormal-Fahrer völlig uninteressant, solange er nicht die BC KK besitzt.
Die BahnCard Business halte ich auch für sehr gewagt.
Einziger Hintergrund dieser Umstellung ist ja wohl, dass man nicht mehr ohne Berechtigung GKR kassieren kann, was ich durchaus nachvollziehen kann.
Aber warum dann nicht einfach einzelne BCs freischalten?!

Weil man Grundgebühren einsammeln will !

GUM, Freitag, 16.09.2011, 17:48 (vor 4649 Tagen) @ merkur
bearbeitet von GUM, Freitag, 16.09.2011, 17:49

...schon interessant, dass sowohl bahn.bonus als auch Payback von Loyaltypartner betrieben wird.

Echt ? Wußte ich gar nicht.

Dabei sei mal angemerkt, dass ich das Umschreiben von Payback- un bahn.bonus-Punkte sehr begrüßen würde! Bei Flugmeilen geht das ja auch!

Ja, aber nur in Richtung Lufthansa Meilen. Dies liegt auch daran, dass der Gründer von Payback früher Lufthansa Mitarbeiter war und -wer hätte das gedacht- Miles & More mitentwickelt hat.

Ich weiß gar nicht genau, ob die Lufthansa noch Anteile daran hat. Jedenfalls hat American Express einen Firmenanteil wirklich günstig erworben.


Das bahn.bonus-Programm ist meines Erachtens leider für Ottonormal-Fahrer völlig uninteressant, solange er nicht die BC KK besitzt.

Das sehe ich etwas anders. Die Upgrade-Prämien und die Lounge-Besuche als Prämie sind einfach ein netter Zusatznutzen, die die Bahn nicht viel nutzen. Zudem lassen sich dabei Vielfahrer identifizieren und entsprechend bearbeiten.

Die BahnCard Business halte ich auch für sehr gewagt.
Einziger Hintergrund dieser Umstellung ist ja wohl, dass man nicht mehr ohne Berechtigung GKR kassieren kann, was ich durchaus nachvollziehen kann.

Konnte man in der Urform auch nicht. Da hat eine Firma dann ein gewisses Kontingent gekauft und nur an die eigenen Mitarbeiter bei Dienstreisen weitergegeben. Der Rabatt galt dann für alle Fahrkarten ohne irgendeinen bürokratischen Berechtigungsschein. UND GANZ OHNE GRUNDGEBÜHR FÜR EINE BAHNCARD BÜROKRAT.

Man sollte der Bahn eigentlich vorschlagen die BahnCard Busines in BahnCard Bürokraten umzubenennen :-)

Aber warum dann nicht einfach einzelne BCs freischalten?!

Verstehe ich auch nicht. Meiner Meinung nach lohnt aber ein Rabatt von 3-5 % den ganzen Aufwand kaum. Also einfach in die Rundablage damit und alle Preise abrunden.

Geschäftsbahnkarte?

ktmb, Freitag, 16.09.2011, 17:58 (vor 4649 Tagen) @ GUM

Wird es denn nach der Umnstellung auf die dann 280 € teure Geschäftsbahnkarte noch möglich sein mit GKR-Nummer an Schalter die 10 % GKR zu bekommen?
Geht auch die Kombination aus Geschäftsbahnkarte und KK?

Grüße

Da muss ich Dir leider eine schlechte Nachricht überbringen

GUM, Freitag, 16.09.2011, 18:15 (vor 4649 Tagen) @ ktmb
bearbeitet von GUM, Freitag, 16.09.2011, 18:16

Wird es denn nach der Umnstellung auf die dann 280 € teure Geschäftsbahnkarte noch möglich sein mit GKR-Nummer an Schalter die 10 % GKR zu bekommen?
Geht auch die Kombination aus Geschäftsbahnkarte und KK?

Grüße

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es nur noch die Buchung über das Geschäftsreiseportal: "Der „Selbstbucher“ erhält vom „Bucher“ einen persönlichen Benutzerzugang zum Firmenkundenportal und bucht seine Bahnreisen eigenverantwortlich."

http://www.bahn.de/p/view/buchung/bahncorporate/bahncorporate_smart.shtml

In der Variante für die nächst größeren Unternehmen heißt dies dann:
"Der „Selbstbucher“ erhält vom „Bucher“ einen persönlichen Benutzerzugang zum Firmenkundenportal und bucht seine Bahnreisen eigenverantwortlich. „Selbstbucher“ können untereinander Vertreter benennen, die im Auftrag für einen Kollegen Tickets buchen und stornieren."

