Unwetter: Keine höhere Gewalt! (Allgemeines Forum)

deepfritz, Freitag, 24.06.2011, 15:18 (vor 4696 Tagen) @ Fabian318

Wo hast Du die Definition denn her?

Wikipedia behauptet:
"Die höhere Gewalt .. liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung)."

"Unwetter" werden dort sogar explizit als Beispiel genannt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum