NRW-Tarif != "NRW-Ticket" (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.06.2011, 19:55 (vor 4720 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 16.06.2011, 19:58

Aber wie ist dann zu erklären, dass das NRW-Semesterticket offiziell nicht zur Fahrt nach Enschede oder Gerolstein oder Remagen berechtigt, wie ein normal käufliches NRW-Ticket?

Weil es nun einmal in den NRW-Tarifbestimmungen so geregelt ist, dass Semestertickets dort nicht hin gelten, weil sie nach dem räumlichen Geltungsbereich wie Relationspreistickets (mit Ausnahmen!) definiert werden.

http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/fileadmin/download_in_text/nrwtarif_winfo/tbest...

Seite 29, 2.2. Der Geltungsbereich außerhalb NRW von Pauschalpreis- bzw. Relationspreistickets steht in Anlage 1b und 1c (Seite 12-13).

Es ist ja durchaus normal, dass es in einem Tarif (hier: "NRW-Tarif") mehrere Produkte mit unterschiedlichen Bedingungen gibt.


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