Meiner Meinung nach geht dann nur noch eine zentrale Abrechnung über das jeweilige "Firmenkundenportal". Also keine spontane Buchung am Schalter.

Neben einem anderen bereits zur Genüge diskutierten Konstruktionsfehler in Bezug auf die Autorisierung scheint man hier mit einem Schlag auch die Kreditkartenprovisionen gegen Null zurückzufahren.

Das Risiko trägt dann wohl das Unternehmen. Offenes Haus sozusagen, und zu Recht Schweißperlen auf der Stirn des Risikomanagers (der beteiligten Unternehmen und nicht der Bahn).

Damit reduzieren sich die angebotenen Rabatte für die Unternehmen noch weiter gegen Null.

Die guided Tour zeigt leider nur zwei Beispiele

GUM, Freitag, 16.09.2011, 18:26 (vor 4649 Tagen) @ GUM

einer Buchung im Internet mit Bezahlung durch eine "Air Plus Company Card".

Was noch möglich ist, keine Ahnung.

Grüße GUM

Kein GKR+BC-Rabatt am Auotmaten?

abomz, Samstag, 17.09.2011, 11:07 (vor 4648 Tagen) @ GUM

Hallo,
seid ihr sicher, dass Inhaber der neuen BahnCard Business am Automaten nicht die Rabattstufte "BC+GKR" bekommen?

Da die BC Business ja für Privat- und Geschäftsfahrten eingesetzt werden kann, ging ich immer davon aus, dass man am Automaten dann wählen kann zwischen

reinem BahnCard Rabatt (Privatfahrt) und
BC+GKR-Rabatt (Geschäftsfahrt)

Ist dem nicht so und den doppelten Rabatt gibt es wirklich nur im Internetportal?

Kein GKR+BC-Rabatt am Auotmaten?

Tommyboy, OWL, Samstag, 17.09.2011, 11:13 (vor 4648 Tagen) @ abomz

Und weiter:
kann es damit als sicher gelten, dass die Nutzung von GKR durch (offiziell nicht berechtigte) Privatpersonen dann nicht mehr möglich sein wird? Bislang fragt ja kein Schaltermitarbeiter nach, woher die Nummer stammt, die man über den Tisch schiebt.

Ich frage mich das deshalb, weil ja eigentlich der Erwerb von GKR Fahrkarten eigentlich schon vor einigen Monaten mit einer hohen Gebühr belegt werden sollte, der ihn unattraktiv gemacht hätte. Nichts dergleichen ist passiert.

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Kein GKR+BC-Rabatt am Auotmaten?

heinz11, Samstag, 17.09.2011, 14:43 (vor 4648 Tagen) @ Tommyboy

Und weiter:
kann es damit als sicher gelten, dass die Nutzung von GKR durch (offiziell nicht berechtigte) Privatpersonen dann nicht mehr möglich sein wird? Bislang fragt ja kein Schaltermitarbeiter nach, woher die Nummer stammt, die man über den Tisch schiebt.

Wie die Praxis aussieht, werden wir ab dem Fahrplanwechsel sehen. Dir wird sicher schon noch etwas einfallen, aber lt. Bahn sieht es so aus, daß die Gewährung des GKR-Rabattes an den Besitz einer BC-business oder bahn.bonus.card-business geknüpft ist. Und die kannst Du nur im bahn.corporate-Portal erwerben oder durch Deinen Firmenreiseverantwortlichen erwerben lassen.

Ich frage mich das deshalb, weil ja eigentlich der Erwerb von GKR Fahrkarten eigentlich schon vor einigen Monaten mit einer hohen Gebühr belegt werden sollte, der ihn unattraktiv gemacht hätte. Nichts dergleichen ist passiert.


Du solltest mal Dein Kurzzeitgedächtnis trainieren...;-) , Du hast doch fleißig bei dem Thema mitdiskutiert, oder irre ich mich? Ab dem 11.12. kostet die Business-Variante mehr Business-BC.

Was unattraktiv gemacht wurde, ist der Verkauf von bahn.corporate-Fahrkarten durch Reisebüros. Diese erhalten dafür seit dem letzten Fahrplanwechsel keine Provision mehr von der DB AG. Um ihre Kosten zu decken, erheben die meisten für die Ausstellung dieser Fahrkarten eine Gebühr. Alles andere sind m.E. Ammenmärchen.


heinz

Kein GKR+BC-Rabatt am Auotmaten?

heinz11, Samstag, 17.09.2011, 14:23 (vor 4648 Tagen) @ abomz

Hallo,
seid ihr sicher, dass Inhaber der neuen BahnCard Business am Automaten nicht die Rabattstufte "BC+GKR" bekommen?

