wenn schon mm, dann präzise, bitte: (Allgemeines Forum)

fjk, Donnerstag, 24.03.2011, 11:32 (vor 4788 Tagen) @ Sören Heise

Genau so wie die U-Bahn der VAG eben keine Eisenbahn ist, sondern rechtlich gesehen eine Straßenbahn: Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen.


Nanana, natürlich gilt die BOStrab für alle diese Bahnen, weil sie Straßenbahnen sind. Daran ist aber nicht die BOStrab, sondern das Personenbeförderungsgesetz schuld, und da der §4. Der erdreistet uns dann auch noch einzureden, dass "als Straßenbahnen [...] auch Bahnen [gelten], die als Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart angelegt sind oder angelegt werden, ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen und nicht Bergbahnen oder Seilbahnen sind." - letzteres gerade für Sören wichtig zu wissen;-)

Vollbahnen (und der metronom - schenkelklopf) sind demnach Eisenbahnen (so wie Schmalspurbahnen auch), denn das Allgemeine Eisenbahngesetz schließt in §1(2) "Dieses Gesetz gilt für Eisenbahnen. Es gilt nicht für andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen" nur genau die oben definierten Bahnen aus. Dass für die Eisenbahn die EBO (oder ESBO) gilt, folgt dann wieder aus der Definition. Oder wo wird die Eisenbahn sonst definiert?

verstrickt sich in Gesetzesfallen
fjk


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