§ 11 AEG ist nicht anwendbar und selbst wenn... (Allgemeines Forum)

bigbug21, Stuttgart, Dienstag, 24.05.2011, 23:10 (vor 4739 Tagen) @ Giovanni

Hallo Giovanni,

[...]
Um den Irrtum mal klarzustellen:
Der neue Tiefbahnhof eben nicht der gleiche Bahnhof wie der aktuelle Stuttgarter Hbf.
Und zumindest aus Ansicht der Privatbahnen ist die Kapazität nicht ausreichend, sonst könnte man sich die Diskussion teilweise schon schenken.

Wie bereits unter http://www.ice-treff.de/index.php?id=121485 kurz dargelegt, zeigt der Kommentar zum AEG bereits die wesentlichen Fallstricke des Vorhabens der anonymen Privatbahnen auf:
- In Stuttgart wird kein Bahnhof im Sinne der einschlägigen Norm stillgelegt (siehe Randnummer 37 aus dem aktuellen AEG-Kommentar)
- Bahnhöfe sind im Sinne des § 11 AEG nicht kapazitätsrelevant (siehe Randnummer 36)
(Selbst wenn Bahnhöfe in diesem Sinne kapazitätsrelevant wären, sehen einschlägige eisenbahnbetriebsanalytische Verfahren wohl keine klare Kapazitätsminderung durch die geplante neue Anlage, eher im Gegenteil.)

Der rund 30-seitige Kommentar zu § 11 AEG zeigt meines Erachtens etwa ein dutzend Fallstricke auf. Selbst wenn das Ansinnen der anonymen Privatbahnen nicht an den obigen Punkten scheitern sollte, müssten diese ein ernsthaftes Verkehrsbedürfnis nachweisen, das gleichzeitig einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ermöglichen würde. Gerade weil ein Weiterbetrieb mit hunderten Millionen Euro Kosten (niedrigere Grundstückserlöse zur Refinanzierung, in Verbindung mit dann notwendigen erheblichen Ersatzinvestitionen) kaum durch eine vergleichsweise kleine Zahl von ggf. noch verbliebenen Dieseltriebzügen und Sonderfahrten gerechtfertigt werden kann, scheint das Vorhaben erst recht chancenlos.

[...]

Viele Grüße
Peter

--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten


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