Diese Aussage halte ich schlichtweg für Nonsens.

Da die BC Business ja für Privat- und Geschäftsfahrten eingesetzt werden kann, ging ich immer davon aus, dass man am Automaten dann wählen kann zwischen

reinem BahnCard Rabatt (Privatfahrt) und
BC+GKR-Rabatt (Geschäftsfahrt)

Das dürfte auch weiterhin so funktionieren, denn man konnte auch bisher mit einer BC, auf der der BMIS-Code hinterlegt war, zwischen BC-Rabatt unmd BC-Rabatt+GKR-Rabatt wählen. Man mußte am Automaten dafür extra das Feld "bahn.corporate" drücken und dann die BC einschieben. War der BMIS-Code hinterlegt, gab es beide Rabatte kombiniert.

Alles andere wäre ja ein Rückfall in die Steinzeit.


heinz

Automat plus Eingabe der GKR-Nummer?

ktmb, Samstag, 17.09.2011, 15:27 (vor 4648 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von ktmb, Samstag, 17.09.2011, 15:32

Also könnte ich in Zukunft mit meiner BC 50 am Automaten plus Eingabe der GKR-Nummer den GKR bekommen?
Grüße

Automat plus Eingabe der GKR-Nummer?

heinz11, Samstag, 17.09.2011, 15:40 (vor 4648 Tagen) @ ktmb

Also könnte ich in Zukunft mit meiner BC 50 am Automaten plus Eingabe der GKR-Nummer den GKR bekommen?
Grüße

Nein, die GKR-Nummer muß auf dem Magnetstreifen der BC eingetragen sein. Am Automaten entscheidest Du dann, ob es eine Dienstfahrt (mit GKR) oder eine Privatfahrt ist. Die BC-Business erhälst Du auschließlich über das bahn.corporate-Portal, in dem Dich Deine Firma angemeldet hat, oder Dein Firmenreiseverantwortlicher erledigt das für Dich.

Das Kennen von GKR-Nummern ist ab dem 11.12.2011 nicht mehr ausreichend, um den GKR-Rabatt zu erhalten. < Es sei denn, Tommyboy zaubert den Supertrick aus dem Hut... ;-) >

Automat plus Eingabe der GKR-Nummer?

Tommyboy, OWL, Samstag, 17.09.2011, 22:20 (vor 4648 Tagen) @ heinz11

Das Kennen von GKR-Nummern ist ab dem 11.12.2011 nicht mehr ausreichend, um den GKR-Rabatt zu erhalten. < Es sei denn, Tommyboy zaubert den Supertrick aus dem Hut... ;-) >

;-)
Mal schauen, was sich machen lässt.

Welchen Vorteil bietet denn die Einführung einer entsprechend codierten Karte für die DB, abgesehen vom Preis?
Soooo viele Privatkunden, die den Trick kennen, wird es doch nicht geben.

Ich könnte mir höchstens Vorstellen, dass die verlängerte Rückgabefrist ohne Gebühr das Problem ist. Da lässt sich doch die eine oder andere Fahrt kostenlos durchführen. Bei 15 Euro Gebühr kann man das auf vielen Strecken schon vergessen.

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Automat plus Eingabe der GKR-Nummer?

heinz11, Sonntag, 18.09.2011, 09:35 (vor 4648 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von heinz11, Sonntag, 18.09.2011, 09:38

Das Kennen von GKR-Nummern ist ab dem 11.12.2011 nicht mehr ausreichend, um den GKR-Rabatt zu erhalten. < Es sei denn, Tommyboy zaubert den Supertrick aus dem Hut... ;-) >


;-)
Mal schauen, was sich machen lässt.

Welchen Vorteil bietet denn die Einführung einer entsprechend codierten Karte für die DB, abgesehen vom Preis?
Soooo viele Privatkunden, die den Trick kennen, wird es doch nicht geben.

Da stoßen wir auf das Pröblem der Dunkelziffer. Die genaue Zahl wird man wohl nie erfahren. Allerdings: Wer einmal eine Nummer erfahren hatte, konnte sie theoretisch bei jeder Fahrt nutzen.

Ich könnte mir höchstens Vorstellen, dass die verlängerte Rückgabefrist ohne Gebühr das Problem ist. Da lässt sich doch die eine oder andere Fahrt kostenlos durchführen. Bei 15 Euro Gebühr kann man das auf vielen Strecken schon vergessen.

