Aktion Weichenklau (Allgemeines Forum)

guru61, Arolfingen, Sonntag, 15.05.2011, 09:27 (vor 4739 Tagen) @ Twindexx


Die Frage ist halt, was man sich unter einem Schnellzug vorzustellen hat. Als Schnellzug wird er vom Kanton St. Gallen bezeichnet, der Kanton Thurgau wiederum bezeichnet den Zug als Interregio und im BAV-Bericht ist von einem Regio-Express die Rede.

Damals, in den frühen 80er Jahren war alles, was nicht Regionalzug war, als Schnellzug betitelt. Meines Wissens wurde mit der Abschaffung der Personenzüge auch die Kategorie Eilzug beerdigt.


Nachdem dort jetzt der Bus regelmässig im Stau versumpft, kam die Idee einer Reaktivierung letztens wieder auf, die BLS wären offen dafür.

HAHA Darum haben sie gerade einen massiven Prellbock und den Abspannmast der Fahrleitung mitten aufs Durchfahrgleis gesetzt!!
Ich lach mir nen Knopf in die Krawatte!

Bei Ausfall der Zugsicherung darf 80 Km /h gefahren werden bis ein weiterer fahrdienstlich geprüfter anwesend ist. und bei Ausfall der Sicherheitssteuereung 60 km/h (FDV 300.9 10.3 und 4


Danke für die Info, ich ging bisher davon aus, dass bei Ausfall eines Sicherheitsrelevanten Teils immer Fahrt auf Sicht 40 vorgeschrieben sei; wenn irgendwas anderes ausfällt darf ja auch nur noch maximal Fahrt auf Sicht 40 gefahren werden.

Einfach zu merken: Feste Anlagen: 40 km/, Fahrzeuge: höher.
Die FDV sind übrigens im Netz zu haben:
http://www.bav.admin.ch/dokumentation/grundlagen/00868/02641/index.html?lang=de
Viel Spass beim lesen:-)
Auch die Berichte der UUS:
http://www.uus.admin.ch/de/index.htm
Eine Fundgrube zum seine Arbeit zu überdenken! :-)

Reini
auch aus der Ostschweiz


Grüsse aus der Ostschweiz.


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