Re und ? zum Gutscheintyp (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 22.08.2011, 00:47 (vor 4634 Tagen) @ Tommyboy

Die DB hat dazugelernt: auf dem Gutschein steht, dass das zugehörige Ticket am >Schalter vorzulegen ist samt Gutschein.
Zum Glück steht da nicht, dass es der benutzte Originalfahrschein sein muss, >vielleicht tut es ja auch eine Kopie?

Handelt es sich um einen "Gutschein 10€ für bahn.bonus-Card-Inhaber"?
Einen anderen Gutschein, den man am Automaten bekommt, konnte ich in den BB nicht finden.
Wenn ja, müsste ja lediglich eine bahnbonus-card beim Kauf vorliegen.
Die DB kann meiner Meinung nach nicht einfach ihre BB durch einen Gutscheinaufdruck erweitern.

Wenn tatsächlich der Fahrschein, zu dem man den Gutschein erhalten hat, vorgelegt werden muss, bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als innerhalb der Stornierungsfrist die Buchung vorzunehmen und unmittelbar danach die ursprüngliche FK zu stornieren, so man denn mit dieser nicht fahren möchte.


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