Das könnte der größere Brocken sein. Vermutlich hat die Bahn das Buchungs-, Reise- und Rückgabeverhalten bei GKR-Fahrkarten eingehend analysiert und ist offensichtlich auf Auffälligkeiten gestoßen. Beim Stand der Technik ist das heutzutage kein Problem mehr. Zudem die meisten Daten mit Einwilligung der Kunden drei Jahre gespreichert werden dürfen. Da hat man schon eine ordentliche Datenbasis. Wobei: Die verlängerte Rückgabefrist gibt es erst seit einem, maximal zwei Jahren. Und durch diese Maßnahme sollte die DB in finanzielle Schieflage geraten???

Aber das ist alles Spekulatius meinerseits. Die wahren Gründe werden wir wohl nie erfahren. Die offizielle Begründung der DB AG ist schon entlarvend genug: Da die Geschäftsreisenden die BC nicht so nutzen, wie es sich die DB AG vorstellt, nämlich möglichst wenig, würden sie überdurchschnittlich davon proftieren, die pösen Purschen. Business-BC

Mal abgesehen davon, das ich die Begründung dreist finde, muß ich andererseits auch sagen, da hat die Bahn aber lange gebraucht, um herauszufinden, daß sich das Reiseverhalten diverser Nutzergruppen voneinander unterscheidet...*g*


heinz

Es ist jedem klar, dass Doppelrabatte unerwünscht sind !

BR_103, Freitag, 16.09.2011, 19:38 (vor 4649 Tagen) @ GUM

Im Endeffekt schwächt Ihr selber das Verkehrsmittel, was Ihr schätzt..........

Ich glaube nicht das die Bahn deswegen gegen die Wand fährt. Sollte sie das eines Tages dennoch tun, dann hat das ganz andere Gründe.

......und was Euch saubere Luft zum Atmen lässt.

Wieder mal leicht heroischer Tonfall. Davon mal abgesehen juckt es mich mal den Link einer 232 oder 218 zu posten wenn die gerade ihren Motor auf vollen Touren laufen lässt.

Stichwort - unsere Lok´s haben sich das rauchen abgewöhnt.

Gutsscheinnutzung Nutella

michael_seelze, Freitag, 16.09.2011, 10:24 (vor 4650 Tagen) @ kater_k
bearbeitet von michael_seelze, Freitag, 16.09.2011, 10:28

Darf hier nicht mehr über die BB der Bahn diskutiert werden? Und wo bitte verbieten die BB den Einsatz von Gutscheinen beim Kauf von Ländertickets?

Du wirst keinen Abschnitt in den AGB finden, der das ausdrücklich verbietet.
Bedenke aber, dass
1.) die Nutella-e-Coupons "beim Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb des Bestellprozesses über "www.bahn.de"(Punkt 3.1 der Bedingungen für die Internet-Aktion „nutella mit E-Coupon_10 €“ innerhalb der Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG) eingelöst werden können.
Bei einem im Internet gekauften Länderticket handelt es sich nicht um ein ICE-/IC/EC-Online-Ticket.

2.)die "Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket" und die Beförderungsbedingungen für die Ländertickets nach ihrem jeweiligen Absatz 1 keine Anwendung der "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG" vorsehen.

Gutscheine nach den Absätzen 9.2 und 9.3 der BB Personenverkehr (Fahrpreisentschädigungen im Verspätungsfall) sind jedoch nach den "Bedingungen für den Internet-Verkauf" von Fahrkarten Punkt 2.4, die gemäß der jeweiligen Absätze 1 der Angebotsbedingungen innerhalb der "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG" für QDLT/SWT- und Ländertickets gelten, beim Erwerb der Fahrkarten nach Nr. 2.1 der BB Personenverkehr einsetzbar.

Gutsscheinnutzung Nutella: Kritische Würdigung

Thalyseo, Freitag, 16.09.2011, 15:00 (vor 4649 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Thalyseo, Freitag, 16.09.2011, 15:00

Du wirst keinen Abschnitt in den AGB finden, der das ausdrücklich verbietet.
Bedenke aber, dass
1.) die Nutella-e-Coupons "beim Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb des Bestellprozesses über "www.bahn.de"(Punkt 3.1 der Bedingungen für die Internet-Aktion „nutella mit E-Coupon_10 €“ innerhalb der Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG) eingelöst werden können.
Bei einem im Internet gekauften Länderticket handelt es sich nicht um ein ICE-/IC/EC-Online-Ticket.

2.)die "Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket" und die Beförderungsbedingungen für die Ländertickets nach ihrem jeweiligen Absatz 1 keine Anwendung der "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG" vorsehen.

Gutscheine nach den Absätzen 9.2 und 9.3 der BB Personenverkehr (Fahrpreisentschädigungen im Verspätungsfall) sind jedoch nach den "Bedingungen für den Internet-Verkauf" von Fahrkarten Punkt 2.4, die gemäß der jeweiligen Absätze 1 der Angebotsbedingungen innerhalb der "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG" für QDLT/SWT- und Ländertickets gelten, beim Erwerb der Fahrkarten nach Nr. 2.1 der BB Personenverkehr einsetzbar.

Okay, damit wäre für mich - als Kunde - der Sachverhalt eindeutig; nur muss man bedenken, dass sich nicht jeder Kunde - warum auch immer sei dahingestellt -, die AGB hinreichend durchliest.

Zwar sschützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe, aber die Bahn agiert als Unternehmen auf einem Käufermarkt: Führt der ZuB seinen Job korrekt aus, könnte er den Fahrgast wegen der unrechtmäßigen - da den AGB widersprechenden - Einlösung zur Verantwortung ziehen, und muss dies ja auch eigentlich tun, da ein späterer Kollege das sonst machen könnte, und via Zangenaufdruck das "widrige" Verhalten des ersten ZuB, sprich seine Kulanz, als betriebsschädlich sanktioniert werden könnte.

Aber nutzt das dem Unternehmen?

Klar, jemand der bewusst betrügt ist zur Verantwortung zu ziehen; aber was ist, wenn jemand "unschuldig" betrogen hat? Er wird sich über die Bahn ärgern, evtl. weniger mit ihr fahren und ist als (zahlender) Kunde verloren. Sicherlich kann ein Unternehmen - und so auch die Bahn - die Preise erhöhen, um solche Verluste auszugleichen. Dies ist dann aber nur von kurzer Dauer, denn wenn die Kunden andere Alternativen haben (z. B. Auto), werden sie abwandern und im schlimmsten Fall, kann das Unternehmen seine Kosten nicht mehr decken und geht konkurs. Die Marktmacht liegt eindeutig beim Kunden!

Insofern würde ich im Zweifel für den Angeklagten befinden, den jeder Cent ist einer mehr in der Kasse. Wie man darüber moralisch befindet, ist eine andere Frage; zumindest solange das Gros der Menschen noch über Morale verfügt.

Ich denke daher, es ist Sache der Bahn (digitale) Bedingungen zu schaffen, die einem rein opportunistischen Einsatz dieser Gutscheine entgegenwirken; am besten schon bei der Codierung. Evtl. sind die Kosten hierfür aber auch zu hoch, und man nimmt die beschriebenen Praktiken einiger (hoffentlich) weniger in Kauf.

Genauso verhält es sich doch mit Ebay:

Der Verkauf der Nutella-Gutscheine ist eindeutig untersagt, zumal die angebotenen Preise die Selbstkosten von Nutella abdecken. Allerdings profitiert davon wieder Ferrero, die mehr Nutella absetzen, Ebay durch die verstärkten Transaktionen mit den Gutscheinen und auch die Bahn durch die (verstärkte) Diffusion der Gutscheine, die dann auch "Nicht-Nutella"-Kunden erreichen und die Marke(n) Ferrero (und Nutella) besser ins Gedächnis der Konsumenten rufen.

Der Clou daran scheint mir zu sein, dass selbst der Ebay-Käufer noch einen Gewinn macht, denn dem Verkäufer erstatte Selbstkostenpreis wird ja durch den Gutscheinwert überkompensiert. Der Verkäufer konsummiert Nutella umsonst und der Käufer fährt günstiger mit der Bahn!

Wer sollte daher an einer Unterdrückung dieser Aktivitäten interessiert sein?

Ob es sich in erstem beschriebenen Fall - den auch ich stringend (moralisch) verurteile - genauso verhält ist fraglich; nur irgendeinen Nutzen scheint mir hier jeder immer zu ziehen. Im Zweifelsfall muss eben abgewägt werden.

PS: Ich glaube übrigens nicht, dass jeder hier das so umsetzt wie man sagt, zumal es immer "die üblichen Verdächtigen" sind; vielmehr wollen wohl einige, andere aufhetzen und sind dabei doch (leider) recht erfolgreich!

zur Verantwortung ziehen?

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 16.09.2011, 15:09 (vor 4649 Tagen) @ Thalyseo

Führt der ZuB seinen Job korrekt aus, könnte er den Fahrgast wegen der unrechtmäßigen - da den AGB widersprechenden - Einlösung zur Verantwortung ziehen,

Ist das wirklich so? Kann ich mir als Kunde nicht hinreichend sicher sein, dass sich die Bahn damit einverstanden gezeigt hat, wenn sie mir das Produkt so verkauft? Genau das gleiche ja mit Europa-Spezial-Angeboten, die ganz objektiv einen Umweg enthalten, aber dennoch so verkauft werden.

Guter Einwand!

Thalyseo, Freitag, 16.09.2011, 15:16 (vor 4649 Tagen) @ Fabian318

Führt der ZuB seinen Job korrekt aus, könnte er den Fahrgast wegen der unrechtmäßigen - da den AGB widersprechenden - Einlösung zur Verantwortung ziehen,


Ist das wirklich so? Kann ich mir als Kunde nicht hinreichend sicher sein, dass sich die Bahn damit einverstanden gezeigt hat, wenn sie mir das Produkt so verkauft? Genau das gleiche ja mit Europa-Spezial-Angeboten, die ganz objektiv einen Umweg enthalten, aber dennoch so verkauft werden.

Das ist was ich meinte, als ich schrieb, dass eben die technischen Sperren eingebaut werden müssten. Wenn die AGB dem jedoch ausdrücklich und eindeutig widersprechen, trifft die Bahn jedoch meines Erachtens - aus rein rechtlicher, nicht wirtschaftlicher Perspektive - "nur" eine Teilschuld, weil sie es unterlassen hat, den Missbrauch - durch technische Barrieren - zu unterbinden. Das würde aber in meinen Augen nichts daran ändern, dass sich der ZuB korrekt verhalten hätte.

Anderes Beispiel hierfür wäre die erneute Nutzung einer Fahrkarte, die nicht durch den ZuB entwertet worde. Das proviziert einen Missbrauch, da diese (vermeintlich) gültige Karte für den Kunden nutzenstiftend ist!

Guter Einwand!

Markus-P, Freitag, 16.09.2011, 16:12 (vor 4649 Tagen) @ Thalyseo

Führt der ZuB seinen Job korrekt aus, könnte er den Fahrgast wegen der unrechtmäßigen - da den AGB widersprechenden - Einlösung zur Verantwortung ziehen,


Ist das wirklich so? Kann ich mir als Kunde nicht hinreichend sicher sein, dass sich die Bahn damit einverstanden gezeigt hat, wenn sie mir das Produkt so verkauft? Genau das gleiche ja mit Europa-Spezial-Angeboten, die ganz objektiv einen Umweg enthalten, aber dennoch so verkauft werden.


Das ist was ich meinte, als ich schrieb, dass eben die technischen Sperren eingebaut werden müssten. Wenn die AGB dem jedoch ausdrücklich und eindeutig widersprechen, trifft die Bahn jedoch meines Erachtens - aus rein rechtlicher, nicht wirtschaftlicher Perspektive - "nur" eine Teilschuld, weil sie es unterlassen hat, den Missbrauch - durch technische Barrieren - zu unterbinden. Das würde aber in meinen Augen nichts daran ändern, dass sich der ZuB korrekt verhalten hätte.

Anderes Beispiel hierfür wäre die erneute Nutzung einer Fahrkarte, die nicht durch den ZuB entwertet worde. Das proviziert einen Missbrauch, da diese (vermeintlich) gültige Karte für den Kunden nutzenstiftend ist!

Weitere Anmerkungen:

Nach Eingabe des Gutscheincodes muss man diesen mit "Weiter" Bestätigungen.
Laut Bahn-Seite werden die Konditionen des Gutscheines durch betätigen des Weiter-Buttons überprüft.
Ob der Gutschein akzeptiert werden kann, überprüft also eine Bahn Software.
Wenn die Software sagt, der Gutschein kann akzeptiert werden, sollte der Kunde davon ausgehen dürfen, das er rechtmässig eingesetzt wird.

Wie soll der Zub überprüfen, ob ein Gutschein hätte angerechnet werden dürfen.
Auf dem Ticket steht nur: "Betrag für angerechnete eCoupons" und der Betrag dabei.
Das kann alles mögliche an Gutscheinen sein. Natürlich auch ein Nutella-Gutschein, aber wie will der ZUB das Nachweisen.
Gab es nicht auch mal Gutscheine um Ländertickets günstiger zu erwerben?
Könnte auch ein Verspätungsgutschein oder Geschenkgutschein gewesen sein.

Ich möchte auch keinem Zub zu nahe treten.
Aber ob jemand alle Nutzungsbedingungen im Kopf hat?
Das wage ich zu bezweifeln.
Auch können Ländertickets z.T. auch im weiteren kommunalen Nahverkehr eingesetzt werden, ohne das ein DB-Zug benutzt wird, und ob ein Busfahrer in Castrop-Rauxel die Beförderungsbedingungen der Bahn im Kopf haben muss?
Ich glaube nicht.

Ob der Einsatz der Gutscheine bei Ländertickets moralisch okay ist, ist die eine Sache.
Als Fahrgast sollte es aber keine Probleme geben dürfen, da die Bahn beim Verkauf die Möglichkeit gehabt hätte, die Nutzung zu unterbinden.

Gute Antwort!

sflori, Freitag, 16.09.2011, 17:40 (vor 4649 Tagen) @ Markus-P

Wenn die Software sagt, der Gutschein kann akzeptiert werden, sollte der Kunde davon ausgehen dürfen, das er rechtmässig eingesetzt wird.

An den ganzen philosophischen Fragen beteilige ich mich ja möglichst nicht so, aber DAS bringt die Sache wirklich wunderbar auf einen Punkt:

Wenn ich etwas (realistisches) auf einer Webseite kaufe, dann gilt es auch. Der Jurist nennt das "individuelle Vereinbarung". Vorher mehrere hundert Seiten AGBs durchzulesen ist dem Endkunden nicht zuzumuten, wenn es um den Kauf eines läppischen Fahrscheins geht.

Schönes WE! :)


Bye. Flo.

Kreative Tarifgestaltung

BR_103, Freitag, 16.09.2011, 19:54 (vor 4649 Tagen) @ sflori

Ich kann da meinen Vorrednern @Markus-P und @sflori nur beipflichten. So sehr ich hier auch den Eifer einiger Berufsbahner zu schätzen weiss, die hier gleich alle mögliche Ausführungsbestimmungen posten, aber ich gehe jede Wette darauf ein das dies jemals ein Fahrgast vor der Fahr gelesen, geschweige denn das es ihn ernsthaft interessieren würde.

Auch ich unterstelle erst einmal folgendes:
Ich bin weder ein Hacker, noch ein Schwarzfahrer. Ich bin auf der Seite bahn.de ganz regulär zugange. Das Einzigste, und das halte ich allerdings auch für vollkommen legitim, ist eben der Umstand, das ich nicht nur die Stärken, sondern eben auch die Schwächen des Systems zu meinem Gunsten ausnutze.

In der Praxis führt dies zwar im Zug beim Personal zu recht interessanten Blicken und vor knapp 3 Wochen da hat ein Zub sich mein OT fast 5 Minuten lang angesehen. Dann hat er es vorgezogen sich zu mir ins Abteil zu setzen und ich habe ihm erzählt was ich da gemacht habe und auch wie ich es gemacht habe.
Daraufhin hat er nur gestaunt, hat seinen Zangenabdruck drauf gesetzt und ist platt von dannen gezogen. Denn es gilt immer noch die Regel das das, was auf dem OT steht, eben auch uneingeschränkt gilt.

Insoweit halte ich es auch für wenig produktiv über vermeintlich hohe Tarife zu diskutieren wie dies vor kurzem hier der Fall war, sondern ich wende das System einfach praktisch an - nicht mehr und nicht weniger.

Letztlich finde ich es hier auch etwas sehr komisch wie schnell bestimmte Beiträge hier gelöscht werden oder zumindest der Ruf nach der Löschung aufkommt. Bis jetzt habe ich hier noch keinen Aufruf zum schwarz fahren oder sonstigen illegalen Dingen gesehen. Ein System so zu nutzen wie es ist, ist doch mehr als ok. Man kann sich lediglich in der Tat sehr gut darüber streiten wie clever es ist bestimmte Tipps hier zu veröffentlichen. Letztlich hoffe ich das die Eisenbahner während ihrer Arbeitszeit etwas besseres zu tun haben als hier in einem solchen Forum mit zu lesen.

In diesem Sinne
weiterhin Petri heil und allzeit gute Fahrt..............

Kreative Tarifgestaltung

Otira, Freitag, 16.09.2011, 20:17 (vor 4649 Tagen) @ BR_103

Ich kann da meinen Vorrednern @Markus-P und @sflori nur beipflichten. So sehr ich hier auch den Eifer einiger Berufsbahner zu schätzen weiss, die hier gleich alle mögliche Ausführungsbestimmungen posten, aber ich gehe jede Wette darauf ein das dies jemals ein Fahrgast vor der Fahr gelesen, geschweige denn das es ihn ernsthaft interessieren würde.

@Markus-P, @sflori und BR_103 haben Recht. Die Bahn hat (gegen den Willen der meisten Kunden) ein Tarifsystem gebaut, was weder die Kunden noch die Bahn versteht. Die Beförderungsbedingungen zu lesen, zu verstehen und zu behalten ist keinem Kunden zuzumuten.

Liebe Grüße

PS: Suche grade für einen Freund für eine spontanfahrt am Sonntag Dresden-Berlin eine Idee. Keine Bahncard vorhanden :-( (Nutella-Tickets aber reichlich), falls jemand eine Idee hat, einfach posten oder PM

darf man fragen...

merkur, Freitag, 16.09.2011, 20:24 (vor 4649 Tagen) @ BR_103

...was auf dem Ticket stand?
Gerne per PM, falls das andere in den falschen Hals bekommen könnten.

Gruß merkur

darf man fragen...

dvor, Samstag, 17.09.2011, 08:23 (vor 4649 Tagen) @ merkur

Der Frage schliesse ich mich an.

Ich dürfte per email kontaktierbar sein?

Kreative Tarifgestaltung

GibmirZucker, Freitag, 16.09.2011, 21:57 (vor 4649 Tagen) @ BR_103

Ist es nur ein Zufall auf meinen Relationen oder wurden die Möglichkeiten zur kreativen Tarifgestaltung im Fernverkehr in den letzten Jahren massiv eingeschränkt? Ich hatte so meine Verbindung die ich wirklich voll gefahren bin (also keine Grauzone mit nicht gefahrener Strecke) wo ich mal aufgrund eines Zufalls entdeckt habe, wie sie massiv billiger zu haben ist, naja, und auf einmal, schwupps war es weg. Hat das System?

Kreative Tarifgestaltung

heinz11, Samstag, 17.09.2011, 08:48 (vor 4649 Tagen) @ GibmirZucker

Ist es nur ein Zufall auf meinen Relationen oder wurden die Möglichkeiten zur kreativen Tarifgestaltung im Fernverkehr in den letzten Jahren massiv eingeschränkt? Ich hatte so meine Verbindung die ich wirklich voll gefahren bin (also keine Grauzone mit nicht gefahrener Strecke) wo ich mal aufgrund eines Zufalls entdeckt habe, wie sie massiv billiger zu haben ist, naja, und auf einmal, schwupps war es weg. Hat das System?


Nein, das ist definitiv kein Zufall. Es ist bekannt, daß die DB AG hier intensiv mitlesen läßt, Auswertungen vornimmt und natürlich Konsequenzen zieht. Das sie sich herausgefordert fühlt, wenn dann noch in einer Art Triumpfgeheul im Forum öffentlich gefeiert wird, das man ein Schlupfloch gefunden hat, muß nicht verwundern.

M.E. gibt es im Forum zwei Meinungen. Die einen sagen, so öffentlich wie möglich, die anderen sagen, möglichst nur per PN und solange wie möglich genießen. Details findest Du über die Suchfunktion, ich bin gerade zu faul zum Suchen.


heinz

Gutschein- und Aktionssche...: Kritische Würdigung

heinz11, Freitag, 16.09.2011, 18:27 (vor 4649 Tagen) @ Thalyseo

Mein Mitleid mit der Bahn geht gegen Null, solange sie diesen Gutschein- und Aktionsscheiß fabriziert. Soll sie doch ein einfaches, überschaubares, bezahlbares Angebot stricken, dann gibt es weder Anlaß noch Gelegenheit für "Gestaltungen".

Anregungen bieten dieses Forum und benachbarte Bahngesellschaften zuhauf. Und da der Sicherheitsdienst der Bahn sowieso mitliest (Schöne Grüße übrigens!), dürften es auch die Verantwortlichen zu lesen bekommen.


heinz

Warum dieser Aufstand?

Mel, Freitag, 16.09.2011, 07:43 (vor 4650 Tagen) @ br752

Vielleicht ist das ganze beabsichtigt?

ist mit SWT b. 2 Coupon´s definitiv möglich

BR_103, Freitag, 16.09.2011, 22:41 (vor 4649 Tagen) @ Tommyboy

ein Freund von mir hat es heute Abend aus aktuellem Anlass erfolgreich durch gezogen.

DANKE Herr Praesident. (Frei nach Joschka ... )

br752, Donnerstag, 29.09.2011, 02:35 (vor 4637 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von br752, Donnerstag, 29.09.2011, 02:39

Nice solution not working anymore.

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